Zum Inhalt springen
Luise

VG Wort Ausschüttung 2013

Empfohlene Beiträge

Wie kommt es, dass manche das Geld überwiesen bekommen und andere, so wie ich, einen Scheck einlösen müssen?

 

Und wisst ihr, wie die Summe zustande kommt? Gibt es da Klicks pro Ausleihvorgang oder wie?

 

Mein erstes Buch erschien 2008 und die erste Auszahlung bekam ich letztes Jahr.

Dieses Jahr auch wieder eine. Was haben sie 4 Jahre lang mit dem Geld gemacht???

 

Grüße

Elke

Romane:  http://weigel-elke.net/      Sachbücher/Psychotherapie: https://weigel-elke.de/

Instagram: https://www.instagram.com/elke_weigel_psychologin/

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich wüsste wirklich gerne mal, wonach es sich berechnet, ob man überhaupt was kriegt.

So nach 5 Jahren und acht Büchern dachte ich schon, dass langsam mal ein Eisbecher dabei rauskommt ... aber nö, ich bin jetzt offiziell wieder mal ne Runde leer ausgegangen.

 

Angeblich ist das richtig so :-X warum erklärt mir niemand.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich begreife es auch nicht wirklich. Es hat irgendwas mit den Ausleihen in öffentlichen Bibliotheken zu tun - aber was genau?

Aber mach doch mal folgendes Experiment: Schenke der Stadtbibliothek deiner Heimatstadt je ein Exemplar deiner Bücher. Und dann schau mal, ob es im nächsten Jahr nicht anders aussieht auf deinem VG Wort-Konto.

Meine Stabi bekommt jedes Mal ein Buch überreicht. Und obwohl ich wette, dass fast keine andere Bibliothek im Land meine Bücher hat, bekomme ich jedes Jahr einen kleinen Scheck.

 

LG

Christiane

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Experiment kann ich mir sparen, ich weiß von mehreren Büchereien, dass da Bücher von mir liegen, bzw. im Bestand sind und sie werden wohl auch ausgeliehen, für eines gab es nach einer Lesung im Ort sogar längere Wartelisten.

Es bleibt scheinbar trotzdem unter der Grenze, ab der ich berücksichtigt werden muss.

 

Ich glaube, ich schreibe denen nochmal und lass es mir noch mal erklären :s22

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Experiment kann ich mir sparen, ich weiß von mehreren Büchereien, dass da Bücher von mir liegen, bzw. im Bestand sind und sie werden wohl auch ausgeliehen, für eines gab es nach einer Lesung im Ort sogar längere Wartelisten.

Es bleibt scheinbar trotzdem unter der Grenze, ab der ich berücksichtigt werden muss.

 

Ich glaube, ich schreibe denen nochmal und lass es mir noch mal erklären  :s22

 

Mal blöd nachgefragt: Einen Wahrnehmungsvertrag hast du aber, oder? (Manchmal scheitert es ja auch an solchen profanen Kleinigkeiten).

 

Und was die Wartezeit angeht: Es werden nicht in allen Bibliotheken Erhebungen durchgeführt, sondern nur stichprobenartig in einigen (wechselnden) wenigen, die vorher von der Kultusministerkonferenz festgelegt und NICHT bekanntgemacht werden. Man kann also durchaus das Pech haben, dass es ein paar Jahre dauert, bis man erstmalig erfasst wird. Für die, bei denen es über längere Zeit kein Geld gibt, steht alle drei Jahre die "Sonderverteilung Bibliothekstantieme" (Link ungültig) (Link ungültig) zur Verfügung, für die man sich gesondert anmelden muss.

 

Vorsorglich würde ich aber jährlich unverdrossen weiter melden, und zwar alle Ausgaben mit allen ISBN-Nummern.

 

LG,

eva v.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mal blöd nachgefragt: Einen Wahrnehmungsvertrag hast du aber, oder? (Manchmal scheitert es ja auch an solchen profanen Kleinigkeiten).

 

 

Liebe eva,

es wäre auch typisch für mich *keinen* zu haben ;D ich bin so verpeilt.

Ich habe aber nachgefragt, Wahrnehmungsvertrag ist da und es sind auch alle Bücher eingetragen.

 

LG Jenny

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich erinnere mich an einen sehr erfolgreichen Kollegen, der "Abgeschlossene Romane" und "Bekenntnisse einer Nachtschwester" und derlei schrieb (jeweils mit einer Flasche Rotwein intus) und sich irgendwann einmal bei mir beklagte, dass er von der VG Wort noch nie Geld bekommen hätte.

Original-Dialog:

"Aber Du hast Deine Veröffentlichungen für Presse-Repro und Lesezirkel gemeldet?"

"Gemeldet? Muss man da was melden?"

 

:s09

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Liebe Jenny,

ich musste auch gefühlte Ewigkeiten warten. 2005 erstes Buch, 2011 erstmals Geld (muss allerdings gestehen, dass ich erst 2006 oder 2007 den Wahrnehmungsvertrag geschlossen habe). Dafür sind die Zahlungen jetzt aber ziemlich üppig - vielleicht kriegst Du nächstes Jahr nur nur einen, sondern zehn Eisbecher am Stück. Oder hundert. ;-)

Liebe Grüße,

Julia

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Noch eine Info zu den Tantiemen für E-Books: Die VG Wort schrieb mir heute, dass die momentan nur gemeldet und vergütet werden können, wenn es sich um nicht kopiergeschützte PDF-Dokumente handelt. Alle weiteren Formate (z.B. epub) sind momentan nicht berücksichtigungsfähig. Auch in Zukunft für Tantiemen nicht relevant seien Publikationen, die mit einem Kopierschutz versehen wurden (z.B. Google Books oder Amazon Kindle).

 

Wenn es sich um eine nicht kopiergeschützte PDF handelt, kann sich der Verlag am regulären Verfahren der VG WORT für die Vergütung von Texten im Internet (METIS) beteiligen.

Meine E-Books sind Kindle Editionen. Eigentlich schade, denn mein neuer Roman steht schon in vielen Online-Bibliotheken, mit Vormerkern.

 

Grüße

Christa

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist aus meiner Sicht keine "interessante Einschätzung", sondern eher eine beleidigt klingende Rechtfertigung. Es wird hervorgehoben, Verdi sei nicht verantwortlich für die Entscheidungen der VG Wort - tatsächlich sind aber die dortigen Entscheidungsgremien auch mit Verdi-Leuten besetzt, hier sind die Akteure teilweise identisch, womit sich das Argument, man sei da nicht verantwortlich, auf eine bloße Formalie reduziert.

 

Es wird ferner erklärt, Verdi setze sich nicht dafür ein, dass Verleger an den Ausschüttungen beteiligt werden - gleichzeitig wird klargestellt, dass man bei nichts mitmachen wolle, was die derzeitige kollektive Rechtewahrnehmung verändere.

 

Zudem wurde dem Kläger, der sich in diesem Verfahren gegen eine Ausschüttung der ihm zustehenden Anteile an Verleger wendet, trotz seiner Mitgliedschaft der gewerkschaftliche Rechtsschutz versagt.

 

Das zeigt die eigentliche Haltung von Verdi zu dieser Frage, die auch in dieser "Stellungnahme" zum Ausdruck kommt. Eine eindeutige und parteiische Stellungnahme zugunsten derjenigen, deren Interessen man eigentlich ausschließlich vertreten sollte - hier die Urheber - sähe definitiv anders aus.

Für mich schlagen solche Darlegungen eher in eine ähnliche Kerbe wie bei der Diskussion um den Mindestlohn, wo ja auch gern behauptet wird, die Nichteinführung sei viel besser für die Niedrig-Entlohnten, denn nur so könnten ihre Jobs Bestand haben. Wenn etwas in dieser Art wie hier dann noch von einer Gewerkschaft (!) kommt, reibt man sich doch ungläubig die Augen.

 

Interessant - und bezeichnend? - ist daran lediglich, dass Verdi sich exakt dieselben Argumente zu eigen macht, mit denen auch die Beklagtenseite aufwartet und mit denen die Verwerter sich ihre Anteile erhalten wollen. Dass mittlerweile zwei gerichtliche Instanzen eindeutig festgestellt haben, dass diese Praxis nicht nur rechtswidrig, sondern obendrein treuhandwidrig ist und damit massiv die Rechte der Urheber verletzt, scheint bei Verdi nicht richtig in den Köpfen anzukommen. Da heißt es bloß lapidar, man könne darüber streiten ob es der Königsweg sei, so auszuschütten wie bisher. Statt sich jetzt  mal allmählich zu fragen, ob es nicht vielleicht doch eher eine Verletzung zigtausender Wahrnehmungsverträge ist. Und ob nicht schon längst eine Änderung des Meldesystems auf der Agenda stehen sollte. Welche übrigens bei Weitem nicht so kompliziert wäre wie dargelegt. So besteht z. B. überhaupt kein Anlass dafür, "jeden einzelnen Verlagsvertrag zu prüfen" - warum auch. Vielmehr gibt es sogar eine gesetzliche Vermutung, dass die  Vergütungsansprüche ausschließlich dem Urheber zustehen.

 

Das Argument, das bestehende System verhindere, dass die "Verlage sich durch clever formulierte Verträge alles unter den Nagel" reißen, ist angesichts der Rechtsprechung des EuGH zu den gesetzlichen Vergütungen sowie des eindeutigen Wortlauts von § 63a UrhG obsolet.

 

 

LG,

eva v.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist aus meiner Sicht keine "interessante Einschätzung"' date=' sondern eher eine beleidigt klingende Rechtfertigung. [/quote']

 

Ich wollte damit auch nicht sagen, dass ich sie teile oder gut und richtig finde ;-)

Danke für deine Einschätzung und Einordnung, Eva!

Luise

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eben kam der neue Newsletter der VG Wort -- mit neuen "FAQ"s zur aktuellen Situation. (Schön ist Frage 11: "Wenn der Rechtsstreit weder für Autoren noch für Verlage von Vorteil ist, warum wird er dann geführt?" Hmmm.)

 

Mehr hier: (Link ungültig)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe den Wisch auch schon gelesen und war überrascht, wie sehr sie sich hin und herwinden, um Recht zu haben. Es war irgendwie aufschlussreich und gleichzeitig richtig ... pappig. Weshalb habe ich mich dem Verein noch einmal angeschlossen? Ich glaube, es war, weil es für den Monopolisten keine Alternative gibt und ich ohne Mitgliedschaft Geld verschenkt hätte. Brrr.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Börsenblatt hat eben auch noch ein Interview veröffentlicht: "Über die Auswirkungen des Urteils sprach boersenblatt.net mit dem Geschäftsführer der Verwertungsgesellschaft, Robert Staats." Hier: (Link ungültig)

 

Daraus eine Frage: "Das OLG-Urteil schafft insofern Rechtsunsicherheit, als alle Ausschüttungen nur unter Vorbehalt einer höchstrichterlichen Entscheidung vorgenommen werden können. Wann ist denn mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs zu rechnen?"

 

Robert Staats: "Das ist schwer zu sagen, möglicherweise erst in zirka zwei Jahren. Sollte auch noch der Europäische Gerichtshof eingeschaltet werden, so ist eher mit einer vierjährigen Verfahrensdauer zu rechnen. Das führt zu einer kaum erträglichen Rechtsunsicherheit für Autoren und Verlage, und deshalb ist der Appell an den Gesetzgeber sehr ernst gemeint."

 

Mal sehen, wie es weitergeht.

Und. Wann.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bitte entschuldigt die bloede Frage - aber hat zufaellig heute oder gestern einer von Euch Geld von der VG Wort bekommen?

 

Doof gruesst Charlie

"Der soll was anderes kaufen. Kann der nicht Paris kaufen? Ach nein, in Paris regnet's ja jetzt auch."

Lektorat, Übersetzung, Ghostwriting, Coaching www.charlotte-lyne.com

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich leider nicht, Charlie, die Ausschüttung war ja im August. Wobei, so kurz vor Weihnachten wäre ein unerwarteter Geldsegen nicht zu verachten :-)

Liebe Grüße

Daniela

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe mal im Dezember etwas bekommen, als ich fürs Radio geschrieben hatte. Da gab es im Dezember dann noch einen Kleckerbetrag, ich glaub, ein Jahr später. Aber Dezember ist ja noch nicht.

 

Gruß

A.

http://annette-amrhein.de/

Ein Beitrag in "Zeit zum Genießen",  Insel Verlag 2021 

ebook für Kinder: 24 Geschichten für Weihnachten und Advent, amazon

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zum Thema Ausschüttung von Verlegeranteilen hier noch ein aktueller Beitrag bei Stefan Niggemeier (Link ungültig) (Link ungültig), wo der Urheberrechtler und Kläger Dr. Martin Vogel zu dem mittlerweile vor dem BGH anhängigen Verfahren gegen die VG Wort Stellung nimmt und auch wichtige Einzelheiten ausführlich und verständlich erklärt.

 

LG,

eva v.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe vorgestern eine Abrechnung der VG Wort bekommen. Offenbar rechnen sie zweimal im Jahr ab, vielleicht wird etwas davon auch an die VG Wort gemeldet, damit auch die Autoren aus Deutschland ihren Anteil bekommen.

Derzeit in Schreibpause... mit immer wieder Versuchen, dieses Sumpfloch zu verlassen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich darf mir heute auch einen Eisbecher leisten!  :); einmal, weil mein neuer Roman auf dem Markt ist, zum anderen weil sich die VG Wort-Ausschüttung 2013 (für mich) quasi verdoppelt hat. (Das liegt wohl daran, dass die Rechte an meinen alten Romanen wieder bei mir liegen.)

Abrechnung gab es keine. Macht nix ...

 

LG

 

Helene

 

Hallo Helene, ich stolpere gerade über deinen Satz in Klammern. Ich habe mir von allen Rowohlt-Romanen (sieben oder acht) die Rechte zurückgeholt, aber natürlich sind die weiterhin in Bibliotheken. Muss ich da irgendwas tun gegenüber der VG-Wort?

Und noch ein kleiner Tipp, ich habe viele Jahre von der VG-Wort Nettobeträge bekommen, war aber immer umsatzsteuerpflichtig. Das muss man ihnen mitteilen, dann zahlen sie auch die Umsatzsteuer (für drei Jahre nach im Übrigen).

Liebe Grüße in die Runde

Gerlis

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bitte melde Dich an, um einen Kommentar abzugeben

Du kannst nach der Anmeldung einen Kommentar hinterlassen



Jetzt anmelden


×
×
  • Neu erstellen...