SabrinaQ Geschrieben 21. Mai 2013 Teilen Geschrieben 21. Mai 2013 Hallo ihr Lieben, neulich kam eine Schule auf mich zu und fragte mich, ob ich für die SchülerInnen einen Schreibworkshop veranstalten würde. Jetzt frage ich mich: Darf ich das so ohne weiteres? Muss ich dafür irgendeine gewisse Qualifikation erfüllen? Wird das einfach mit Honorarnote abgerechnet? Ich kenne mich überhaupt nicht aus, muss der Schule aber bald antworten. Es ginge darum, interessierten SchülerInnen ein bisschen was über die Verlagswelt (Veröffentlichungsmöglichkeiten, DKZVs, Buchmarkt usw.) zu erzählen und ihnen eben auch ein paar Kniffe beim Schreiben zu zeigen. Was meint ihr? Ich bin gespannt auf eure Antworten. Liebe Grüße Sabrina www.sabrina-qunaj.at, www.ella-simon.at Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SusanneK Geschrieben 21. Mai 2013 Teilen Geschrieben 21. Mai 2013 Liebe Sabrina, warum denn nicht? Du bekommst ein Honorar und gibst es bei der nächsten Steuererklärung an. Du musst keine Qualifikationen und Abschlüsse nachweisen. Herzliche Grüße Susanne www.susanne-konrad.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SabrinaQ Geschrieben 21. Mai 2013 Autor Teilen Geschrieben 21. Mai 2013 Danke für die Info! Ich wollte nur auf Nummer Sicher gehen, dass ich da nicht irgendein Zertifikat brauche, oder sowas Danke. www.sabrina-qunaj.at, www.ella-simon.at Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
anni Geschrieben 21. Mai 2013 Teilen Geschrieben 21. Mai 2013 Wie Susanne sagt. Du bist doch sicher eh beim Finanzamt und so gemeldet? Einnahmen-Ausgaben-Rechnerin? Autorin | Ein Buch schreibenDas Leben ist zu kurz für schlechte Bücher Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SabrinaQ Geschrieben 21. Mai 2013 Autor Teilen Geschrieben 21. Mai 2013 Ja genau. Einnahmen-Ausgaben. USt bezahle ich noch keine. www.sabrina-qunaj.at, www.ella-simon.at Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
anni Geschrieben 21. Mai 2013 Teilen Geschrieben 21. Mai 2013 Du behandelst das wie jede andere Rechnung auch. Falls die Schule einen Gutschein verwendet, über den du dein Geld bekommst, unterschreibst du darauf. (Nicht wundern - es gibt den, ich glaube, Kulturservice oder so, die das Honorar fördern.) Autorin | Ein Buch schreibenDas Leben ist zu kurz für schlechte Bücher Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SabrinaQ Geschrieben 21. Mai 2013 Autor Teilen Geschrieben 21. Mai 2013 Danke euch www.sabrina-qunaj.at, www.ella-simon.at Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Eva Geschrieben 22. Mai 2013 Teilen Geschrieben 22. Mai 2013 Nebenbei: Es gibt hier einige Threads zum Thema Workshops in Schulen, soweit ich mich erinnere. Die Erfahrungen und Tipps, die Du dort findest, könnten sehr hilfreich sein. Viel Erfolg, Eva Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SabrinaQ Geschrieben 22. Mai 2013 Autor Teilen Geschrieben 22. Mai 2013 Danke Eva, da werde ich mich gleich mal durchlesen. www.sabrina-qunaj.at, www.ella-simon.at Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Eva Geschrieben 22. Mai 2013 Teilen Geschrieben 22. Mai 2013 Danke Eva' date=' da werde ich mich gleich mal durchlesen.[/quote'] Ich wollt´, ich wär ein Buch … Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Olga) Geschrieben 22. Mai 2013 Teilen Geschrieben 22. Mai 2013 Liebe Sabrina, wenn du dir ganz sicher sein willst, solltest du beim Finanzamt nachfragen. Zumindest bei uns in Deutschland gibt es ein paar Tätigkeiten, die nicht unter "freiberufliche Autorin" fallen - da muss man dann irgendwie das Gewerbe anmelden usw. Wie es bei "euch" ist, weiß ich natürlich nicht. Liebe Grüße, Olga Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Diana Hillebrand Geschrieben 23. Mai 2013 Teilen Geschrieben 23. Mai 2013 Liebe SabrinaQ, dazu kann ich etwas sagen, weil ich seit 2006 Kurse an meiner WortWerkstatt SCHREIBundWEISE gebe. Außerdem werde ich sehr oft von Schulen oder andere Einrichtungen für Schreibworkshops gebucht. Alle meine Einkünfte werden mit einer ordentlichen Rechnung mit MwSt. abgerechnet und beim Finanzamt angegeben. Ein Gewerbe ist nicht notwenig. Auch die Schulen haben so etwas noch niemals angefragt. Ein freiberuflicher Schriftsteller oder Dozent muss kein Gewerbe anmelden. Das habe ich damals auch beim Finanzamt angefragt. Du kannst das also einfach machen. Wenn Du öfter Kurse oder Workshops geben willst, kannst Du allenfalls über eine Berufshaftpflichtversicherung nachdenken. Aber auch die ist nicht Pflicht. Wenn Du weitere Fragen hast, kannst Du mich jederzeit gern auch per PN kontaktieren. Viel Spaß und Erfolg bei Deinen Workshops! Herzliche Grüße aus München Diana www.diana-hillebrand.de *** www.SCHREIBundWEISE.de *** www.schreibzeug-podcast.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SabrinaQ Geschrieben 24. Mai 2013 Autor Teilen Geschrieben 24. Mai 2013 Auch euch vielen Dank Olga und Diana für eure Antworten. Die habe ich leider jetzt erst gesehen (irgendwie hab ich trotz abonniertem Thema keine Nachricht bekommen ). Das mit "beim Finanzamt nachfragen" ist immer so eine Sache, weil sich für gewöhnlich niemand auskennt. Es war ja schon zu viel für die, dass ich eine Ansässigkeitsbestätigung brauchte, weil ich in Ö wohne und die Verlage in D sind. Wenn die "Schriftsteller" hören, kriegen so nur große Augen - genauso wie die Steuerberater. Aber ihr habt mir schon super weitergeholfen. Danke euch Liebe Grüße Sabrina www.sabrina-qunaj.at, www.ella-simon.at Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Peter_Dobrovka) Geschrieben 25. Mai 2013 Teilen Geschrieben 25. Mai 2013 Dass sich Finanzamt und Steuerberater mit so etwas nicht auskennen, verwundert nicht, wenn man berücksichtigt, dass trotz der unüberschaubaren Flut von Gesetzen zu jedem noch so kleinen Detail des täglichen Lebens ebendiese Gesetze meist völlig schwammig und unklar ausformuliert sind und man im Prinzip egal was man tut, immer von irgendeiner Behörde eins auf den Deckel bekommen kann. Es ist in keinem Gesetz definiert, was eigentlich ein Gewerbe ist! Aber es gibt auch gute Nachrichten. Sowohl die schriftstellerische als auch die unterrichtende Tätigkeit unterliegen der Definition eines freien Berufes und fallen somit nicht unter die Gewerbeordnung. Ende, aus, Micky Maus. Man macht also einfach, gibt es in der Steuererklärung als Einkünfte an und gut ist. Aber die ursprüngliche Fragestellung war ja eigentlich, ob man ein Zertifikat braucht, das bescheinigt, dass man so einen Kurs / Workshop überhaupt abhalten darf! Nein, sowas braucht man nicht. So ein Zertifikat gibt es nämlich gar nicht. Noch nicht, hehe. Und zur Frage der Abrechnung: Das Honorar wird vorher vereinbart, nachher schreibt man eine Rechnung. Fertig. Man ist völlig frei in der Gestaltung. Interessant wären natürlich noch Tipps, wieviel man für so einen Workshop verlangen kann, aber das kann man eigentlich kaum pauschal sagen. Es dürfte wohl zum Beispiel auf der Hand liegen, dass ein AndreasE deutlich mehr fordern kann als ich und dass ein Großverlag mehr anbietet als ein Hobbyschreibverein. Aber man kann ja versuchen, sich nach Vorbildern zu richten, die in etwa auf einer Stufe mit einem selbst stehen. Peter Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inken Geschrieben 26. Mai 2013 Teilen Geschrieben 26. Mai 2013 Das mit "beim Finanzamt nachfragen" ist immer so eine Sache, weil sich für gewöhnlich niemand auskennt. Es war ja schon zu viel für die, dass ich eine Ansässigkeitsbestätigung brauchte, weil ich in Ö wohne und die Verlage in D sind. Wenn die "Schriftsteller" hören, kriegen so nur große Augen - genauso wie die Steuerberater. Mir wurde mal von einer Finanzbeamtin empfohlen, doch einfach nachzugoogeln. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SabrinaQ Geschrieben 26. Mai 2013 Autor Teilen Geschrieben 26. Mai 2013 Haha, mir auch! Außerdem war ich schon bei vier verschiedenen Steuerberatern (einer davon empfahl mir, mein Geld nach Zypern zu schicken ), ein anderer meinte, ich solle unbedingt ihn nehmen, wenn ich so viel wie die Harry Potter Autorin verdiene - er würde sich schon über alles schlau machen ). Jetzt habe ich aber per PN einen Steuerberater-Kontakt bekommen, mal sehen, wie das läuft. Danke jedenfalls für eure Antworten. Ich bin nun schon etwas schlauer Schön, dass ich den Workshop ohne Probleme machen kann (handelt sich eh nur um meine alte Schule, aber ich wollte trotzdem auf Nummer sicher gehen). Liebe Grüße Sabrina www.sabrina-qunaj.at, www.ella-simon.at Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...