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Patrick

Pflicht zur Autorisierung des Außenlektorats?

Empfohlene Beiträge

Hallo liebe Montis,

 

ich bräuchte euren Rat bei folgendem Rechtsproblem:

 

Ich habe ein 300seitiges Sachbuch geschrieben und das Manuskript am 15. Januar abgeliefert. Der Verlag hat das Manuskript angenommen und die zweite Rate des Vorschusses ausgezahlt. Sodann hat er es einem Außenlektor übergeben. Dieser lektoriert jetzt im dritten Monat überaus ambitioniert. Er hat einen ganz anderen Erzählstil als ich und meint auch als juristischer Laie inhaltlich viel zu einem juristischen Sachbuch beitragen zu können. Wir sind jetzt im dritten Lektoratsdurchgang und ich kann mich durch zahlreiche Umformulierungen mit dem Text inzwischen nicht mehr identifizieren. Nach drei Monaten bin es aber auch leid, mit dem Außenlektor um jeden einzelnen Satz zu kämpfen. Die Verlagslektorin steht hinter dem Außenlektor.

 

Ich habe mich jetzt entschieden, mich innerlich von dem Buch zu verabschieden und Außenlektor und Verlag mit dem Text einfach machen zu lassen, was sie wollen. Ich will mir im Klartext die weiteren Manuskriptversionen des Außenlektors nicht mehr anschauen. Wozu sich weiter aufregen, wenn meine Einwände ohnehin übergangen werden? Das ginge so auch nicht, entgegnet die Verlagslektorin pikiert, denn ich sei verpflichtet, die lektorierte Fassung zu autorisieren. Das genau ist meine

Frage: Gibt es eine Pflicht des Autors, an dem Lektorat mitzuwirken und dieses zu autorisieren?

Mein Verlagsvertrag schweigt hierzu. Nach diesem habe ich meine Leistungspflicht mit Ablieferung des Manuskripts erfüllt.

 

Beste Grüße

Patrick

"Ich habe nicht geschossen, nur ein bisschen- Absurde Ausreden vor Gericht", Ullstein 2018

"Justiz am Abgrund - Ein Richter klagt an", Langen-Müller 2018

"Jurafakten - Verbotene Süßigkeiten, erlaubte Morde und andere Kuriositäten aus Recht und Gesetz", Ullstein 2019

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Was sagt Dir das Wörtchen Imprimatur, Patrick?

 

Nur Du darfst das Werk zum Druck freigeben. Nur wenn Du es so akzeptierst.

 

Mach was draus.

 

Andrea

Neu: Das Gold der Raben. Bald: Doppelband Die Spionin im Kurbad und Pantoufle

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Aber ist, was immer man davon halten möchte, ein "macht damit, was ihr wollt" nicht genau diese Zustimmung? Alternativ könnte der Autor, dem es egal geworden ist, ja auch einfach bis zum Schluss abnicken, sich dafür sogar das Lesen ersparen.

 

Twitter: @autorlekt

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Aber ist' date=' was immer man davon halten möchte, ein "macht damit, was ihr wollt" nicht genau diese Zustimmung?[/quote']

 

Ist das nicht für den Autoren "gefährlich" .. wer weiß, was dabei hinten raus kommt und dieses "wer-weiß" steht dann unter seinem Namen ... Also, ich wäre da eher skeptisch ... dann schon lieber der Satz: nur wenn ich sage, so ist gut, dann ist gut...

Oder?

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Aber ist' date=' was immer man davon halten möchte, ein "macht damit, was ihr wollt" nicht genau diese Zustimmung? Alternativ könnte der Autor, dem es egal geworden ist, ja auch einfach bis zum Schluss abnicken, sich dafür sogar das Lesen ersparen.[/quote']

 

So habe ich das nicht gemeint.

 

Ein Autor kann abnicken, muss aber nicht. Das Lektorat macht VORSCHLÄGE, Du bist aber der Urheber des Textes. Was Du willst, wird gedruckt.

Dein Name steht auf dem Buch, nicht der des Lektors. Auch nicht der des Verlegers.

 

Du bist Jurist, wenn ich mich nicht täusche. Darauf bezog sich mein: Mach was draus.

 

Andrea

Neu: Das Gold der Raben. Bald: Doppelband Die Spionin im Kurbad und Pantoufle

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Die bisherige Diskussion zeigt mir folgende Optionen auf:

 

1. Gar nichts machen

 

Damit würde ich dem Lektorat konkludent zustimmen. Das Manuskript gilt nach dem Vertrag als „druckfertig“, wenn der Autor, sich nicht innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt des Satzes zu ihm erklärt hat.

Hiergegen spricht, wie Andrea zu Recht schrieb, dass mein Name auf dem Cover steht.

 

2. Mach was draus

 

Also dem Außenlektoren klarmachen, dass nicht er, sondern ich Autor des Buches bin, seine Änderungen als unverbindliche Vorschläge behandeln und bei Nichtgefallen ablehnen. Das ist zwar arbeitsaufwändig, aber wohl die einzig sinnvolle Lösung.

 

Beste Grüße

Patrick

"Ich habe nicht geschossen, nur ein bisschen- Absurde Ausreden vor Gericht", Ullstein 2018

"Justiz am Abgrund - Ein Richter klagt an", Langen-Müller 2018

"Jurafakten - Verbotene Süßigkeiten, erlaubte Morde und andere Kuriositäten aus Recht und Gesetz", Ullstein 2019

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Also dem Außenlektoren klarmachen, dass nicht er, sondern ich Autor des Buches bin, seine Änderungen als unverbindliche Vorschläge behandeln und bei Nichtgefallen ablehnen. Das ist zwar arbeitsaufwändig, aber wohl die einzig sinnvolle Lösung.

 

Diese aufwändige Arbeit ist leider Autorenlos.

 

Zähne zusammenbeißen und durch!

 

Andrea

Neu: Das Gold der Raben. Bald: Doppelband Die Spionin im Kurbad und Pantoufle

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Danke Andrea! Dass ich hier immer so schnell eine prompte und kompetente Antwort bekomme, macht dieses Forum zu etwas ganz besonderem.

 

Beste Grüße

Patrick

"Ich habe nicht geschossen, nur ein bisschen- Absurde Ausreden vor Gericht", Ullstein 2018

"Justiz am Abgrund - Ein Richter klagt an", Langen-Müller 2018

"Jurafakten - Verbotene Süßigkeiten, erlaubte Morde und andere Kuriositäten aus Recht und Gesetz", Ullstein 2019

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Klar, ich weise als Lektor ja immer darauf hin, dass der Autor das letzte Wort hat. Mir ging es nur darum:

 

Frage: Gibt es eine Pflicht des Autors, an dem Lektorat mitzuwirken und dieses zu autorisieren?

 

Wenn der Autor den (meiner Meinung nach falschen) Weg des geringsten Widerstandes gehen will, stimmt er eben allem zu, mit den logischen Konsequenzen.

 

Twitter: @autorlekt

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Wenn der Autor den (meiner Meinung nach falschen) Weg des geringsten Widerstandes gehen will' date=' stimmt er eben allem zu, mit den logischen Konsequenzen.[/quote']

 

Richtig ist wohl, dass es keine Mitwirkungspflicht des Autoren bei der Lektorierung gibt. Die Nagelprobe kommt dann erst später beim Satz. Den kann der Autor ausdrücklich oder durch Stillschweigen zum Druck freigeben. Oder aber er könnte jetzt destruktiv vorgehen, die Freigabe verweigern bzw. umfangreiche Änderungen vornehmen. Es macht natürlich keinen Sinn, wenn der Autor seine notwendigen Entscheidungen und seine Mitarbeit am Lektorat bis zur Satzkorrektur aufschiebt. Es ist deshalb faktisch so, dass der Autor die Zähne zusammenbeissen, sich mit dem Lektorat beschäftigen und es am Schluss abnehmen muss. Das ist dann die normative Kraft des Faktischen.

 

Beste Grüße

Patrick

"Ich habe nicht geschossen, nur ein bisschen- Absurde Ausreden vor Gericht", Ullstein 2018

"Justiz am Abgrund - Ein Richter klagt an", Langen-Müller 2018

"Jurafakten - Verbotene Süßigkeiten, erlaubte Morde und andere Kuriositäten aus Recht und Gesetz", Ullstein 2019

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...Die Nagelprobe kommt dann erst später beim Satz. Den kann der Autor ausdrücklich oder durch Stillschweigen zum Druck freigeben. Oder aber er könnte jetzt destruktiv vorgehen, die Freigabe verweigern bzw. umfangreiche Änderungen vornehmen. Es macht natürlich keinen Sinn, wenn der Autor seine notwendigen Entscheidungen und seine Mitarbeit am Lektorat bis zur Satzkorrektur aufschiebt. Es ist deshalb faktisch so, dass der Autor die Zähne zusammenbeissen, sich mit dem Lektorat beschäftigen und es am Schluss abnehmen muss. Das ist dann die normative Kraft des Faktischen.

 

Beste Grüße

Patrick

Hm, in meinen Verträgen gibt aber sehr wohl eine Klausel, nach der man im Satz nur eine bestimmte Menge an Änderungen vornehmen darf - und diese Menge ist nicht gerade sehr üppig, soweit ich das im Kopf habe.

Insofern ist es schon sinnvoll, bereits vorher am Lektorat mitzuwirken, es sei denn, man winkt nachher eh alles durch.

 

LG Berta

Berta Berger: Die Prinzessin, die von der Liebe nichts wissen wollte, Kunigund kugelrund&&Valentina Berger: Der Augenschneider, Das Liliengrab, Der Menschennäher&&Tamina Berger: Frostengel, Engelsträne, Elfengift

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Richtig ist wohl' date=' dass es keine Mitwirkungspflicht des Autoren bei der Lektorierung gibt. Die Nagelprobe kommt dann erst später beim Satz. Den kann der Autor ausdrücklich oder durch Stillschweigen zum Druck freigeben. Oder aber er könnte jetzt destruktiv vorgehen[/quote']

Das stimmt zwar, aber auch vor dem Satz, vor der Imprimatur kann der Autor widersprechen. Wenn er einfach sagt: Das will ich nicht so, darf der Lektor das nicht gegen seinen Willen in den Text aufnehmen.

 

Erst auf den Satz warten halte ich für die falsche Methode.

 

Man kann übrigens auch einen neuen Außenlektor verlangen. Das haben schon manche Montsegurautoren erfolgreich durchgezogen, wenn ich mich recht erinnere.

 

herzliche Grüße

 

Hans Peter

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