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Elke

Unklarheiten im Vertrag

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Hallo!

 

Heute habe ich einen Verlagsvertrag zugeschickt bekommen, der mir an manchen Stellen seltsam vorkommt.

 

- Habt ihr es schonmal erlebt, dass ein Vertrag vor Rechtschreibfehlern nur so strotzt? Ist das kleinlich, das zu monieren?

z.B.: "Gegenstand dieses Vertrags ist das noch zu erarbeitende Werk des Die Autorin s mit dem Arbeitstitel:"

Da wollte wohl jemand die weibliche Form einführen und hat das nicht an allen Stellen richtig gemacht. An etlichen Stellen liest sich das sehr seltsam.

 

Aber nun zum Inhalt:

 

Es heißt "das noch zu erarbeitende Werk". Das Buch ist fertig und liegt dem Verlag komplett vor. Mündlich wurde mit gesagt, dass das Lektorat im Sommer stattfinden soll.

 

Und nun kommt folgender Vertragstext:

1. Die Autorin wird das Werk unter Berücksichtigung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechend den Absprachen mit dem Verlag verfassen. Der Verlag wird nach Vorliegen des vollständigen Manuskripts prüfen, ob es den in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen entspricht, und das Ergebnis der Prüfung innerhalb angemessener Frist dem Autorin  mitteilen.

 

-> ich dachte, ich hätte die Zusage schon? Wollen die sich nochmal offenhalten, ob sie es nach dem Lektorat nehmen?

 

2. Der Umfang des Werks wird auf 280 Druckseiten (Format: ca. 14,0 x 21,0 cm) festgelegt und versteht sich inklusive Vorwort, Einleitung, Register, Bibliografie, Tabellen, Schemata, Skizzen, Karten, Abbildungen u. Ä. Dies entspricht einem Umfang von ca. 401 000 Zeichen inkl. Leerzeichen.

 

-> Das haben sie wohl aus einem Sachbuch übernommen? Keine Ahnung, wie viele Seiten es werden!

 

3. Die Autorin  verpflichtet sich, das mit dem Verlag abgesprochene Arbeitsverfahren einzuhalten und einen in der verabredeten Form erarbeiteten Datenträger bis spätestens zum 30.09.2013 dem Herausgeber zu übergeben. Änderungen des Zeitplans oder des Umfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verlages.

 

Sollte die Ablieferung bis zu dem verabredeten Zeitpunkt nicht erfolgen, so wird als eine angemessene Nachfrist im Sinne des § 30 des Verlagsgesetzes ein Zeitraum von 6 Wochen bestimmt.

 

-> ist das nun der Termin zu dem das Lektorat fertig sein muss? Aber das hab ich doch nicht in der Hand? Oder was soll dieser Termin?

 

- Des weiteren gibt es keine Zeile über den Erscheinungstermin. Nur mündlich.

Stattdessen: "Wenn der Verlag von der Autorin  das Werk als vertragsgemäß angenommen hat, wird er das Werk baldmöglichst veröffentlichen."

 

-> soll ich da auf einen Termin beharren? Mitsamt der Klausel, wenn sie es innerhalb eines Jahres nicht herausbringen, dass ich dann die Rechte zurückbekomme?

 

- Ich habe gesehen, dass ihr über diese Klausel auch schon diskutiert habt. Doch wie soll ich darauf reagieren?:

"Die Autorin   verpflichtet sich, ohne vorherige Absprache mit dem Verlag und dessen Zustimmung kein Werk anderweitig zu veröffentlichen oder an einem anderen Werk maßgeblich mitzuwirken, das geeignet ist, mit dem Werk, das Gegenstand dieses Vertrags ist, in Wettbewerb zu treten."

 

Dann:

- Die Einräumung der Rechte umfasst das Recht zur Vergabe von Lizenzen (ganz oder teilweise) und zur ganzen oder teilweisen Übertragung der Rechte auf Dritte. Übt der Verlag einzelne Rechte nicht aus, so ist Die Autorin   berechtigt, auch einzelne Rechte nach den Regeln des § 41 UrhG nach Ablauf von 5 Jahren zurückzurufen. Der Bestand dieses Vertrags bleibt davon unberührt.

 

-> ist 5 Jahre üblich?

 

- Ist das okay?

1. Die Autorin erhält ein Absatzhonorar, errechnet auf der Basis des Verlags-Nettoerlöses (Verkaufspreis abzgl. MwSt. abzgl. gewährter Rabatte), von 9 %:

 

- Des weiteren schlagen sie mir für alle weiteren Verwertungsformen auch 9 % vor.

E-book sollte aber höher sein. 30 % ? (das bekomme ich bei einem anderen Verlag)

Hörbuch auch nur 9 % ?

 

Es steht aber nirgendwo, in welcher Form sie es nun tatsächlich zu veröffentlichen gedenken.

Das wurde bei einem anderen Verlag aber genau benannt.

 

 

Tut mir leid, dass das so eine lange Mail ist, aber ich habe kein gutes Gefühl und hätte gerne euren Rat.

Danke!

 

Grüße

Elke

Romane:  http://weigel-elke.net/      Sachbücher/Psychotherapie: https://weigel-elke.de/

Instagram: https://www.instagram.com/elke_weigel_psychologin/

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1. Streichen. Sie sollen den Vertrag anhand des vorliegenden M. schließen

 

2. Streichen, das ist nicht dein Bier als Autorin. Die Anzahl der Zeichen ist aus dem Manuskript ersichtlich, die Anzahl der Seiten bestimmst du gar nicht mit. Nicht dass man dir hier noch einen Strick dreht.

 

3. Genauer spezifizieren: Datenträger mit was? dem Originalmanuskript? Das nach Lektorat überarbeitete Manuskript?

 

Die Wettbewerbsklausel streichen. So wie das da steht, hat der Verlag freie Hand, dir alle möglichen Veröffentlichungen zu untersagen. EDIT: wenn überhaupt, dann eine zeitliche Begrenzung reinschreiben: 6-12 Monate.

 

5 Jahre ist nicht unüblich, kürzer ist besser. Erlösaufteilung definieren, üblicherweise 60/40 Autor/Verlag

 

Absatzhonorar: nicht der Verlagsnettoerlös, sondern Nettoladenpreis. (VK - MwSt) !!!

 

Erscheinungstermin: wenigstens das Jahr reinschreiben, in dem das Erscheinen geplant ist. Änderungen des Erscheinungstermins in Absprache mit dem Autor

 

geplante Form des Erscheinens: Paperback, TB, Hardcover sollte mindestens drinstehen, Änderungen in Absprache mit dem Autor

 

Mit kommt der Vertrag nicht besonders seriös vor. Falls sie sich nicht auf die Änderungen einlassen, solltest du dir überlegen, davon Abstand zu nehmen.

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Liebe Elke,

 

ich würde diesen Vertrag nicht unterschreiben. Mal ganz abgesehen davon, dass Verträge seriöser Verlage nicht vor Rechtschreibfehlern strotzen sollten, gehört in einen solchen Vertrag natürlich der Erscheinungstermin, alle möglichen Fristen, die Vergütung etc. In meinen Verträgen können nicht genutzte Nebenrechte nach 2 Jahren zurückgerufen werden, ich denke, das ist Standard.

 

Vor allem aber solltest Du Dir das mit dem Nettoerlös gut überlegen. Wurde hier im Forum schon einschlägig diskutiert. Nettoerlös bedeutet, dass der Verlag sämtliche Rabatte auf Dich abwälzt. Deine Tantiemen sollten sich am Nettoladenpreis orientieren. Das ist der reguläre Verkufspreis abzüglich der MwSt.

 

Ich kann Dir nur empfehlen, Dir einen guten Agenten zu suchen. Die verstehen sich auf den Abschluß von Verträgen, mit denen Dich niemand über den Tisch ziehen kann.

 

Gruß Eva

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Danke für deine Antwort, Marc. Ich hatte es befürchtet. Gerade habe ich Rücksprache mit der Person gehalten, die mit mir die mündlichen Absprachen gemacht hatte und konnte klären, dass sie auch von anderen Bedingungen ausgegangen ist.

Nun werde ich mal die Änderungen in den Vertrag reinschreiben und sehen, was passiert.

 

Grüße

Elke

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Eva, es hatte sich überschnitten!

 

Danke dir!

 

Die Sache mit dem Vorschuss ist auch seltsam, das hatte ich aber hier nicht reinkopiert, weil ich schon wusste, dass ich das reklamieren werde.

 

Tja, wenn´s so einfach wäre, einen Agenten zu bekommen.

 

Dazu kann ich noch sagen, es ist ein seriöser, großer, erfahrener Verlag, der seit Jahren Verträge mit Autoren macht. Ich wundere mich nur.

 

Grüße

Elke

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Noch eine Frage habe ich:

 

Wie ist es mit dieser Formulierung:

 

Die Autorin räumt dem Verlag die ausschließlichen, übertragbaren, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an dem Werk zur umfassenden Auswertung in allen Medien und zwar insbesondere die folgenden Nutzungsrechte ein:

 

"zeitlich" ist das wirklich auf alle Ewigkeit?

 

Danke!

Elke

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"zeitlich" ist das wirklich auf alle Ewigkeit?

 

Nur solange der Verlag sie auch realiter nutzt.

 

Tja, aber was ist, wenn es ein Renner wird? Dann hat der Verlag die Rechte bis 70 Jahre nach Elkes Tod. Ich würde das nicht stehen lassen.

 

Gruß, Melanie

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Rechte überlässt man am besten auf zehn Jahre nach Erscheinen.

 

Das hat sich inzwischen so eingebürgert.

 

Andrea

Neu: Das Gold der Raben. Bald: Doppelband Die Spionin im Kurbad und Pantoufle

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