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UteK

Wann ist ein Autor mehrwertsteuerpflichtig?

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Einzugsermächtigung?

An das FINANZAMT?

Das ist ja, als ob man dem Gehörnten den Schlüssel zum Paradies gibt!

Never.

Die kriegen das überwiesen, was ihnen zusteht.

Von meinen Konten lassen die ihre klebrigen Pfoten.

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Das ist ja, als ob man dem Gehörnten den Schlüssel zum Paradies gibt!

 

http://smilies.montsegur.de/19.gif

 

Das klingt nach einer interessanten Geschichte - der Gehörnte im Paradies.

 

Gruß, Melanie

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Zwei Steuerprüfungen als Autor innerhalb von 5 Jahren.

In Hessen hatten sie einige Zeit später ein paar Prüfer wegen psychischer Auffälligkeiten zwangspensioniert.

Meiner Erfahrung nach waren es eventuell zu wenige und GANZ sicher in wenigstens einem Fall der Falsche...

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Zwei Steuerprüfungen als Autor innerhalb von 5 Jahren.

In Hessen hatten sie einige Zeit später ein paar Prüfer wegen psychischer Auffälligkeiten zwangspensioniert.

Meiner Erfahrung nach waren es eventuell zu wenige und GANZ sicher in wenigstens einem Fall der Falsche...

 

In dem Fall kann ich es zurückbuchen lassen und die Finanzbeamten in die Psychiatrie zwangseinweisen lassen - schließlich bin ich ebenfalls Staatsangestellte - und habe das Recht, Zwangseinweisungen zu veranlassen - ist mein täglich Brot ;D

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Hätte ich Dich mal früher gekannt...

 

::)

 

Wenn ich irgendwann mal meine Memoiren schreibe, werde ich diesen Ereignissen meines Autorenlebens ein ganzes Kapitel widmen.

Die erste Prüferin hatte sich ihr Urteil schon gebildet und saß dann eine Woche in meinem Büro rum und spielte  - Spider-Solitär.

Und der zweite, der Zwangseinzuweisende, den mir das Finanzamt auf den Hals schickte, weil ich einfach ganz legal ein Urteil des EU Finanzhofs nutzte und massive Steuerrückzahlungen hatte, die denen nicht passten, war ein verklemmter Möchtegernselberschreiber, der darunter litt, dass niemand, aber wirklich niemand sich für seine Ergüsse interessierte und es ihm nicht gelang, die Angebetete mit seiner Liebespoesie gefügig zu machen, weshalb ich als erfolgreicher Autor dann seinen ganzen Hass und Neid zu spüren bekam.

Der Kerl hat Unterlagen verschwinden lassen, Hausfriedensbruch begangen, einfach meine Telefonate angenommen, sich im sechsstelligen Bereich zu meinen Ungunsten "verrechnet", seine Dienststelle wiederholt belogen, steuerrelevante Vorgänge einfach erfunden, mich persönlich beleidigt - und wurde zu 100% von seinem Vorgesetzten gedeckt, ganz gleich, was ihm vorzuwerfen war. 100.000,-- Euro einfach aus den Berechnungen verschwinden zu lassen war "ein kleines Versehen"...

 

Ich muss auf meinen Blutdruck aufpassen, sonst bekomme ich noch taschenförmige, salafistische Gedanken...

 

Aber wir schweifen ab.

 

Hm, eigentlich nicht so ganz, denn es ging auch um Umsatzsteuer.

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Uuurrrrggggh ... nach der Geschichte möchte ich eigentlich ungern noch mehr mit dem Finanzamt zu tun haben, zumal sich das Verrechnen von Vor- und Umsatzsteuer, und das vielleicht auch noch vierteljährlich, nach etwas anhört, wozu ich nicht geboren bin.

 

Aber weswegen ich mich noch einmal zu Wort melde: Beginnt solch eine (freiwillige oder unfreiwillige) Umsatzsteuerpflicht immer zu Beginn eines Kalenderjahres? Oder kann ich auch am 23. April damit beginnen, meinen Rechnungen 7% hinzuzufügen, weil ich gerade mal sehe, dass ich in diesem Jahr wohl die magischen 17.500 knacken werde?

 

Ansonsten habe ich wohl so langsam das meiste verstanden. Glaub ich zumindest.

 

Liebe Grüße von Alice

Mal wider ist Somer

im Teich Plet Schan im Wasser

auch du Krts Aein Fisch! (Jakob, 7)

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Also ich habe es auch so im April oder Mai gemerkt, weil ich da den Steuerbescheid bekam. Dann habe ich sofort beim Finanzamt angerufen und gefragt, wie das abläuft. Ich wurde ab dem 1. Juni als Umsatzsteuerpflichtige eingetragen.

Ich musste alle Verlage anschreiben (teilweise leider mehrmals), bis alle sich merkten, dass sie ab sofort MWSt. mitbezahlen sollen. Die VG Wort natürlich auch.

 

Du kannst also jederzeit "einsteigen", musst es halt dem Finanzamt melden. Schau mal im Internet, ich glaube, es gibt da sogar einen Vordruck oder Hinweis, was du machen sollst. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, musste ich nur einen "Zweitzeiler" schreiben, wenn überhaupt.

 

LG, Yvonne

edit: Ich sehe es gerade: WEnn du die 17500 in DIESEM Jahr "knackst", bist aber erst nächstes Jahr "pflichtig"! Jetzt wäre es freiwillig und dann bleibt es so. Du weißt, dass die 17500 brutto sind, also deine Einkünfte (nicht Gewinn) schon inklusiv möglicher MWSt.

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Hallo Alice,

 

in diesem Jahr wärst du nur dann schon mehrwertsteuerpflichtig, wenn du absehen kannst, dass du in diesem Jahr die 50.000 € überschreitest. Bei 17.500 bist du, wie Yvonne es schon gesagt hast, erst ab dem 1.1.2014 mehrwertsteuerpflichtig und musst dann eben entsprechend deinen Verlagen Bescheid sagen. Für dieses Jahr ändert sich aber noch nichts.

 

LG Luise

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Liebe Yvonne und liebe Luise,

 

ich danke euch! So langsam lichten sich die Nebel. :D

 

Liebe Grüße von Alice

Mal wider ist Somer

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