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(TanjaV)

Tonfall im Rechterückruf - Was ist angebracht / nötig?

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Ausgehend von dem Link in MarcB's Post im Nachbarthread

Hier ist übrigens von Verdi eine Sammlung von Dokumenten, die man für den Rechterückruf verwenden kann. Ohne Gewähr ...

 

(Link ungültig)

drängt sich mir die Frage auf: Wie 'harsch' muss der Ton in einem solchen Rückruf-Schreiben tatsächlich sein?

Wenn man sich z.B. den Text der Vordrucks in obigem Link durchliest, zuckt man (zumindest ich ) bei dem Tonfall doch ein wenig zusammen. Müssen solche Schreiben tatsächlich so schroff formuliert sein? Auch wenn ich meine nicht verwerteten Rechte natürlich zurück haben will, klingt das für mich doch so, als würde das Ganze im Streit mit dem Verlag geschehen. Muss es ja aber nicht zwingend. Geht es auch anders? Oder interpretiere ich da einen Tonfall hinein, der gar nicht da ist?

 

Was sagt ihr dazu?

 

Tanja (der schon klar ist, dass das Leben kein Ponyhof ist und die Verlagslandschaft noch viel weniger)

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Wenn es um juristisches geht, muss der Tonfall schon deutlich sein. Der Literaturbetrieb ist keine Kuschelgruppe und dein Verhältnis zum Verlag ist ein geschäftliches. Es bleibt dir ja unbenommen, die Formulierungen abzuschwächen, solange der Aussagenkern erhalten bleibt.

 

Vielleicht hilft es, sich auszumalen, dass du eines Tages einen Brief vom Verlagsanwalt in deiner Post findest. Wie freundlich der dann wohl formuliert sein wird?

 

;)

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Auch das ist wieder eine dieser Stellen, wo bestimmt jemand (in diesem Fall ich ;D) auf die Rolle bzw. die Daseinsberechtigung eines Agenten verweist:

 

Ein Agent wird für seinen Autor automatisch den richtigen Ton anschlagen, weil er den Ansprechpartner beim Verlag kennt und einschätzen kann. Wenn er es nicht selbst weiß, wird er jemanden in seiner oder einer anderen Agentur kennen, der Bescheid weiß. Und der Autor behält den Kopf frei, und muss sich nicht mit der Frage nach der richtigen Schärfe befassen. Too easy!

 

lg, Jan

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Ist ein Rechterückruf für eine Agentur kommerziell interessant? Eher nicht, denke ich. Ich vermute, da wird man dir davon eher abraten. Nicht unberdingt zum Vorteil des Autors / der Autorin ...

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Auch das ist wieder eine dieser Stellen, wo bestimmt jemand (in diesem Fall ich  ;D) auf die Rolle bzw. die Daseinsberechtigung eines Agenten verweist:

 

Ein Agent wird für seinen Autor automatisch den richtigen Ton anschlagen, weil er den Ansprechpartner beim Verlag kennt und einschätzen kann. Wenn er es nicht selbst weiß, wird er jemanden in seiner oder einer anderen Agentur kennen, der Bescheid weiß. Und der Autor behält den Kopf frei, und muss sich nicht mit der Frage nach der richtigen Schärfe befassen. Too easy!

 

lg, Jan

 

 

Das ist aber ein sehr blauäugiges Bild von einem Agenten.

 

Mein Ex hat selbst bei schon verramschten Titel nicht den Mut gehabt, die Rechte zurückzufordern.

 

Im Rückruffall ist die nüchterne Formulierung wie vorgeschlagen, gar nicht verkehrt. Oder es geht ganz problemlos durch Anruf im Verlag. Das habe ich auch schon erlebt.

 

Andrea

Neu: Das Gold der Raben. Bald: Doppelband Die Spionin im Kurbad und Pantoufle

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Um die Rechte zurückzubekommen, ist keineswegs immer ein drakonisches oder an bestimmte Formalien geknüpftes Einschreiben nötig, geschweige denn im Stil einer Abmahnung - es sei denn, man ist sowieso mit dem Verlag "durch" bzw. hat sich bereits im Unfrieden getrennt.

 

Ansonsten kann durchaus zunächst einfach mal ganz freundlich und formlos anfragen, ob man die nicht genutzten Rechte zurückbekommen kann.

 

Erst wenn danach die Reaktion nicht zufriedenstellend ausfällt oder die Antwort zu ausweichend erscheint, kann man - immer noch ganz freundlich - unter Ankündigung des Rückrufs für die ausreichende Ausübung der rückrufbaren Rechte eine angemessene Nachfrist setzen. Die Dauer der Frist hängt u. a. von dem betreffenden Recht ab, aber auch davon, wie lange der Vertrag schon besteht und die Nichtausübung bereits fortdauert.

 

Eine Fristsetzung ist unter bestimmten Voraussetzungen jedoch auch entbehrlich, etwa wenn der Verlag schon erklärt hat, das betreffende Recht nicht nutzen zu wollen oder wenn z. B. durch zu langes Warten anderweitige Verwertungsmöglichkeiten des Autors gefährdet würden.

 

LG,

eva v.

 

Edit: Mit Andrea überschnitten.

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Hallo Andrea,

 

wieso soll das blauäugig sein? :s09 Mein Agent arbeitet für mich. Wenn ich ihn bitte, etwas für mich beim Verlag zu veranlassen, tut er das. Und zwar im richtigen, nüchtern professionellen Tonfall.

Wenn etwas Dramatisches dagegen spricht oder ich im Begriff bin, eine Dummheit zu begehen, wird er es mir sagen. Wenn ich darauf bestehe, wird er trotzdem "auf meiner Seite" sein, und das gewünschte veranlassen.

 

Hallo Marc,

 

ein Recht, das völlig ungenutzt bei einem Verlag liegt, nutzt einer Agentur (finanziell) noch viel weniger. Wenn ein Autor eines seiner Recht zurück möchte, dann ja meistens nicht, um es zuhause in den Schrank zu hängen, sondern weil er glaubt, damit etwas anfangen zu können. Sprich, Geld damit zu verdienen.

Und schon macht es für die Agentur auch kommerziell Sinn.

 

Im Übrigen habe ich die Erfahrung gemacht, dass die meisten Agenturen langfristig mit ihren Autoren planen, und nicht bei jedem Schriftwechsel oder Telefonat den Stundenlohn im Hinterkopf haben. Ist zumindest bei mir so ;D

 

lg, Jan

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Lieber Jan

 

ich behaupte mal, bei einem großen Teil der Rückrufe handelt es sich um E-Book-Rechte. Die werden nicht wenige Autoren zurückrufen, um sie als E-Book verlagslos also auf eigene Rechnung zu veröffentlichen. Daran verdient die Agentur m.E. gar nichts.

 

Dass Agenturen langfristig mit ihren Autoren planen, mag in einigen Fällen (z.B. bei dir) durchaus so ein, aber wenn ich mir die Diskussionen um Agenten in der letzten Zeit ansehe, habe ich eher den gegenteiligen Eindruck.

 

Marc

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Ansonsten kann durchaus zunächst einfach mal ganz freundlich und formlos anfragen, ob man die nicht genutzten Rechte zurückbekommen kann.

 

Erst wenn danach die Reaktion nicht zufriedenstellend ausfällt oder die Antwort zu ausweichend erscheint, kann man - immer noch ganz freundlich - unter Ankündigung des Rückrufs für die ausreichende Ausübung der rückrufbaren Rechte eine angemessene Nachfrist setzen. Die Dauer der Frist hängt u. a. von dem betreffenden Recht ab, aber auch davon, wie lange der Vertrag schon besteht und die Nichtausübung bereits fortdauert.

 

Eine Fristsetzung ist unter bestimmten Voraussetzungen jedoch auch entbehrlich, etwa wenn der Verlag schon erklärt hat, das betreffende Recht nicht nutzen zu wollen oder wenn z. B. durch zu langes Warten anderweitige Verwertungsmöglichkeiten des Autors gefährdet würden.

 

 

Hallo!

Dem kann ich nur zustimmen. Erst einmal nachfragen, das löst vieles von selbst. Aber aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass man auch nicht unbedingt die ungenutzten Rechte zurückbekommt, warum auch immer.

Diese Formschreiben klingen "harsch", sind aber rein neutral abgefasst. Juristendeutsch ist etwas anderes als fiktionale Prosa ;-)

Auf die Fristsetzung würde ich nicht verzichten, denn die ist nach meiner Nachfrage beim VS (vor 4 Monaten) rechtlich notwendig und muss auch gegeben werden - vorausgesetzt den Fall, es ist keine einvernehmliche Einigung möglich.

 

Dann ist noch die Gefahr in der Abwandlung dieser Formschreiben, dass jeder Zusatz die Rechtsgültigkeit beeinträchtigen kann. Ein "vielleicht" oder "möglicherweise" oder ein Streichen von Passagen würde ich lieber lassen. Es geht darum, möglichst klar etwas zu formulieren ohne jegliche Zusätze. Das ist ungewohnt, führt aber auf dem schnellsten Weg zum Ziel, wenn der Autor die Rechte zurückhaben möchte.

 

Von daher plädiere ich fürs Übernehmen der Vorlagen, wenn man es selbst als Autor handhabt.

 

LG

Heike

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Danke für eure Meinungen.

Ich dachte wirklich schon, ich muss meinem Verlag jetzt den Krieg erklären, nur weil ich meine nicht verwerteten Rechte zurück haben möchte.

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Liebe Tanja,

 

meine pesönliche (!) Meinung:

1. Grundsätzlich = wenn bis dahin keine Missstimmung zwischen Verlag und AutorIn herrschte, genügt ein neutrales, in verständlichem, normalen Deutsch abgefasstes Schreiben, mit dem man die Rechte zurückfordert. Es ist NICHT (zwangsläufig) erforderlich, das in einem "harsch klingenden" Juristendeutsch zu verfassen noch ist ein HÖFLICHER Tonfall gleichzusetzen mit "kuschelig". Aber:

 

2. Die einzige Anforderung, die ich (!) an solche Schreiben stelle (egal ob ich sie schreibe oder eine Antwort darauf empfange), ist HÖFLICHKEIT! Höflichkeit - die eingentlich selbstverständlich sein sollte in jeder Lebenslage - ist weder harsch noch kuschelig.

 

3. Es gibt KEINE Vorschrift (nach meinem Wissen nicht einmal einen generell gültigen entsprechenden Konsenz), dass ein solches Rückrufschreiben (oder andere Verlagsanschreiben) "juristisch" formuliert sein müssten.

 

Meine Erfahrung: Wenn ich - wie gesagt vorausgesetzt, dass es im Vorfeld keine Missstimmung gegeben hat (und gerade dann bin ich besonders höflich; man verwechsele das bitte nicht mit "weich" oder "zurückhaltend"!) - in der Kommunikation den Leuten höflich gegenübertrete, bekomme ich in 95 % aller Fälle auch Höflichkeit zurück und wird mein Anliegend entsprechend bearbeitet.

 

"Aus dem und dem Grund (bitte ausfomulieren oder ganz weglassen, je nach Situation) bitte ich gemäß unserem Vertrag vom Soundsovielten um die Rückübertragung meiner Rechte am betreffenden Werk. Ich bedanke mich im Voraus. Grußformel. Unterschrift." (Datum nicht vergessen) = Höflich, sachlich, auf den Punkt gebracht. Mehr ist nicht erforderlich.

Auch wenn man auf dem Standpunkt steht, dass die Erfüllung des Anliegens selbstverständlich ist und keinen besonderen Dank erfordert, ein Dank hat noch keinem weh getan, bewegt aber den Sachbearbeiter sehr viel eher zum zügigen Handeln, als wenn man sich den spart.

 

Ich hoffe, das hilft dir weiter.

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