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(Petra)

Mehrwertsteuer

Empfohlene Beiträge

Liebe Kollegen,

ich plage mich grade mit dem französischen Steuertermin und werde da an etwas erinnert.

In Verlagsverträgen gibt man ja an, ob man mehrwertsteuerpflichtig ist oder nicht. Da unser Steuersystem anders ist, versuche ich gerade, hinter den tieferen Sinn dieser Regelung zu kommen. Was bringt das eine oder andere in Deutschland? Braucht mir keine Paragrafen aufzählen, nur plakativ den Sinn erklären.

 

Andere Frage: Angenommen, ich votiere beim Unterschreiben eines Vertrages für Version A. Im Laufe der Zeit wechselt aber meine Besteuerung auf Version B. Wird dann ab dem Jahr auch vom Verlag her anders abgerechnet oder bin ich an meine Aussage zum Abschlusstag auf die Gesamtlaufzeit des Vertrags gebunden?

 

Schöne Grüße,

Petra

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Hallo, Petra,

 

entweder bist du in Deutschland mwst-pflichtig oder nicht. Das hängt von deinem Einkommen ab. Da gibt es nichts zum Aussuchen.

 

Wenn du mwst-pflichtig bist, schreibst du das auf deine Rechnungen. Die Steuer wird dir ausbezahlt und du musst sie - monatlich, vierteljährlich oder jährlich, je nach Einkommen - ans Finanzamt abführen - abzüglich der mwst, die du an andere Unternehmen gezahlt hast (wenn du dir zb ein Fax oder neue Büromöbel angeschafft hast).

 

Gruß,

 

Tin

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Hallo Tin,

damit hast du mir schon sehr weitergeholfen! Ich bin in D. gar nichts pflichtig... stehe aber mit meiner Anmeldung in F. vor einem Berg von Möglichkeiten, wie ich meine Honorare berechnen lasse. Da kommt MwSt. auch irgendwie vor, und immer hat man die Wahl... nur kostet die Frage an einen Steuerberater in F. ein kleines Vermögen.

Mir ging es deshalb nur drum, das Wesen dieser Abrechnerei zu verstehen, um meine Fragen gezielt dem Finanzamt vorzulegen. Sehe ich das richtig: Mwst-"pflicht" lohnt sich am ehesten dann, wenn man viel abzusetzen hat, also einkauft?

 

Schöne Grüße,

Petra

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Hi Petra!

 

Ich habe ein ähnliches Problem - ich bin in Österreich mwst-pflichtig, mein Mutterverlag liegt aber in Deutschland und ich kriege meine Honorare von dort überwiesen - ohne Mwst, denn mit machen sie nicht. Allerdings steht auf meinen Abrechnungen "Umsatzsteuerschuldner ist die P***** Verlags- GmbH", und damit bin ich aus dem Schneider.

 

Du hast ganz recht - MwSt lohnt sich dann am ehesten, wenn Du selbst viel abschreiben kannst. Also etwa die MwSt auf ein neues Notebook, etc. Was ich aber nicht glaube, ist, dass man ständig hin- und herwechseln kann zwischen den Systemen. In Ö ist es so, dass man ab einem gewissen Betrag, den man jährlich einnimmt, MwSt verrechnen MUSS.

 

Oweh, ich fürchte, damit hab ich Dir nicht besonders geholfen :s03

 

Liebe Grüße aus dem  :s17igen Wien

Ursula

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Hallo Ursula,

grade gab es einen lauten Stoßseufzer... ich hab das virtuelle Steuerformular mit seinen 1000 Sicherheitsfußangeln geschafft ;-)

Doch, du hast mir geholfen, weil nämlich auch meine Verlage sich bedanken würden, müssten sie die höhere VAT von Frankreich zahlen. Also lohnt es für mich nicht - und zum Glück bin ich zu arm für Einstufungen ganz oben :-)

Merci! und schöne Grüße,

Petra

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Hallo Petra,

 

habe diesen Thread leider erst eben entdeckt, so dass dir meine Antwort nicht mehr weiterhelfen wird. Ich glaube auch kaum, dass sie auf Wohnsitz Frankreich anwendbar wäre. Aber vielleicht hilft es jemand anderem weiter.

 

Nur soviel zu Tins Worten:

entweder bist du in Deutschland mwst-pflichtig oder nicht. Das hängt von deinem Einkommen ab. Da gibt es nichts zum Aussuchen.

 

Das stimmt so nicht ganz. Die Ust-Pflicht ist zwar prinzipiell von der Höhe des Einkommens abhängig (wenn man eine bestimmte Grenze überschreitet, wird man vom FA automatisch zur Ust aufgefordert), allerdings kann man sich auch freiwillig Ust-pflichtig melden, wenn man unterhalb dieser Grenzen liegt.

 

Das hat den Vorteil, dass man sich die Ust für alles, was man für die Schriftstellerei anschafft, erstatten lassen kann. Und die meist 16% (bzw. 7%) bar auf Kralle ausgezahlt zu bekommen bringt mehr, als den Gesamtbetrag später als Werbungskosten geltend zu machen. Alle, die einen Agenten haben, werden das wahrscheinlich bestätigen, weil ja das Honorar des Agenten zusätzlich der Ust unterliegt (und zwar 16%, da Dienstleistung).

 

Dafür muss man bei seinem zuständigen FA eine Ust-Nr beantragen. Zumindest in meinem FA sind die Beamten sehr hilfsbereit und auskunftsfreudig, so dass mir die direkten Fragen mehr brachten, als das Lesen von Ratgebern http://www.cosgan.de/images/smilie/konfus/k045.gifhttp://www.cosgan.de/images/smilie/konfus/k035.gif . Anschließend teilt man seinem Verlag (und natürlich auch dem Agenten) mit, dass man Ust-pflichtig ist (unter Angabe FA und Steuer-Nr). Dann bekommt man zusätzlich zu seinem Honorar 7% Ust überwiesen, die an das FA abgeführt werden müssen. Sind also keine Kosten, sondern nur ein durchlaufender Posten.

 

Die ersten 2 Jahre muss man die Ust-Meldung monatlich machen (inzwischen online; nur die Meldung, keine Belege einreichen), anschließend wird man vom FA informiert, in welchem Rhythmus sie die Ust-Meldung haben wollen. In meinem Fall sind sie jetzt mit jährlich einverstanden.

 

Die Ust-Meldung zwar ein wenig mehr Schreiberei, aber es lohnt sich. Und ein weiterer Vorteil ist (oder besser war), dass ich dadurch gezwungen war, die Belege monatlich zusammenzutragen und nicht erst am Jahresende feststellte, dass ich einen Teil der Belege so gut weggelegt hatte, dass ich sie für Steuererklärungen erst suchen musste. http://www.cosgan.de/images/smilie/konfus/k030.gif

 

Ich hoffe, ich habe hier keine Eulen nach Athen geschleppt. ;D

 

Ciao

peti

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Hallo Peti,

ja ich kenne das noch so aus meiner Zeit als Journalistin in D. Allerdings hab ich damals die Erfahrung gemacht, wenn man die Wahl hatte, dass man auch bei steigenden Honoraren schnell in eine Investitionsspirale geriet ;-) ... es sollte sich ja lohnen. Da konnte man aber auch so richtig schöne teure Sachen für den Beruf anschaffen...

 

Schöne Grüße,

Petra

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Hallo Petra,

 

meine Honorare sind hauptsächlich zweckgebunden. D.h. ich habe einige Ziele (bauliche Maßnahmen), die ich umsetzen will und auf die ich hinarbeite http://www.cosgan.de/images/smilie/verschiedene/n045.gif . Das, gepaart mit einer gesunden Portion Geiz, hält die Neuinvestitionen in Grenzen. Mal sehen, wie lange ich das noch durchhalte :s21.

 

Ciao

peti

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Eine andere Frage zur Mwst. Passt in diesen Thread.

 

Ich arbeite ja für mehrere Verlage, kleinere und größere Auftragsarbeiten. Nun habe ich einen neuen Auftraggeber, eine großes Verlagshaus, und die haben mir erstmals keinen Fragebogen zu meiner Sozialversicherung und Steuernummer geschickt. Das Honorar haben sie mir als "Gutschrift " ohne Mwst geschickt.

 

Soll ich da jetzt beantragen, dass die "einbehaltene Mwst ausgezahlt" wird? Oder ist das egal? Hat das irgendeine Bedeutung für die Einkommenssteuererklärung?

 

Ich frage erst mal hier, vielleicht weiß das ja einer aus dem Stegreif, bevor ich nach Fachinfos googele.

 

Gruß,

 

Tin

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Hallo Tin,

Glückwunsch erst mal! Ich weiß nur noch so viel, dass, wenn du mehrwertsteuerpflichtig bist oder freiwillig Mehrwertsteuer abführst, der Verlag dir diese zusätzlich überweisen muss. Vielleicht haben sie nur vergessen, zu fragen.

Schöne Grüße,

Petra

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Hallo Tin,

Glückwunsch erst mal!

 

Leider reicht das Honorar selbst mit Mehrwertsteuer noch nicht mal für ein bis drei Gläschen Riesling für uns beide zum Abfeiern, von Zander ganz zu schweigen ;)

 

Gruß,

 

Tin

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Soll ich da jetzt beantragen, dass die "einbehaltene Mwst ausgezahlt" wird? Oder ist das egal? Hat das irgendeine Bedeutung für die Einkommenssteuererklärung?

/quote]

 

Hi Tin,

 

für die Einkommenssteuererklärung wohl nicht, weil du da ja das Nettoeinkommen angibst.

 

Aber wenn du märchensteuerpflichtig bist (egal ob freiwillig oder zwingend) musst du ja zusätzlich eine Ust-Erklärung abgeben.

 

Und da wird das FA schon drauf achten, daß du für alle Beträge, die du in deiner Einkommenssteuererklärung auf der Einnahmenseite geltend machst, auch Ust abgeführt wird. Hast du die nicht von deinem Verlag bekommen, musst du die aus der eigenen Tasche bezahlen. Woher das Geld kommt, ist dem FA egal, aber in Rechnung stellen werden sie dir den Betrag auf jeden Fall.

 

 

Ciao

peti

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Ah, Peti, vielen Dank! Stimmt, ich muss ja auch schon bei der vierteljährlichen Umsatzsteuer das Einkommen getrennt von der Steuer im Formular aufführen. Wenn die nachrechnen, fällt ihnen auf, dass es zu wenig Steuer für die Summe ist.

 

Okay, also einfordern.

 

Gruß,

 

Tin

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nein' date=' wenn du mehr als 17.550 € jährlich verdienst  (brutto)[/quote']

 

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

weiß jemand, ob dieser Betrag auch heute noch aktuell ist (ist ja schon ein älterer Thread).

Eine weitere Frage habe ich auch: Bezieht sich diese Summe auf das gesamte zu versteuernde Brutto?

Sprich: Schließt es sämtliche Einkünfte mit ein oder bezieht es sich lediglich auf die Einkünfte, die aus schriftstellerischer Tätigkeit erzielt wurden?

 

Liebe Grüße

 

Siegfried

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Die 17.500er Grenze bezieht sich auf freiberufliche Tätigkeiten. D.h. wenn du normal in Lohn und Brot und lohnsteuerpflichtig bist, darfst du bis zu 17.500 Euro als Freiberufler dazu verdienen und bist erst ab diesem Satz umsatzsteuerpflichtig.

 

Gruß, Melanie

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Für Geschriebenes 7%.

 

Bei Lesungen, behauptet der Ratgeber Freie, dann 19%.

 

Kuckst Du hier: (Link ungültig)

 

Disclaimer: Ich kenn's nicht aus eigener Praxis, deswegen mögen das andere bestätigen oder korrigieren? Andrea sagte ja bereits fürs Schreiben 7%.

"Felix", FVA 2015,  jetzt als Kindle eBook // Ab 12.7.2021: "Liebe braucht nur zwei Herzen", Penguin Verlag // Sommer 2022: "Wenn dein Herz woanders wohnt", Penguin Verlag

www.judithwilms.com

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Meines Wissens gelten auch für Lesungen sieben Prozent, es sei denn, die Lesung wird akustisch oder visuell mitgeschnitten und anderswo ausgestrahlt (Radio, Web, TV), dann sind neunzehn Prozent fällig.

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