Zum Inhalt springen
SabrinaQ

eBook zu bestehender Verlags-Reihe selbst rausbringen

Empfohlene Beiträge

Hallo liebe Kollegen/Innen, ich hoffe, diese Frage wurde noch nicht gestellt, doch ich konnte sie nicht finden:

 

Im Moment erscheint eine Fantasy-Reihe von mir in einem Verlag, die auch noch nicht abgeschlossen ist, und zu dieser Reihe möchte ich gerne Kurzgeschichten (Prequels) schreiben und selbst als eBook veröffentlichen.

 

Wie sieht die Rechtslage dazu aus? Kann ich das einfach so machen, schließlich verkaufe ich die Rechte ja nur für das jeweilige Manuskript und nicht für die Welt, Charaktere usw. an den Verlag, oder? Ich bin mir da im Moment etwas unsicher.

 

Danke schon mal im Voraus

Eure Sabrina

www.sabrina-qunaj.at, www.ella-simon.at

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

 

in den meisten Verlagsverträgen verpflichtet sich der Autor, "in einem anderen Verlag ohne Genehmigung weder Auszüge aus dem Werk zu veröffentlichen noch ein Werk erscheinen zu lassen, das den gleichen Gegenstand oder Teile davon wiedergibt und das geeignet ist, mit dem vorliegenden Werk in Wettbewerb zu treten".

 

 

LG,

eva v.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Eva, danke für deine Antwort. Ich habe nachgesehen und in meinem Vertrag nichts von solch einer Klausel gefunden

 

Das Einzige, was ich gefunden habe, ist: "Die Autorin gewährt dem Verlag eine Option auf den nächsten, zur Veröffentlichung vorgesehenen Fantasy-Roman."

Genaugenommen handelt es sich bei meinen Geschichten ja aber auch um eine Kurzgeschichte und nicht um einen Roman. Wie seht ihr das?

www.sabrina-qunaj.at, www.ella-simon.at

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bevor ich mit dem Verlag rede, möchte ich gerne wissen, wie die Rechtslage ist und mich schon vorher etwas schlau machen. Es wird wohl nicht schaden, nicht völlig unwissend zu sein, wenn man solche Dinge bespricht. Und andere haben vielleicht schon ähnliche Erfahrungen gemacht.

www.sabrina-qunaj.at, www.ella-simon.at

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bitte melde Dich an, um einen Kommentar abzugeben

Du kannst nach der Anmeldung einen Kommentar hinterlassen



Jetzt anmelden


×
×
  • Neu erstellen...