Elke Geschrieben 16. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2012 Hallo! Wie heißt denn üblicherweise der Satz mit dem man versichert, dass: "Alle Personen, Institutionen und Ereignisse, auch die Örtlichkeiten, sind erfunden und jede Ähnlichkeit mit lebenden oder verstorbenen Personen, realen Institutionen und Orten zufällig." Wie muss und kann man sich da absichern? Gibt es eine Formulierung, die sozusagen rechtsgültig ist, damit man keine Klage an den Hals bekommt? Grüße Elke Romane: http://weigel-elke.net/ Sachbücher/Psychotherapie: https://weigel-elke.de/ Instagram: https://www.instagram.com/elke_weigel_psychologin/ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DorotheaB Geschrieben 16. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2012 Hallo Elke, bei mir steht vorne drin: "Personen und Handlung sind frei erfunden. Ähnlichkeiten mit lebenden oder toten Personen sind rein zufällig und nicht beabsichtigt." Aber absichern kannst du dich damit, glaube ich nicht. Was das Erfinden von Bars oder sowas angeht, schon, denke ich. Probleme ergeben sich nur dann, wenn sich jemand wiederzuerkennen glaubt und andere diese Person auch wiedererkennen (können). Bei Gebäuden kann ich mir nicht vorstellen, dass irgendjemand klagen würde, weil das vor 150 Jahren mal zwei Meter weiter rechts stand LG Dorothea Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elke Geschrieben 17. Oktober 2012 Autor Teilen Geschrieben 17. Oktober 2012 Danke Dorothea! Grüße Elke Romane: http://weigel-elke.net/ Sachbücher/Psychotherapie: https://weigel-elke.de/ Instagram: https://www.instagram.com/elke_weigel_psychologin/ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hpr Geschrieben 17. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 17. Oktober 2012 Also Eva kann sicher noch fundierteres dazu beitragen. Aber im Esra Urteil - dessen Folgen ja auch hier schon diskutiert worden sind - steht klar: Im Zweifelsfall ist davon auszugehen, dass Romane Fiktion sind. Nur dann, wenn sich wer erkennt und auch von anderen erkannt werden kann, dann kann es Ärger geben. Wobei das völlig unabhängig davon ist, was du am Anfang schreibst, vermute ich mal. Wenn eine Person eindeutig erkannt werden kann, ist es völlig unbedeutend, ob der Autor vorab erklärt: Alle Personen sind erfunden etc. Bei Esra war es eindeutig, dass die Frau erkannt werden konnte und sehr intimes über sie berichtet wurde. herzliche Grüße Hans Peter Edit: Der Thread über das Persönlichkeitsrecht findet sich hier: (Link ungültig) er ist allerdings im geschlossenen Bereich Klappentext, Pitch und anderes Getier Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PeterW Geschrieben 17. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 17. Oktober 2012 Aber ist es nicht so, dass Personen bezüglich ihrer sozialen Interaktionen, etwa bei Behördenvertretern, nur einen eingeschränkten Schutz ihres Persönlichkeitsrechts genießen? Denn sonst wären ja (wie in meinen Sachbüchern) eine Erwähnung ihrer Tätigkeiten nicht möglich. Ich nenne da zwar keine Namen, aber Zeit und Ort lassen eindeutige Rückschlüsse zu. Allerdings handelt es sich dabei um reine Fakten, ohne fiktive Ausschmückungen. www.peter-wohlleben.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hpr Geschrieben 17. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 17. Oktober 2012 Hier nochmal der Link zu Esra: http://de.wikipedia.org/wiki/Esra_(Roman) Und die Stellungnahme des Bundesgerichtshofs: Dabei ist ein literarisches Werk, das sich als Roman ausweist, zunächst einmal als Fiktion anzusehen, das keinen Faktizitätsanspruch erhebt. Diese Vermutung gilt auch dann, wenn hinter den Romanfiguren reale Personen als Urbilder erkennbar sind. Die Kunstfreiheit schließt das Recht zur Verwendung von Vorbildern aus der Lebenswirklichkeit ein. Allerdings besteht zwischen dem Maß, in dem der Autor eine von der Wirklichkeit abgelöste ästhetische Realität schafft, und der Intensität der Verletzung des Persönlichkeitsrechts eine Wechselbeziehung. Je stärker Abbild und Urbild übereinstimmen, desto schwerer wiegt die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts. Je mehr die künstlerische Darstellung die besonders geschützten Dimensionen des Persönlichkeitsrechts berührt, desto stärker muss die Fiktionalisierung sein, um eine Persönlichkeitsrechtsverletzung auszuschließen. (Link ungültig) Natürlich hat eine Institution kein PRivatleben und intime Details aus ihrem Sexleben auszuplaudern dürfte schwierig werden. Aber ich vermute mal, dass auch da gilt: Je eindeutiger die Institution erkennbar wird, desto problematischer wird es, wenn im Roman fragwürdige Sachen passieren. Wenn jeder die Klinik erkennen kann und im Roman wird behauptet, sie sei mit Drogengeldern finanziert worden, dürfte es Probleme geben. herzliche Grüße Hans Peter Klappentext, Pitch und anderes Getier Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Juergen Geschrieben 17. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 17. Oktober 2012 Gibt es eine Formulierung, die sozusagen rechtsgültig ist, damit man keine Klage an den Hals bekommt? Es geht um eine Geschichte, die zwischen 1945 und 2009 spielt. Ich habe eine Klinik und eine Bar erfunden. Und natürlich jede Menge "Personal". Nein. Wer klagen will, darf klagen. Das ist ein Recht, das jeder hat, und das kannst du niemandem durch eine einseitige Erklärung nehmen. Du hast durch dein Verhalten lediglich Einfluss darauf, welche Erfolgsaussichten eine etwaige Klage hat. Kennst du die Disclaimer im Internet bezüglich der Links? Die sind genauso sinnlos (mal ganz davon abgesehen, dass das angeblich zitierte Hamburger Urteil sowieso ganz anders ausgesehen hat). Hier ist ein lesenswerter Beitrag dazu (Link ungültig) (Link ungültig). Wer eine Homepage mit einem Disclaimer hat, sollte sich das mal zu Gemüte führen, und einige Gedanken kann man wohl sinngemäß auch auf Disclaimer in Büchern übertragen, um die es hier geht. Bemerkenswert finde ich u.a. die Warnung, dass man sich möglicherweise sogar in die Bredouille bringt, gerade weil man einen Disclaimer hat. Wenn du tatsächlich keine Anspielungen auf existierende Verhältnisse machen willst, könnte z.B. eine entschlossene Umgestaltung der realen Landschaft helfen, um implizit zu verdeutlichen, dass du einen fiktiven Text geschrieben hast. Gehen wir mal von der Klinik aus, in der dunkle Dinge geschehen. Gibt es vielleicht in der Nähe ein Luxushotel in ähnlich exponierter Lage? Dann setzt du deine erfundene Klinik einfach dorthin, wo das Luxushotel steht. Jeder, der die Gegend kennt, wird sofort sagen: "Oh, da steht doch das Hotel. Ach ja, die Geschichte ist also erfunden." Als Nichtjurist würde ich sagen: Wenn außerdem keinerlei Anspielungen auf das real existierende Hotel und die Klinik samt Personal und bedeutsamen Kennzeichen der Häuser vorkommen, bist du auf der sicheren Seite und brauchst den Disclaimer gar nicht mehr. Falls dann trotzdem noch jemand Ärger machen will, wird er das so oder so tun, ob mit oder ohne Disclaimer. Er wird eben bloß einen Erfolg damit haben. @Peter: Du schreibst Sachbücher, klärst über reale Zustände auf und bist im Zweifelsfall in der Beweispflicht. Das ist eine ganz andere Baustelle als ein ausdrücklich fiktives Werk. Jürgen Holocaust-Referenz - Argumente gegen Auschwitzleugner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elke Geschrieben 17. Oktober 2012 Autor Teilen Geschrieben 17. Oktober 2012 Danke sucht! Ich merke schon, die Sache ist komplex und kompliziert. Wegen der Details frage ich lieber nichtöffentlich nach. Grüße Elke Romane: http://weigel-elke.net/ Sachbücher/Psychotherapie: https://weigel-elke.de/ Instagram: https://www.instagram.com/elke_weigel_psychologin/ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Mara) Geschrieben 29. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 29. Oktober 2012 Die Lösung des Problems ist ganz einfach, und zwar unabhängig vom Einleitungssatz "alles frei erfunden". 1. Wenn du etwas erfindest und nachweisen kannst, dass du weder die Person kennst, die sich in deiner Schilderung erkannt haben will, noch, um beim genannten Beispiel zu bleiben, das Hotel, in dem unlautere Dinge geschehen sind, bist du auf der (relativ!) sicheren Seite. Schließlich kannst du niemanden absichtlich verunglimpft haben, den du gar nicht kennst. Da aber die Gerichte manchmal die unsinnigsten Urteile sprechen, helfen folgende Dinge. 2. Ortswechsel. Wenn du ein reales Vorbild hast, findet die Handlung auf gar keinen Fall am selben Ort wie das reale Geschehen statt. Andere Stadt oder sogar anderes Land und natürlich eine Beschreibung der Örtlichkeiten (z. B. Hotel), die absolut rein gar nichts mit dem realen Vorbild zu tun hat, dann sollten Rückschlüsse tatsächlich wie Zufall aussehen. 3. Geschlechtsumwandlung. Ist die reale Person ein Mann, ist sie im Roman eine Frau und umgekehrt. Und natürlich ähnelt der Name der fiktiven Person nicht mal im Entferntesten dem des Originials. 4. Splitten. Und zwar die Charaktereigenschaften und äußeren Lebensumstände des Originals. Ist das gierig, fies, intrigant, verheiratet, hat 2 Kinder und ist Architekt, verteilst du diese Eigenschaften im Roman auf 3 - 4 verschiedene Personen. Der Architekt hat einen anderen Beruf und keine Kinder und ist auch nicht verheiratet, der fiese Intrigant ist die Schwester des Architekten, und die Kinder hat die Haushälterin. Mit diesen Tricks kann man nahezu jede reale Geschichte fiktiv verarbeiten, ohne dass sich irgendeine real existierenden Person wiedererkennen kann und jede Ähnlichkeit mit einer lebenden Person tatsächlich wie Zufall wirkt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...