Juergen Geschrieben 16. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2012 Unter gewissen Umständen, die aber wohl recht häufig gegeben sein dürften, werden auf Lesungen nicht 19%, sondern 7% MwSt. erhoben, sagt das Finanzgericht Köln. (Link ungültig) (Link ungültig) Jürgen Holocaust-Referenz - Argumente gegen Auschwitzleugner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elli Geschrieben 16. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2012 Ist ja sehr interessant - macht auch Sinn. Also müssen wir jetzt erst mal die BGH-Entscheidung abwarten. Elli Autorenseite Elli Radinger | BLOG | Wolf Magazin NEU: Abschied vom geliebten Hund Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...