Zum Inhalt springen
Andrea S.

Versehentliche Rechteübereignung

Empfohlene Beiträge

Ihr Lieben,

 

ich bin gerade auf ein seltsames Phänomen gestoßen:

 

Ein Verlag hat mich vor 7 Jahren - über meine Ex-Agentur um einen Beitrag in einer Anthologie gebeten. Ich erhielt einen Vertrag, der zwischen Agentur und Verlag abgeschlossen war. Darin bezeichnet sich die Agentur als "Rechteinhaberin".

Ich erhielt einen Anhang zum Vertrag, den die beteiligten Autoren unterschreiben musste, in dem aber lediglich festgelegt wurde, dass die Honorare an die Agentur ausgezahlt werden.

 

Kann es sein, dass ich - ohne Wissen und Wollen - der Agentur die Rechte an meiner Kurzgeschichte überlassen habe?

Die Anthologie wurde 2007 verramscht, ich wollte vom Vertrag zurücktreten, jetzt schreibt mir die Justiziarin, das sei nicht möglich, da die Rechte bei der Agentur liegen. Die aber schert sich um Rechtrückrufe nicht.

 

Also - an welchem Punkt habe ich meiner Ex-Agentur die Rechte an meinem Werk überlassen?

 

Kann mir jemand helfen?

 

Andrea

Neu: Das Gold der Raben. Bald: Doppelband Die Spionin im Kurbad und Pantoufle

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Andrea,

 

diese Vertragsgestaltung klingt sehr seltsam. Aber Dir war der Vertrag Agentur - Verlag bekannt. Ich würde sagen, mit Unterschrift unter den Anhang hast Du der Ex-Agentur die Rechte an Deinem Werk überlassen. Auch wenn es in dem Anhang nur um das Honorar ging, dürftest Du damit konkludent die vorher zwischen Agentur und Verlag getroffene Abmachung gebilligt haben. Welche wiederum die Rechteübertragung an den Agenten voraussetzt.

Die Rückabwicklung müsste deshalb auch im Dreieck erfolgen, also zuerst der Rechterückruf gegenüber dem Agenten erfolgen.

 

Beste Grüße

Patrick

"Ich habe nicht geschossen, nur ein bisschen- Absurde Ausreden vor Gericht", Ullstein 2018

"Justiz am Abgrund - Ein Richter klagt an", Langen-Müller 2018

"Jurafakten - Verbotene Süßigkeiten, erlaubte Morde und andere Kuriositäten aus Recht und Gesetz", Ullstein 2019

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke, Patrick.

 

So etwas Änliches habe ich befürchtet.

Und noch mehr befürchte ich, dass ich die Rechte der Agentur auf die Dauer des Urheberechts damit überlassen habe. Da kann ich nur hoffen, dass sie mir die zurückgeben.

 

Leute, prüft Eure Anthologie-Verträge. Es wurden noch mehr derartige Verträge zwischen dieser Agentur und diesem Verlag geschlossen.

Bei Rückfragen bitte PN.

 

Andrea

Neu: Das Gold der Raben. Bald: Doppelband Die Spionin im Kurbad und Pantoufle

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Rückabwicklung müsste deshalb auch im Dreieck erfolgen, also zuerst der Rechterückruf gegenüber dem Agenten erfolgen.

 

Einspruch :-)

 

Rechterückruf wegen Nichtnutzung kann direkt vom Urheber an den Rechteinhaber gerichtet werden, § 41 I UrhG (Link ungültig) (Link ungültig).

 

Das ist ja gerade für solche Fälle (auch) gedacht, also unabhängig von zwischengeschalteten Personen oder sonstigen (vertraglichen) Kündigungsrechten. Dieser Anspruch ist ein gesetzlicher, kein vertraglicher! Und er ist zwingendes Recht, kann also nicht durch entgegenstehende Vereinbarungen zwischen Dritten verhindert werden.

 

Also nur zu, Andrea :-)

 

LG,

eva v.

 

Edit: Der Agentur kannst du, wenn überhaupt, nur die Nutzungsrechte übertragen haben, und die wiederum hat sie dem Verlag übertragen, der sie jetzt an dich zurückgeben muss. Die Rückgabe der Nutzungsrechte erfolgt direkt an den Urheber, und das bist du.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ah, richtig. Ich bin die Urheberin!

 

Danke, dann werde ich der Justiziarin das mal mitteilen ;).

 

Andrea

Neu: Das Gold der Raben. Bald: Doppelband Die Spionin im Kurbad und Pantoufle

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Justiziarin schrieb mir, es habe einen Grund gegeben (welchen, vertraute sie mir nicht an), den Vertrag so zu gestalten, dass darin die Agentur Rechteinhaberin des URHEBERRECHTS sei :s12. Und sie müsse die Rechte an die Agentur, nicht an mich zurückgeben wegen der dinglichen Wirkung von Rechtseinräumungen.

Und das sei kein Beamtenquatsch.

 

So.

 

Ich habe die Rechte nach § 41 UrhG vom Verlag zurückgerufen, und damit ist für mich die Sache erledigt.

 

Der Ex-Agentur habe ich nie und zu keinem Zeitpunkt die Urheberrechte an meinem Werk eingeräumt (was auch nicht möglich gewesen wäre).

 

Andrea, inzwischen belustigt

Neu: Das Gold der Raben. Bald: Doppelband Die Spionin im Kurbad und Pantoufle

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bitte melde Dich an, um einen Kommentar abzugeben

Du kannst nach der Anmeldung einen Kommentar hinterlassen



Jetzt anmelden


×
×
  • Neu erstellen...