Zum Inhalt springen
Heiko

Betriebskostenpauschale

Empfohlene Beiträge

Hallo, zusammen

 

Steuer, Steuer, wieder einmal. Zu meiner Einkommensteuererklärung 2011 schreibt mir mein Finanzamt gerade: "Ein pauschaler Abzug von 30% der Einnahmen als Betriebsausgaben ist nicht zulässig."

 

Wenn ich aber "Betriebskostenpauschale Schriftsteller" google, finde ich überall den Hinweis, dass eine solche Pauschale vom Finanzamt nicht beanstandet wird. Problem: Ich bin auf noch keinen link gestoßen, der mir das zugehörige Gesetz, eine Richtlinie oä nennt, das / die ich dem Finanzamt gegenüber zitieren kann.

 

Ich suche weiter. Sollte aber jemand einen entsprechenden Hinweis griffbereit haben, würde ich mich über kurze Antwort sehr freuen.

 

Liebe Grüße,

Heiko

Facebook

Falcon Peak - Wächter der Lüfte. Ein spannendes Fantasy-Abenteuer für Jungen und Mädchen ab 10 Jahren und jung gebliebene Erwachsene. ArsEdition, 01.03.2021

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Heiko,

 

das steht in den Hinweisen zum Einkommensteuergesetz (ESt-Hinweise, H 18.2 zu § 18 EStG) unter Betriebsausgabenpauschale:

 

"Betriebsausgabenpauschale bei hauptberuflicher selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit, aus wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Nebentätigkeit sowie aus nebenamtlicher Lehr- und Prüfungstätigkeit:

Es ist nicht zu beanstanden, wenn bei der Ermittlung der vorbezeichneten Einkünfte die Betriebsausgaben wie folgt pauschaliert werden: bei hauptberuflicher selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit auf 30% der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit, höchstens jedoch 2455 € jährlich."

 

 

LG,

eva v.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Super, vielen lieben Dank, Eva. Dann werde ich mein Finanzamt mal darauf hinweisen.

 

Liebe Grüße,

Heiko

Facebook

Falcon Peak - Wächter der Lüfte. Ein spannendes Fantasy-Abenteuer für Jungen und Mädchen ab 10 Jahren und jung gebliebene Erwachsene. ArsEdition, 01.03.2021

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bitte melde Dich an, um einen Kommentar abzugeben

Du kannst nach der Anmeldung einen Kommentar hinterlassen



Jetzt anmelden


×
×
  • Neu erstellen...