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(Carla)

Rechterückruf und ein Verlag, der sich tot stellt

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Liebe Kollegen,

mein erstes Thema hier ist direkt eine Bitte um Hilfe.

Vor zehn Jahren habe ich in einem kleinen Verlag ein Buch veröffentlicht.

Trotz mehrfacher Anmahnung bekam ich nie eine Abrechnung oder eine Aufstellung über die verkauften Bücher.

2010 habe ich per Einschreiben meine Rechte zurückgefordert - keine Reaktion. Das Buch wurde weiter angeboten.

Wenige Wochen später habe ich die Kündigung wiederholt - dasselbe Ergebnis, keine Reaktion des Verlages. Im März 2012 habe ich erneut hingeschrieben, per Einschreiben, natürlich.

Eben schaue ich auf die HP des Verlages - er bietet es immer noch an.

Natürlich habe ich kein Geld, um mir einen Anwalt zu nehmen - aber was soll ich tun?

Ich will das Buch als E-Book neu auflegen.

Für Tipps wäre ich sehr dankbar!

Carla

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Hallo Carla,

 

du hast offenbar, wenn ich es richtig verstanden habe, wegen unterbliebener Abrechnung über die Verkäufe insgesamt dreimal den Vertrag gekündigt (einmal hätte in dem Fall auch gereicht), ohne dass der Verlag den Vertrieb eingestellt hat.

 

Wenn vertraglich regelmäßige Abrechnungen vereinbart sind (also kein buy-out vorlag) und der Verlag diese trotz Aufforderung nicht übermittelt, ist ein Autor zur Kündigung des Verlagsvertrages berechtigt. Mit der Kündigung - deren Wirksamkeit infolge korrekter Zustellung einmal vorausgesetzt - gehen die Verwertungsrechte an den Autor zurück.

 

In dem Fall hat der Autor gegen den Verlag einen Anspruch auf Unterlassung des weiteren Vertriebs. Falls der Verlag trotz wirksamer Kündigung weiterhin das Buch verkauft, folgt daraus zusätzlich ein Anspruch des Autors auf Auskunft über die getätigten Verkäufe sowie auf entsprechenden Schadensersatz. Der Verlag begeht, wenn er trotz wirksamer Kündigung des Verlagsvertrages das Buch weiter anbietet, einen Verstoß gegen urheberrechtliche Bestimmungen; auch ein Betrug ist hier u. U. zu prüfen, denn wenn der Verlag trotz Kenntnis der fehlenden Berechtigung das Buch vertreibt, gebärdet er sich unter Täuschung der Käuferschaft als berechtigter Verwerter und streicht dabei Gelder ein, wodurch der Autor als Inhaber aller Verwertungsrechte geschädigt wird.

 

Wer keinen Anwalt beauftragen will, könnte vielleicht mit einer Strafanzeige einen derart handelnden Verlag auf den korrekten Weg zurückführen, wofür jedoch mindestens ein Zustellungsnachweis über eine vorgenommene Kündigung geführt werden sollte, um etwaigen Beweisanforderungen zu genügen. Ein Screenshot des Angebots sollte ebenfalls vorliegen. Vielleicht hilft es aber schon, wenn die Absicht, rechtliche Schritte einzuleiten, dem Verlag gegenüber in den Raum gestellt wird, ggf. führt bereits das zum Einlenken.

 

Eine Ausgabe als E-Book kann in einem solchen Fall unabhängig jederzeit herausgebracht werden, denn die Verwertungsrechte gehören bei einer Sachlage wie der geschilderten dem Autor allein.

 

LG,

eva v.

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Danke, liebe Eva!

Das klingt plausibel - muss ich erst mal sacken lassen. Zustellungsquittungen habe ich, Kopien der Briefe auch, Screenshot hab ich soeben gemacht.

Solche Situationen finde ich schrecklich...

Carla

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Hallo Carla,

hatte mal einen ähnlichen Fall. Du kannst auch ohne Anwalt kündigen mit Fristsetzungen. Wenn der Verlag sich bis dahin nicht meldet, gilt der Vertrag als gekündigt.

Guck mal hier:

 

vs.verdi.de/urheberrecht/mustervertraege/data/rueckruf_41.pdf

 

Mehr gerne per PN

 

LG

Heike

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Vielen Dank für eure Antworten - die Tipps haben mir sehr geholfen. Inzwischen habe ich eine Bestätigung, dass der Verlag den Titel aus dem Sortiment genommen hat - nachdem ich konkret rechtliche Konsequenzen angekündigt habe.

Damit sind die Rechte wohl wieder bei mir, denke ich.

Schönes Wochenende!

Carla

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Liebe Carla,

 

gratuliere. Das hat ja wirklich nach einer ganz üblen Vorgehensweise seitens dieses Verlags geklungen.

Viel Glück weiterhin mit deinem Buch, das nun wieder ganz dir gehört.

 

Lg

Daniela

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