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UteK

Verlagvertrag: Satz, Korrektur

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Hallo allerseits,

 

ich habe für ein Manuskript einen Vertrag angeboten bekommen von einem kleinen Verlag. Unter dem Punkt Satz, Korrektur steht das folgende und macht mich misstrauisch:

 

7.1 Die erste Korrektur des Satzes wird vom Verlag, von einer Setzerei oder der Druckerei vorgenommen. Der Verlag ist sodann verpflichtet, dem Autor einen Korrekturabzug des Werkes zu übersenden. Der Autor ist zu dessen Korrektur sowie zur Erteilung der Druckerlaubnis ohne besondere Vergütung berechtigt und verpflichtet. Der Verlag ist berechtigt, auch nach Erteilung der Druckerlaubnis durch den Autor sprachliche Änderungen am Werk vorzunehmen. Er ist

nicht verpflichtet, diese Änderungen dem Autor zu einer nochmaligen Druckerlaubnis zuzusenden.

7.2 Die vom Autor erteilte Druckerlaubnis schließt die Genehmigung technisch bedingter Abweichungen vom Manuskript ein.

 

Bedeutet das, dass ich einen Text absegne, der dann vom Verlag nach Belieben noch verändert werden kann - ohne mein Wissen? Muss man das akzeptieren?

Herzliche Grüße

Ute

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Liebe Ute,

 

ich hatte einen ganz ähnlichen Absatz in einem meiner Verträge. Wie dich hat er mich misstrauisch gemacht und ich habe nachgefragt. Man sagte mir dann, dass es sich bei den erwähnten Änderungen lediglich um Schreib- oder Tippfehler handeln würde, nicht jedoch um inhaltliche Änderungen.

 

Das hat mich beruhigt und letztendlich ist auch Alles völlig zu meiner Zufriedenheit abgelaufen.

 

Sicherheitshalber würde ich an deiner Stelle, aber auch noch mal genau nachfragen und mich aufklären lassen, was mit diesem Absatz gemeint ist.

 

Lg

Daniela

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Der Begriff "sprachliche Änderungen" lässt viel Spielraum.

 

Im Grunde ist Danielas Weg erst einmal ideal: miteinander reden. Dann wird klar, wie die Passage ausgelegt wird.

 

Gleichzeitig stellt sich die Frage, was ist, wenn der Lektor wechselt, wenn die Änderungen dann doch umfangreicher sind.

Wenn der Verlag "sprachliche Änderungen" mit Tipp-, Rechtschreib-, Zeichensetzungefehlern definiert, würde ich persönlich darum bitten, auch die konkreten Begriffe in den Vertrag zu übernehmen. Wenn man sich einig ist, um was es konkret geht, dürfte das kein Problem sein. Im Gegenteil, es vermeidet Missverständnisse.

 

LG

Heike

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7.1 Die  erste  Korrektur  des  Satzes  wird  vom  Verlag,  von  einer  Setzerei  oder  der  Druckerei vorgenommen. Der Verlag ist sodann verpflichtet, dem Autor einen Korrekturabzug des Werkes zu übersenden. Der  Autor ist zu dessen  Korrektur sowie zur Erteilung der Druckerlaubnis ohne besondere Vergütung berechtigt und verpflichtet. Der Verlag ist berechtigt, auch nach Erteilung der  Druckerlaubnis  durch  den  Autor  sprachliche  Änderungen  am  Werk  vorzunehmen.  Er  ist

nicht  verpflichtet,  diese  Änderungen  dem  Autor  zu  einer  nochmaligen  Druckerlaubnis zuzusenden.

7.2  Die  vom  Autor  erteilte  Druckerlaubnis  schließt  die  Genehmigung  technisch  bedingter Abweichungen  vom  Manuskript  ein.

Ja, das bedeutet es. Ob ein solcher Passus allerdings rechtlich haltbar ist, ist sehr die Frage. Kein Verlag kann dich zwingen, einen Text unter deinem Namen zu veröffentlichen, der nicht deinen Intentionen entspricht. Schließlich wirst du für den Text später von den Lesern haftbar gemacht. EvaV kann da sicher noch mehr zu sagen.

 

Ich würde auch empfehlen, das Gespräch mit dem Verlag zu suchen und darauf zu drängen, dass klargestellt wird, dass sie nicht einfach deinen Text verändern dürfen, sondern nur Schreibfehler ausbessern dürfen.

 

Gerade bei Kleinverlagen ist in der Hinsicht Vorsicht geboten, da gibt es leider auch üble Erfahrungen von Autoren.

 

Ich habe mal einen Vertrag angeboten bekommen, da stand drin, dass im Zweifelsfall das Lektorat entscheiden darf, wie der Text überarbeitet wird. Auch ein Unding.

 

Kleinverlage legen da oft seltsame Verträge vor, sie haben Angst, dass Autoren sich gegen sinnvolle Überarbeitungen sträuben. Aber so geht es auch nicht. Solche Regelungen lassen Zweifel entstehen, wie seriös der Verlag ist.

 

Grüße, Hans Peter

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Im Grunde ist Danielas Weg erst einmal ideal: miteinander reden. Dann wird klar, wie die Passage ausgelegt wird.

 

Gleichzeitig stellt sich die Frage, was ist, wenn der Lektor wechselt, wenn die Änderungen dann doch umfangreicher sind.

Wenn der Verlag "sprachliche Änderungen" mit Tipp-, Rechtschreib-, Zeichensetzungefehlern definiert, würde ich persönlich darum bitten, auch die konkreten Begriffe in den Vertrag zu übernehmen. Wenn man sich einig ist, um was es konkret geht, dürfte das kein Problem sein. Im Gegenteil, es vermeidet Missverständnisse.

 

Miteinander reden ist sicher sehr gut - aber das nächste ist wichtiger. Am Ende zählt bei einem Vertrag nur der reine Text. Wenn die Personen wechseln, sind alle schönen Worte vergessen. Das kann bei Bedarf auch passieren, wenn die Personen bleiben und wenn sie merken, dass eine andere Auslegung doch günstiger wäre ...

 

Wenn ich Verträge verhandle, spreche ich alle Sachen an, die mir nicht gefallen. Dann kommen die schönen Erklärungen, wie man es meint. Und dann sage ich am Ende: "Prima. Dann sollten wir jetzt alles so hineinschreiben, wie es gemeint ist."

Dafür sind nämlich Verträge da, um alles genau so hineinzuschreiben, wie man es meint, und das so unmissverständlich, dass am Ende auch ein Dritter (im schlimmsten Fall ein Rechtsanwalt/Richter) es genau so versteht.

 

Klaus

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Liebe Alle,

und so ging es aus: Mit dem Vertrag hat es nicht geklappt, weil der Verlag nicht zu Änderungen im Vertragstext bereit war - und ich so nicht wollte.

Schade!

Aber ich hätte mich mit so einem Vertrag nicht wohl gefühlt und die Reaktion auf meine Bedenken von seiten des Verlags hat mich in meinem Misstrauen noch bestärkt.

Lg Ute

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Liebe Ute,

 

gut, dass du dich nicht hast überreden lassen zu unterschreiben. Ein Vertrag ist nur sinnvoll, wenn er für beide Seiten in Ordnung geht.

Ich wünsch dir viel Glück bei der Suche nach einem passenderen Verlag.

 

Lg

Daniela

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