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(JoergenNord)

Urteil: Rückwirkende Vergütung für Übersetzer

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Ich bin im aktuellen Boersenblatt über folgende Mitteilung gestolpert und wüsste gerne mehr darüber:

 

"Aufreger der Woche: Schon die bisherigen Urteile zur Übersetzervergütung waren für die Verlage unerfreulich. Dass es immer noch schlimmer kommen kann, zeigt jetzt das Urteil des Landgerichts München. Danach soll Random House den Übersetzern eines Heyne-Titels zusätzlich zum Normseitenhonorar ein Viertel aller Nebenrechtseinnahmen und eine Absatzvergütung für jedes verkaufte Buch zahlen - rückwirkend vom ersten Buch an."

 

Da ich diese Geschichte unglaublich spannend finde: Weiß jemand mehr?? Wie ist das Urteil zustande gekommen und warum? Um welchen Titel handelt es sich?  

 

Unter Heyne.de ist darüber nichts zu finden. Wen wundert's; der Verlag will selbstverständlich Berufung einlegen.  

 

Gruß,

Joergen  8)

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Ein Tipp: beim Landgericht in München nachfragen und um eine Kopie des Urteils bitten. Das geht problemlos. Und auch im Internet danach suchen. Es werden auch Urteile diesbezüglich im Internet veröffentlicht.

Hadmut

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