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(peti)

Ist die Umsatzsteuer einkommenssteuerpflichtig?

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Hallo miteinander,

 

das Thema Umsatzsteuer wurde ja schon erörtert, aber ich habe in dem Thread leider keinen Hinweis auf meine Frage gefunden.

 

Ich bekam am Wochenende meine Steuererklärung für 2004 vom FA. Abgegeben hatte ich die Ust-Meldung (Vorsteuer/USt; diese Beträge waren in 2004 schon monatlich abgerechnet worden) und die EÜR mit den NETTOBETRÄGEN, also sowohl Honorare als auch Ausgaben OHNE die Umsatzsteuer (so wie es auch für 2003 schon getan hatte).

 

Nun teilte mir mein freundlicher FA-Beamte in einer handschriftlichen Notiz mit, daß ich die 7% USt, die ich vom Verlag bekommen (und abgeführt) hatte, meinem Einkommen zuschlagen müßte, die USt also ebenfalls der Einkommenssteuer unterliegt. :s05

 

Im Gegenzug dürfte ich dann natürlich auch die Bruttobeträge bei den Anschaffungskosten absetzen.

 

Irgendwie kann ich das nicht so ganz nachvollziehen. Solange sich Anschaffungen und Einkünfte die Waage halten, wäre das ja nicht so gravierend, aber ich hoffe ja auf steigende Einkünfte und hatte nicht vor, mir alle drei Jahre einen neuen Rechner zu kaufen ... http://www.mainzelahr.de/smile/boese/kommmalherfreundchen.gif

 

Hat da jemand von euch Erfahrungen? Muß die USt wirklich mit versteuert werden, obwohl es sich ja eigentlich nur um einen durchlaufenden Posten handelt, von dem ich überhaupt keinen Nutzen habe (bei den Beiträgen zur Renten- und Krankenkasse kann hat man ja wenigstens Anspruch auf eine Leistung)? :s07

 

Ehe ichWiderspruch beim FA einlege, hoffe ich, daß ihr mir mit eurem reichen Erfahrungsschatz weiterhelfen könnt. Falls ich an den Beamten gerate, der mir die Notiz geschrieben hat, hätte ich gerne ein paar Erfahrungswerte an der Hand

;)

 

Viele Grüße

peti

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Hallo, Petra,

 

das kommt mir schon sehr merkwürdig vor. Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass Bruttoeinkommen rechnet sich ohne Mwst, die man ja auch monatlich/vierteljährlich abgibt.

 

Mit der bei mir eingehenden Mwst in den Honoraren verrechne ich die Mwst aller Ausgaben - Geschäftsessen, Anschaffungen usw. Ich dachte bislang, das ist ein ganz eigener Zweig in der Besteuerung.

 

Also: Ich wäre genau so verwundert wie du, falls es sich anders verhalten sollte.

 

Keine Steuerexperten hier? ;)

 

Gruß,

 

Tin

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Hi Petra,

 

der freundliche Fianzbeamte gehört geohrfeigt.

 

Alle Umsatzsteuer landet am Ende beim Staat, das ist das Prinzip, von den Raubrittern des Mittelalters abgeschaut.

 

Wenn du 200 Euro USt kassierst, hast du sie komplett an den Statt abtzführen.Wenn du selbst aber MwSt bezahlen musst, um einen Umsatz erlösen zu können, darfst du diese gegenrechnen. Dann zahlst du z.B. nur noch 190 Euro, die restlichen 10 Euro zahlt dann der Lieferant des Papiers, das du gekauft hast. Vater Staat belommt auf jeden Fall die volle Summe.

 

Bei der Umsatzsteuer bist du (ebenso wie der Papierlieferant) nur Erfüllungsgehilfe des Staates, da du die Steuer für ihn eintreibst. Sie gehört dir nicht einen Moment. Theoretisch musst du sogar darauf anfallende Zinsen abführen. Damit da ja kein Cent verloren geht, verlangt der Staat die USt im Vorhinein. Zinsen, die dafür aufzubringen sind, zahlt er natürlich nicht :-(

 

Gruß

 

HW

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hallo petra,

 

meines wissens musst man als anlage zur einkommenssteuererklärung eine GSE für freiberufler ausfüllen und dazu eine einnahmen-ausgaben-rechnung erstellen. aus dieser gehen deine bruttoeinkünfte (also mit MWSt.) und deine bruttoausgaben (neben allen anderen ausgaben auch sowohl die von dir gezahlte als auch die ans FA abgeführte MWSt.) hervor. danach bleibt als saldo dein von dir ausgerechneter gewinn, nur den setzt du in die endspalte ein und nur der wird besteuert. so sah es jedenfalls in meiner letzten steuererklärung aus.

 

lg, eva

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Hallo Eva,

 

ja, aber wenn ich bei den Einkünften den Bruttobetrag (also incl. Ust) angebe und da die Ausgaben (auch incl. Ust) gegenrechne, muß ich quasi die Ust, die ich ja, wie Heinz-Werner so schon schrieb, nur als Erfüllungsgehilfe durchschleuse, mit versteuern.

 

Als ich noch keine Ust-pflicht hatte, habe ich die Honorare (ohne Ust, weil ich die ja nicht vom Verlag bekam) angegeben, die Ausgaben (mit Ust!) gegen gerechnet und die Differenz versteuert. Das war logisch.

 

Aber bei USt-pflicht müßte ich dann ja nicht nur mein Honorar (ohne Ausgaben) versteuern, sondern auch die USt (die ich ja gar nicht behalten darf), werde also dadurch schlechter gestellt, zumindest, wenn meine Ausgabe nicht extrem hoch liegen, ich also nicht allzu viel Vorsteuer gegenrechnen kann.

 

Klingt ja fast so, als sollte damit der Konsum angekurbelt werden, indem man Freiberufler zwingt, möglichst viele Ausgaben zu haben ...

 

Ciao

peti

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Ich habe für die Einkommenssteuer und für die Umsatzsteuer getrennte Steuernummern.

 

Soweit ich weit weiß, wird das auch getrennt berechnet.

 

Aber da mit das alles viel zu kompliziert ist und mich nur vom Schreiben abhält, lege ich diese Dinge lieber in die Hände eines Steuerberaters.

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nein nein,

 

du machst ja eine einnahmen-ausgaben-rechnung, und da stehen oben alle einnahmen inkl. umsatzsteuer, und unten alle ausgaben, ebenfalls inklusive umsatzsteuer, d. h. hier schreibst du auch jedwede von dir entrichtete umsatzsteuer rein, sei es unter "abgeführte umsatzsteuer" - das ist die weitergeleitete - oder "gezahlte umsatzsteuer" - das ist die, die dich zum vorsteuerabzug berechtigt. das sind ebenso ausgaben wie AfA, arbeitszimmer, tanken, bücher, hausversicherung anteilig und was weiß ich. auf keinen fall zahlst du auf umsatzsteuer, die du schon abgeführt hast, einkommenssteuer. allerdings müssen die einnahmen in deiner einnahmen-ausgaben-rechnung jeweils brutto aufgeführt werden, das ist wohl richtig. aber am ende kommt ein netto-betrag, also abzüglich der umsatzsteuer und allem anderen kram, in die GSE, denn sonst wäre es ja kein "gewinn".

 

wichtig und gern vergessen: auch die jeweils im januar entrichtete USt.-vorauszahlung für den dezember des vorjahres wird in das steuerjahr eingebracht, in dem sie fällig wurde!

 

technisch geht es so, dass du sämtliche ausgaben, also auch die von dir abgeführte und gezahlte umsatzsteuer, von den (brutto)einnahmen abziehst, d. h. es bleibt unterm strich nur dein wirklicher gewinn übrig, und der kommt dann unter "gewinn" in die entsprechende spalte bei der GSE. es steht sogar "gewinn" darüber, hab's eben mal bei elster gecheckt, und das ist das neueste formular. bestimmt war das nur ein missverständnis zwischen dir und dem finanzamt, meint

 

eva v.

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Ich habe für die Einkommenssteuer und für die Umsatzsteuer getrennte Steuernummern.

 

Soweit ich weit weiß, wird das auch getrennt berechnet.

.

 

hallo monika,

 

natürlich wird es getrennt berechnet, es sind zwei unterschiedliche steuerarten. aber da man berufsbedingte aufwendungen im bestimmen rahmen absetzen kann, finden hier auch zwei paar verschiedene schuhe in der steuererklärung wieder zusammen.

 

lg, eva v. (die ihre steuererklärung auch lieber von anderen machen lässt  ::) )

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Ahhhh!

 

Ich gebe auch die eingenommene und dann wieder abgeführte USt als Ausgabe an! :s20 Das kann ich nachvollziehen. Dann hebt sich der USt-Betrag bei der Gewinnermittlung quasi auf. Ist aber dann doch total doppelt gemoppelt , denn dann müßte ich ja auch die Vorsteuer, die ich vom FA zurückbekommen habe, als Einnahme verbuchen.

 

Okaaaaay .... dann werde ich die Beträge, die der FA-Beamte zu meiner Aufstellung dazu geschrieben hat, nochmal auf die Höhe hin prüfen.

 

Hmmm, nein. Das paßt nicht. Da ich ja die gesamte Ust, die ich eingenommen habe, gleich im nächsten Monat ans FA abgeführt habe, müßte der Posten "gez. Ust", den er notiert hat, damit ja übereinstimmen. Tut er aber nicht. Sind nur ein Drittel, des Betrages, den er bei meinen Nettoeinkünften dazuaddiert hat. :s16

 

Denn wenn das, was Du beschrieben hast, der korrekte Weg der Handhabung ist, müßten sich die Ust-Beträge und Vorsteuerbeträge ja aufheben, ergo die Summe meiner Einkünfte gleich bleiben. Tun sie aber nicht, sondern haben sich um etwas über 100 Euro erhöht.

 

Die müssen also irgendwas addiert oder abgezogen haben, was sie mir vorenthalten. Evtl. Ausgaben nicht anerkannt, und mir das verschwiegen ...

 

Ich fürchte, da führt kein Weg um ein persönliches Gespräch drum herum ... Ich möchte verstehen, wie die auf die Beträge gekommen sind. Schließlich sind nur zwei Dinge im Leben sicher ... Weihnachten und die nächste Steuererklärung. Und die soll dann ja korrekt sein.

 

Ciao

peti

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nein, du musst zwei posten umsatzsteuerbeträge zusammenzählen, "gezahlte" und "abgeführte". das eine sind die aus allen rechnungen, die du bezahlt hast. das andere sind die aus den rechnungen, die dir andere bezahlt haben. ersteres hast du beim vorsteuerabzug geltend gemacht, letzteres abgeführt. so rum wird ein schuh draus und dann müsste es passen. beide beträge aber wie ausgaben in ansatz zu bringen, d. h. sie stehen praktisch vor der gewinnermittlung.

weiß nicht, ob das jetzt so klar wurde, aber persönliches gespräch mit finanzbeamten ist auch immer ganz nett  ;D

 

lg, eva v.

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Hallo zusammen,

 

[Oberlehrer]

 

Drei Beispiele:

 

1)

 

Umsatz = 1.000 Euronen

MwSt = 160 Euros

Einnahmen = 1160 Euro

 

Kosten - Keine

 

An das FA sind abzuführen: 160 Euro

 

2)

 

Umsatz = 1.000 Euronen

MwSt = 160 Euros

Einnahmen = 1160 Euro durch den Autor

 

Kosten - 116 Euro davon:

MwSt = 16 Euro

 

An das FA sind abzuführen: 144 Euro durch den Autor. 16 Euro werden von jemand anderem abgeführt.

 

3)

 

Umsatz = 1.000 Euronen

MwSt = 160 Euros

Einnahmen = 1160 Euro durch den Autor

 

Kosten - 1160 Euro davon:

MwSt = 160 Euro

 

An das FA sind abzuführen: 0 Euro durch den Autor. 160 Euro werden von jemand anderem abgeführt.

 

Das FA bekommt also jeweils 160 Euro, egal wie hoch die Kosten des Autors sind, und egal wie hoch der MwStAnteil daran.

 

Ich weiß nicht, ob das FA auf den Angaben bestehen kann, aber wo soll der Unterschied sein zwischen:

 

Umsatz minus Kosten gleich Gewinn

 

und

 

Umsatz plus MwSt minus abgeführte USt minus gegengerechnte USt minus Kosten gleich Gewinn.

 

Es gibt keinen, denn abgeführte Umsatzsteuer plus gegengerechnete USt ist immer gleich eingenommener MwSt.

 

[/Oberlehrer]

 

Ich würde mal ein Einsteinzitat abwandeln: Es gibt nur zwei Dinge, die unendlich sind: Das Universum und die Dummheit von Finanzbeamten. Wobei ich mir beim Universum nicht ganz sicher bin.

 

:s22

 

Gruß

 

HW

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[Oberlehrer]

 

 

Kosten - 116 Euro davon:

MwSt = 16 Euro

 

Kosten - 1160 Euro davon:

MwSt = 160 Euro

 

[/Oberlehrer]

 

 

ähm, heinz-werner, du stehst wohl auf sehr gutem fuß mit deinem finanzbeamten, oder? vielleicht sollte ich in deine gegend umziehen und dann auch von diesem günstigen umsatzsteuersatz profitieren  ;D ;D

 

lg, eva v.

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Ganz vorsichtig frage ich einmal und hoffe, dass ich mich angesichts meines Berufes nicht blamiere:

 

Ich habe immer gedacht, dass ich erst ab 12000 überhaupt umsatzsteuerpflichtig werden kann. Das habe ich nie erreicht. Beim FA habe ich brav meine Einnahmen mitgeteilt und die Ausgaben davon abgezogen. Ich gehe davon aus, dass die sich irgendwie melden, sollte ich umsatzsteuerpflichtig sein.

Gruß vom Raben, dem jedes Jahr die Steuererklärung im Magen liegt

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hallo rabe,

 

wenn dein vorjahresumsatz aus deiner freiberuflichen tätigkeit 17.500 und der voraussichtliche laufende jahresumsatz 50.000 euro nicht übersteigt, bist du von der umsatzsteuer befreit (§ 19 I UStG). dabei handelt es sich um bruttobeträge. an die entscheidung bist du 5 jahre gebunden.

 

da du aber - auch als nebenberuflicher - schriftsteller in bezug auf berufliche ausgaben vorsteuerabzugsberechtigt bist, halte ich die befreiung für kurzsichtig. es mag zwar ein bisschen mehr arbeit machen, aber unterm strich kannst du nur geld sparen. die umsatzsteuer aus deinen einkünften musst du ja nicht von deinem geld bezahlen, die legt der verlag obendrauf.

 

lg, eva v.

sorry, nachtrag: das mit der 5-jahres-bindung bezieht sich auf die entscheidung über eine befreiung von der klein-unternehmer-regelung, das war eben missverständlich ausgedrückt.

noch ein nachtrag: natürlich musst du in jedem fall für das steuerjahr eine umsatzsteuererklärung abgeben.

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Hi Eva,

 

haben sie die Erhöhung bei euch schon vorweggenommen?

 

Oder ist der Satz bei Großverdienern höher?  :s22

 

Gruß

 

HW

 

äh, nö. bloß kommen auf meinem taschenrechner bei 1.160 euro keine 160 euro umsatzsteuer raus. :s21

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Hi Eva,

 

 

äh, nö. bloß kommen auf meinem taschenrechner bei 1.160 euro keine 160 euro umsatzsteuer raus. :s21

 

 

Da gibts zwei Möglichkeiten: Entweder dein Taschenrechner ist kaputt, oder du tippst was Falsches ein.

 

1160 / 116 * 100 = 1.000

 

Das geht vermutlich auch mit der Prozenttaste, aber das stark hardwareabhängig, während der Dreisatz auch im Kopf geht :-)

 

Gruß

 

HW

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Also ich gehe davon aus, daß ich das Prinzip jetzt verstanden habe. Und daß es genau das Prinzip ist, nach dem ich bislang gearbeitet habe. Nur habe ich die Ust/Vorsteuerbeträge separat behandelt und bin in der EKSt-Erklärung von den Nettobeträgen ausgegangen.

 

Würde das FA als Angabe die Version bevorzugen, die Eva dargelegt hat, dürfte das an meinem zu versteuernden Einkommen nichts ändern.

 

Das hat es aber und das ist es, was ich nicht verstehe. Bislang hat das FA immer die Positionen, die sie nicht als Ausgabe akzeptiert haben, in den Erläuterungen genannt. Und dieses Mal haben sie nur für mich nicht nachvollziehbare USt-Beträge zuaddiert und abgezogen (auf meiner Aufstellung wohlgemerkt), ohne daß sie Ausgaben an sich abgezogen hätten.

 

Das würde für mich bedeuten, daß entweder ich mich bei meiner Ust-Erklärung verrechnet habe - oder das FA sich irgendwo verhauen hat.

 

Ich werde da mal morgen anrufen und einen Termin vereinbaren für's gemeinsame aufdröseln.

 

Mal sehen, was dabei für Geheimnisse der Hochfinanz gelüftet werden.

 

@Monika: Ich habe nur eine Steuernummer. Als ich mich Ust-pflichtig gemeldet habe, wurde mir eine neue Steuernummer zugeteilt, die die alte ersetzt hat. Sowohl meine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, wie die Einkünfte aus Freiberuf laufen nur unter einer USt-Nr.

 

@Eva: Mein Taschenrechner spuckt dasselbe aus wie HWs ...

 

Ciao

peti

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Hi Eva,

 

 

Da gibts zwei Möglichkeiten: Entweder dein Taschenrechner ist kaputt, oder du tippst was Falsches ein.

 

1160 / 116 * 100 = 1.000

 

Das geht vermutlich auch mit der Prozenttaste, aber das stark hardwareabhängig, während der Dreisatz auch im Kopf geht :-)

 

Gruß

 

HW

 

genau deswegen mach ich meine steuererklärung auch nie selber. ;D

 

lg, eva v.

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.@Eva: Mein Taschenrechner spuckt dasselbe aus wie HWs ...

 

Ciao

peti

 

ja, petra, meiner auch - nachdem ich den nettobetrag eingetippt hatte  :s20

mathe war halt schon in der schule mein absolutes lieblingsfach  :-[

 

kann die differenz bei deinen umsatzsteuerbeträgen auf den unterschied zwischen den steuersätzen (7 bzw. 16 %) zurückzuführen sein?

 

im zweifel hat aber der finanzbeamte sich verrechnet. dafür lege ich, nachdem ich jahrelang deine kassenführung bewundern durfte, jetzt mal ganz off-topic-mäßig die hand ins feuer!  :D

 

der ausgang des termins ist aber sicher für alle interessant, die nächste umsatzsteuererklärung kommt bestimmt und ist für alle freischaffenden autoren immer ein dankbares thema!

 

steuerallergische grüße,

eva v.

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Hallo,

 

Also ich gehe davon aus' date=' daß ich das Prinzip jetzt verstanden habe. Und daß es genau das Prinzip ist, nach dem ich bislang gearbeitet habe. Nur habe ich die Ust/Vorsteuerbeträge separat behandelt und bin in der EKSt-Erklärung von den Nettobeträgen ausgegangen. [/quote']

 

Ich möchte mich Eva anschließen und eine kleine Ergänzung zur einfachen Rechnung geben:

 

Eine Gewinn- und Verlust-Rechnung hat ja zwei Seiten - Einnahmen und Ausgaben.

 

Bei den Einnahmen machst Du folgenden Dreisatz:

 

Deine Einnahmen (netto)

plus Umsatzsteuer, die Deine Kunden an Dich gezahlt haben

plus Umsatzsteuer, die das Finanzamt als Vorsteuer an Dich erstattet hat (Achtung: nicht nur aus Voranmeldungen, auch aus der im Veranlagungszeitraum abgerechneten USt-Erklärung, falls hier ein Erstattungsbetrag zustandekam)

= gesamte Einnahmen

 

Und bei den Ausgaben das gleiche in grün, aber mit vier Schritten:

 

Deine Ausgaben (netto)

plus die Vorsteuer, die Du an Deine Lieferanten gezahlt hast

plus die Umsatzsteuer-Vorauszahlungen, die Du an das Finanzamt abgeführt hast

plus die eventuellen Umsatzsteuer-Nachzahlungen, die Du an das Finanzamt abgeführt hast

= gesamte Ausgaben

 

Dann:

 

Einnahmen - Ausgabe = Gewinn

 

 

Ich habe nur eine Steuernummer. Als ich mich Ust-pflichtig gemeldet habe' date=' wurde mir eine neue Steuernummer zugeteilt, die die alte ersetzt hat. Sowohl meine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, wie die Einkünfte aus Freiberuf laufen nur unter einer USt-Nr.[/quote']

 

Man hat i.d.R. eine Steuernummer beim Wohnsitzfinanzamt, diese wird beim Wechsel von nicht-selbständiger zu selbständiger Tätigkeit im Allgemeinen geändert.

 

Du kannst Dir noch eine sog. USt-ID beantragen. Diese ist nur für USt gedacht und hat Vorteile:

 

- bei der grenzübergreifenden Verrechnung in der EU

- Du brauchst auf Deinen Rechnungen nur noch diese anzugeben und nicht mehr Deine "normale" Steuernummer (erhöht Datenschutz und reduziert Mißbrauchsgefahr).

 

Viele Grüße

Mark

 

PS: Das war natürlich weder eine Rechts- noch Steuerberatung sondern nur meine persönliche Meinung zu einem allgemeinen hypothetischen Fall...

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Ach so, ergänzend:

 

Auch verausgabte Säumnis- oder Verspätungszuschläge sowie Zinsen auf die USt-Zahlungen (aber Vorsicht: nicht die auf die ESt-Zahlungen!!) sind i.d.R. natürlich Betriebsausgaben.

 

Im Gegenzug müssen vom FA an Dich gezahlte Zinsen auf Steuer-Erstattung natürlich als Einkünfte versteuert werden (das gilt jetzt für USt und ESt).

 

Viele Grüße

Mark

 

PS: Auch das war nur meine persönliche Meinung und keine Beratung  :)

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Ein Ratschlag für Leute, die sich im Bereich Steuern umfassend informieren wollen:

 

Unter

 

(Link ungültig)

 

findet man

 

Steuertipps für Selbständige

Steuertipps für Angestellte

 

Diese kann man als Loseblattsammlung bestellen Die Erstlieferung kostet 39,90 Euro, die Änderungen ca 50 Euro/Jahr.

 

Dann hat man alle, wirklich alle Fälle die so in unserem Bereich in Steuerfragen vorkommen, abgedeckt, einschließlich Umsatzsteuer und Nebenverdienst, falls man Schreiben neben einem anderen Beruf betreibt.

 

Noch ausführlicher ist eine Ausgabe vom Haufe-Verlag. Aber das sind 6 oder 8 Bände - zu umfangreich für die meisten von uns.

 

Gut ist auch:

 

1000 ganz legale Steuertricks

 

von Konz im Knaur-Verlag

 

10 Euro, aber da wird nur ESt behandelt, also die Bereiche, die sonst noch in Betracht kommen könnten, fehlen.

 

Gerd

Falls die Preise von Steuerberatern int: Eine Kollegin hat vor Jahren 300,- DM bezahlt. (Normales Angestellteneinkommen im ÖD, 20 Jahre altes Einfamilienhaus, und einige tausend DM Zinsen

Drei Stunden war die Erkl fertig. Natürlich ohne Bezahlung, habe lieber hochprozentiges genommen :s21

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Hallo miteinander,

 

ich bin den Weg des geringsten Widerstandes gegangen und habe meinen freundlichen FA-Beamten gefragt. Denn auch bei der Ust hatte das FA andere Beträge ermittelt als ich.

 

Der Beamte druckte mir einfach alle Listen mit erfaßten Positionen aus und erklärte geduldig alles, was ich wissen wollte.

 

Genaugenommen ist es so, wie Eva geschrieben hat. Man muß die Ust sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben berücksichtigen., sie hebt sich also auf.

 

Ich hatte die Ust ja rausgerechnet und separat geführt. DAS ist die Methode eines bilanzierende Unternehmens (hatte ja hier in der Firma die Grundlagen erfragt). Als Freiberufler bilanziert man natürlich nicht, sondern erstellt die EÜR und muß MIT der Ust rechnen.

 

Nachdem wir uns auch auf die Beträge geeinigt hatten (die hatten noch eine Position aus 2003 für 2004 berücksichtigt, daher die Differenz, die ich nicht nachvollziehen konnte), bin ich - fast - zuversichtlich, daß ich das für 2005 in den Griff bekomme. Wäre auch alles viel einfacher gewesen, wenn man als Ust-Erklärung nicht nur einfach den Bescheid bekäme, sondern wenn sie einem diese 2 DIN A4-Seiten mitschickten, wo die Einzelpositionen für das Jahr detailliert gelistet sind. Hätte viel Verwirrung und Rätselraten erspart ...

 

Habe mir auch ein kleines Programm runtergeladen (Easy Cash and Tax), daß mir dabei hoffentlich zur Hand geht.

 

Ciao

peti

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Liebe Leute,

kleine Anmerkung: In D. sind Laiensteuertipps verboten und Foren / Mailinglisten werden deshalb von üblen Abwahnwellen überzogen.

Wie man sich schützen kann: Nie konkrete Fragen stellen, sondern allgemein und vollkommen anonymisiert formulieren: Mir erzählte jemand, angenommen da wäre jemand, der...

Und ebenso erzählerisch antworten: Ich hab da mal jemanden gesehen, der... Ich hab mal gelesen, dass einer...

Das Gleiche gilt übrigens für Rechtsfragen.

 

Schöne Grüße,

Petra

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