(9Rabem) Geschrieben 17. November 2005 Teilen Geschrieben 17. November 2005 Hallo als Ergebnis des freufreufreu Threads habe ich einen Verlagsvertrag vorliegen. Wie sind Eure Erfahrungen, wenn ihr Änderungen vorschlagt, das Recht der Veröffentlichung nicht für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechtes sondern nur für - sagen wir mal 10 Jahre- zu übertragen. Machen die das mit ? Gruß vom Raben, der immer noch ziemlich froh ist... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(peti) Geschrieben 17. November 2005 Teilen Geschrieben 17. November 2005 Hallo Rabe, ich wollte bei einem Buch die Rechte des Verlages auf 5 Jahre begrenzen, der Verlag bat um 7 Jahre, und dem habe ich zugestimmt (damals noch ohne Agent). Mein Agent begrenzt die Rechte grundsätzlich, meist auf 7 Jahre. Ist also durchaus gängige Praxis, und es gibt eigentlich keinen Grund, warum ein Verlag den von Dir vorgeschlagenen 10 Jahren nicht zustimmen sollte. Bei einer unbegrenzten Rechteübertragung hast Du ja auch die Möglichkeit, Deine Rechte zurückzubekommen, wenn das Buch seit 2 Jahren nicht mehr im Handel erhältlich ist. Dann mußt Du dem Verlag eine Frist setzen, in der er seine Rechte ausüben muß (in der Regel wohl ein halbes Jahr) und sollte der Verlag seine Rechte nicht nutzen (denn dazu ist er ja verpflichtet), kannst Du die Rückübertragung Deiner Rechte fordern. Ciao peti Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
eva v. Geschrieben 17. November 2005 Teilen Geschrieben 17. November 2005 hallo, sieben oder acht jahre sind usus. ohne begrenzung bist du alle rechte für die dauer des gesetzlichen urheberrechts los, und dessen ende dürftest du kaum noch erleben lg, eva v. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Andreas Geschrieben 17. November 2005 Teilen Geschrieben 17. November 2005 Stimme Peti zu. Same here. Andreas Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...