Quidam Geschrieben 27. November 2011 Teilen Geschrieben 27. November 2011 Liebe Montys, eine weitere und hoffentlich letzte Frage zum Thema Rechnungen: Wenn ich ne Rechnung ausstelle und derjenige, der mich bezahlt, mehr Geld überweist, wie gebe ich das beim Finanzamt an? Einmal wurde mehr Geld überwiesen - und einmal wurde Geld überwiesen, obwohl ich keine Rechnung stellte. Das mag irgendwie schön klingen, aber stellt mich halt doch vor ein Rätsel ... Grüße Quiddy Bibliographie &&Filmographie Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Luise Geschrieben 27. November 2011 Teilen Geschrieben 27. November 2011 Die Frage verstehe ich nicht ganz. Sind die Beträge, die du bekommen hast, denn korrekt? Oder hast du zu viel bekommen? Jedenfalls musst du immer die erhaltenen Bruttobeträge beim Finanzamt angeben und die darin enthaltene MwSt. abführen. Bei all deinen Fragen denke ich, du wärst mit einem Steuerberater nicht schlecht beraten. LG Luise http://luiseholthausen.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Judith Wilms Geschrieben 27. November 2011 Teilen Geschrieben 27. November 2011 Ich glaube, Du musst eine korrigierte Rechnung stellen, damit die Summe der Überweisung zur Rechnung passt. Falls Du mit der zu geringen Rechnung schon Umsatzsteuer vorangemeldet hast, kannst Du den Betrag nachträglich noch korrigieren. (Über Elster-Online.) Für die bezahlte Summe ohne Rechnung musst Du eine Rechnung schreiben (Achtung: mit richtiger Rechnungsnummer). Glaube ich. Beim Finanzamt angeben wie immer: USt voranmelden, nach dem Jahr eine Einnahmen-Überschuss-Abrechnung abgeben... (Ich gehe davon aus, dass Du nicht bilanzieren musst.) Man kann entweder immer sofort Fehler korrigieren – oder einmal im Jahr beim Finanzamt sämtliche USt-Korrekturen gesammelt mit der Einkommensteuererklärung abgeben. Alle Angaben ohne Gewähr: Ich bin ja Schriftsteller, kein Steuerberater. Ich würde mich mit sowas immer an einen Steuerberater wenden. Gerade wenn man Fehler gemacht hat, und eigentlich alles korrekt abgeben will – und mir selbst passieren immer wieder Fehler, auch in kleinen Details, die einfach blöde sind, und sich durch den Fachmann vermeiden & mit seiner Hilfe korrigieren lassen. "Felix", FVA 2015, jetzt als Kindle eBook // Ab 12.7.2021: "Liebe braucht nur zwei Herzen", Penguin Verlag // Sommer 2022: "Wenn dein Herz woanders wohnt", Penguin Verlag www.judithwilms.com Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Eva Geschrieben 28. November 2011 Teilen Geschrieben 28. November 2011 Wenn Dir ein Veranstalter versehentlich mehr Geld als angefordert, also zuviel überwiesen hat, dann musst Du es zurückzahlen. Ich nehme aber mal an, dass es nicht um einen solchen Fall geht. Sondern um den Umstand, dass Du - aus welchen Gründen auch immer -, mehr Geld als ursprünglich erwartet, bekommen hast. Dieses Geld stellt für den Zahler eine Ausgabe dar, für die er eine Rechnung braucht. Schon allein aus diesem Grund wirst Du ihm eine korrigierte oder zusätzliche Rechnung ausstellen müssen. Vermutlich wird er die ohnehin anfordern. Für sämtliche Ausgaben und Einnahmen braucht´s einen Beleg. Ganz simpel. Gruß Eva Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Quidam Geschrieben 28. November 2011 Autor Teilen Geschrieben 28. November 2011 Es handelt sich in dem Fall schlicht um eine Leserin, die mir einmal 5 € mehr überwiesen hat. Und als zwei statt drei Bücher ankamen (Danke liebe Post) und ich ihr ein kostenloses Exemplar nachschickte, sie mir erneut 12 € überwies. Die Dame braucht bestimmt keine Rechnung, schreib mir aber, dass sie mich halt ein bisserl auch unterstützen mag... Bibliographie &&Filmographie Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MelanieM Geschrieben 28. November 2011 Teilen Geschrieben 28. November 2011 Geschenke bis zu einem Wert von 5 Euro gelten nicht als Bestechung und dürfen sogar von Beamten angenommen werden Gruß, Melanie Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bea Geschrieben 28. November 2011 Teilen Geschrieben 28. November 2011 Hallo Quidam, bei den Beträgen würde ich mir auch keinen Kopp machen. Ich bin als Buchhalterin zwar auch ziemlich kleinlich, aber dafür Änderungen vorzunehmen ist zu viel des Guten, und gar eine korrigierte Umsatzsteuermeldung würde dem FA-Beamten nur graue Haare wachsen lassen. Beste Grüße! Bea "Wer nicht weiß, in welchen Hafen er will, für den ist kein Wind der richtige." Seneca Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Quidam Geschrieben 29. November 2011 Autor Teilen Geschrieben 29. November 2011 Das sind ja gute Infos ... ^^ Danke! Und ich lass das so. Als Kaulquappe will ich auch keine großen Wellen schlagen. Bibliographie &&Filmographie Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...