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Quidam

Rechnung - MwSt. wann abführen?

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Hallo Montys,

 

wenn ich ne Rechnung stelle, und da natürlich die MwSt. abführen muss - muss ich die im Rechnungsmonat abführen, oder erst in dem Monat, in dem die Rechnung auch gezahlt wurde, bzw. das Geld auf meinem Konto geführt wird?

 

Falls ich die MwSt. auch erst einmal ohne Geldeingang abführen muss - was passiert, wenn der Kunde die Ware/Dienstleistung nicht zahlt? Kann ich dann die MwSt. zurückfordern?

 

Über eine erhellende Antwort wäre ich dankbar. :-)

 

Grüße

Quiddy

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Für ausgehende Rechnungen ist der Zeitpunkt maßgeblich, in welchem dir das Geld zufließt. Solange du kein Geld bekommst, musst du darauf auch keine Steuer abführen.

 

LG,

eva v.

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Es seid denn, Du bilanzierst.

Dann musst Du theoretisch die MWSt in dem Monat abführen, in dem die Leistung erbracht wurde. Da sich das recht schwierig gestaltet, reicht es dem Finanzamt aber, wenn Du dies bei Rechnungsstellung tust.

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Mahrwertsteuerberechnung ist relativ einfach ;)

 

Abführen musst du die Mehrwertsteuer:

 

Bilanz = Leistungserbringung oder Rechnungsdatum

Kostenüberschussrechnung = Geldeingang

 

Da die meisten Autoren aber ihre Mehrwertsteuer nicht monatlich erklären sollten (sondern sich auf vierteljährlich stellen lassen), musst du zwar rechnerisch zum Zahlungseingang trennen, aber erst am 10. des Monats nach dem Ende des Quartals ans Finanzamt überweisen.

Prinzipiell solltest du dir das aber von einem Steuerberater erklären lassen. Jeder Fall ist anders, und das Beratungshonorar ist sicherlich gut angelegt.

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Man kann nicht selbst entscheiden, ob man monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgibt (also Mehrwertsteuerabrechnung). Die Verpflichtung hängt von der Höhe der anfallenden Steuern ab, letztlich also der Einnahmen. Faustregel sind meines Wissens etwa 6000 Euro anfallende Umsatzsteuer im Jahr. Wer mehr verdient bzw. zahlen muss, gibt seine Umsatzsteuervoranmeldung monatlich ab; wer weniger verdient bzw. zahlen muss, kann das vierteljährlich tun.

 

Liebe Grüße

Micaela

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Das legt sowieso das Finanzamt fest, ob man monatlich oder vierteljährlich zahlen muss.

Ich musste im ersten Jahr meiner Umsatzsteuerpflicht monatlich zahlen, obwohl von der Einkommenssteuer her klar war, dass mein Einkommen nicht so wahnsinnig hoch ist. Aber da ließ das Finanzamt nicht mit sich reden. Erst im zweiten Jahr haben sie dann vierteljährlich zugelassen, weil ich im Vorjahr mit der MwSt. unter der von Micaela genannten Grenze war.

 

LG Luise

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Die Modalitäten der Vorsteuer hängen auch davon ab, ob man sich die Mühe macht, ein paar formlose Anträge zu stellen. Ich habe zum Beispiel von Anfang meiner Selbständigkeit an "nur" vierteljährlich erklärt und abgeführt. Auch im Finanzamt arbeiten Menschen, mit denen man die Situation besprechen kann.

 

Aber wie gesagt, das sollte man eigentlich immer mit einem Experten (aka Steuerberater oder dem Finanzamt direkt) klären. Nicht alles hängt vom zu erwartenden Umsatz ab.

 

ETA: Wikipedia (Link ungültig) (Link ungültig) hat auch eine interessante Übersicht zum Thema.

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Wie Luise schon geschrieben hat, musst du in Elster die Zahlen korrigieren und für den betreffenden Monat eine Korrektur einreichen. Gleichzeitig musst du sofort nach der Korrektur den Fehlbetrag überweisen, wenn du dem Finanzamt etwas schuldest.

 

In den nächsten Monat übertragen ist nicht statthaft. Leider.

 

Aber das passiert nicht nur Dir. Ich habe einmal wegen Trantütigkeit doppelt korrigiert ...

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Wie Luise schon geschrieben hat' date=' musst du in Elster die Zahlen korrigieren und für den betreffenden Monat eine Korrektur einreichen. [/quote']

 

Würde es nicht reichen, eine korrigierte Jahresmeldung für die Umsatzsteuer abzugeben, gleich mit allen Ausbesserungen die man evtl. im Laufe des zurückliegenden Jahres hatte? Sofern es in Bezug auf die übliche monatliche Ust-Summe keine relevanten Beträge sind, würde ich das bedenkenlos so handhaben.

Grüße

Bea

"Wer nicht weiß, in welchen Hafen er will, für den ist kein Wind der richtige." Seneca

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Das Finanzamt möchte doch aber so gern wissen, wie es dem armen Autor unter dem Jahr so geht ...

 

Ja, man kann es so machen. Aber im Zweifelsfall muss man die eigene Schluderigkeit auch dem Finanzbeamten oder dem Betriebsprüfer erklären (wollen). Es kommt auch darauf an, ob du die Erklärung alleine machst und am Ende des Jahrs noch alle zu korrigierenden Pannen im Kopf hast. ;)

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