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Holger

GRÜNE engagieren sich gegen Urheber

Empfohlene Beiträge

Hallo Spinner,

 

da Du mich hier - wenn auch nicht namentlich - ansprichst, möchte ich kurz auf Deine Einlassung antworten.

Natürlich ist "Mein und Dein" auch ganz eng mit "Recht und Gerechtigkeit" verbunden: eignest Du Dir ohne meine Zustimmung "Mein" an, dann ist das nicht gerecht etc. und ein allgemein akzeptiertes Recht wird die Trennlinie zwischen "Mein und Dein" berücksichtigen müssen, um von allen akzeptiert zu werden usw.

"Mein" kann "Dein" werden, wenn Du dafür entsprechend aufkommst. Aber es gibt ein Problem, wenn Du "Mein" zu "Dein" machst, ohne dafür aufzukommen, denn dann ist das Diebstahl.

 

Und hier sind wir genau am entscheidenden Punkt: es geht um Nutzungsrechte. Der Urheber gestattet, dass man seine geistiges Eigentum gegen Entlohnung privat NUTZT.

Das bedeutet nicht, dass mit 9,99 Euro die Rechte an dem geistigen Eigentum an jemanden übertragen werden. "Mein" wird also nicht "Dein".

 

Ich habe nicht den Universalschlüssel in der Hand, um Internetnutzern den Zusammenhang zwischen ihrer illegalen Kopie, dem Schaden, der damit mittelbar dem Urheber entsteht und insgesamt per Verminderung der Anzahl kultureller Güter mangels Entlohnung auch letztlich der Gesellschaft, zu erklären.

Wenn das über "Recht und Gerechtigkeit" geht, dann bin ich sofort dabei und wir vergessen den "Eigentumsaspekt".

Es geht mir nur darum, sich Gedanken über eine für alle verträgliche Lösung zu machen. Möge der sinnvollste Weg dabei den Vorrang haben.

 

Zu Deinem "Drachen" mag Dir das hier aber vielleicht Erklärung sein (aus "der presseschauder"):

 

Punkt 6: „Verbraucher fragen sich, warum sie teuer bezahlte digitale Werke nicht wieder genauso wie gebrauchte Bücher auf dem Flohmarkt verkaufen dürfen.“

 

Weil sie kein materielles Gut, sondern ein beschränktes Recht erworben haben. Wer ein Buch kauft, ersteht damit den physischen Gegenstand und kann diesen weiter verkaufen. Er kauft jedoch keine unbeschränkten Rechte am Inhalt und kann diesen deshalb auch nicht an Dritte weiter veräußern. Kauft jemand ein digitales Buch, entfällt die physische Komponente – somit kann er auch kein physisches Gut weiter verkaufen. Genau wie beim gedruckten Buch erwirbt der Leser keine unbeschränkten Rechte am Inhalt und darf sie deswegen auch nicht einfach weiter weitergeben.

 

Soweit die geltende Rechtslage. Sinnvoll aber ist die Debatte, ob beschränkte Rechte zum privaten Weiterverkauf digitaler Güter geschaffen werden sollten. Dies könnte eine kluge Modernisierung des Urheberrechts sein. Allerdings werden die Urheber aus guten Gründen darauf pochen, die technischen Vorkehrungen zum Begrenzen des Weiterverkaufs vor einer Gesetzesnovelle zu sehen und gründlich zu prüfen. Es kann nicht in ihrem Interesse sein, dass jemand ein eBook für 15 Euro kauft und dann an 15.000 Leute für jeweils einen Euro weiter verkauft. Denn dabei würde der Autor nur seinen Honoraranteil an den 15 Euro Originalpreis erlangen und von den 15.000 Euro Weiterverkaufserlös nichts abbekommen. Das wäre unfair."

 

Soweit aus dem presseschauder.

 

Benötigen wir denn jetzt mit Deinem Gerechtigkeitsansatz eine (freiwillige?) Flatrate, eine allgemeine "Kulturabgabe" (mit was für einem Verteilungsschlüssel?) oder setzt Du darauf, dass wenn man diesen Gedanken von Fairness im Netz artikuliert, all jene, die sich illegal versorgen, in absehbarer Zeit damit aufhören, weil sich bei ihnen die Einsicht einstellt, sich den Urhebern gegenüber ungerecht verhalten zu haben?

 

Schönen Abend,

 

Holger

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Hallo und schönen guten Abend,

 

das Syndikat hat heute eine Facebooksite gegründet:

 

https://www.facebook.com/pages/edit/?id=197507973665930&sk=basic#!/pages/AutorInnen-und-Verlage-f%C3%BCr-Urheberrechte/197507973665930?sk=wall

 

Wer sich also anschließen will ...

 

viele Grüße

Nikola

 

PS: Und was die diversen Analogien hier angeht ... Also: Der Fahrradhändler hat 20 Räder zum Verkauf oder Verleih, und die Leute sagen: Was soll ich Kohle bezahlen dafür? Ich nehme mir einfach ein Rad, ich bring`s ja anschließend wieder. Alles paletti? Nö. Es gibt eben noch mehr als Diebstahl im Strafgesetzbuch, z. B. die unbefugte Benutzung.

Oder der Drache: Klar, kann der mit dem Ding machen, was er will, wenn er es von mir erworben hat. Das kann er aber auch mit einen physischen Buch. Deswegen stehen sie ja bei amazon auch unter "Gebraucht".

Aber wenn er meinen Drachen nachbaut und damit ein Geschäft aufmacht? Oder: Ich kaufe mir ein Fahrrad (oder was auch immer!), schau mir an, wie`s gemacht ist und mache dann mein eigenes Ding draus. China lässst grüßen.

 

Und mit dem Argument: Es machen ja sowieso alle, also kann man es auch erlauben ... Na ja, dann sollten auch Kaufhausdiebstähle, Steuerbetrug und noch einige andere Straftaten endlich abgeschafft werden ...

 

Ich würde dafür plädieren, dass man einfach mal den gesunden Menschenverstand und das ebenso gesunde "Bauchgefühl" walten lässt. Was ja nicht ausschließt, sich gute Argumente zu überlegen. Und zwar Argumente, die UNS als Autoren weiterhelfen und nicht den anderen, die die Früchte unserer Arbeit vereinnahmen wollen.

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Und hier sind wir genau am entscheidenden Punkt: es geht um Nutzungsrechte. Der Urheber gestattet, dass man seine geistiges Eigentum gegen Entlohnung privat NUTZT.

Das bedeutet nicht, dass mit 9,99 Euro die Rechte an dem geistigen Eigentum an jemanden übertragen werden. "Mein" wird also nicht "Dein".

 

Ach danke, Holger, endlich hat es jemand verstanden. Ich wollte vorher nicht verkomplizieren, aber wie in der Softwarewelt erwirbt der Nutzer ein beschränktes Nutzungsrecht. So wird es dort auch genannt. Denn wie du sagst, hat er nicht die Urheberrechte erworben, sondern nur die persönliche und beschränkte Nutzung. Ein gedrucktes Buch darf er verkaufen, somit überträgt sich die Nutzung auf einen einzelnen Dritten, aber eben nicht zu kommerziellen Zwecken vervielfältigen. Was soll daran so schwer verständlich sein? Bricht er diese implizierte Copyright-Vereinbarung, dann ist es Diebstahl.

Die Montalban-Reihe, Die Normannen-Saga, Die Wikinger-Trilogie, Bucht der Schmuggler, Land im Sturm, Der Attentäter, Die Kinder von Nebra, Die Mission des Kreuzritters, Der Eiserne Herzog, www.ulfschiewe.de

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Als eines der zu prüfenden Modelle wird die Beschränkung der Schutzfrist auf die Lebenszeit der Urheber genannt.
Das bringt auch Probleme mit sich. Ich würde in der Tat davon ausgehen, dass der Tod des Urhebers eine Grenze ist, aber der man über die Fortdauer von Schutzrechten diskutieren kann. Nicht zuletzt darum, weil die langen Schutzrechte oft mehr blockieren als Nutzen - es gibt da ein paar Erbengemeinschaften, die das Werk eines Autors wirklich spürbar pflegen und vorantreiben; genauso gut gibt es auch eine Menge Beispiele von nicht ganz vorbildlichen Erben oder von Werken, die wegen unklarer Erbverhältnisse de facto blockiert sind.

 Aber andererseits muss halt auch anerkannt werden, dass ein Urheber Werte geschaffen hat, und dass es auch zum nachvollziehbaren Bestreben eines Menschen zählt, den Ertrag "seiner Hände Arbeit" nicht der Allgemeinheit, sondern ganz konkreten Erben zu hinterlassen. Und dann wäre ein Urheber, der mit viel Mühe kurz vor seinem Tod noch ein Werk herausbringt, tatsächlich teilweise "enteignet" gegenüber einem Urheber, der 80 Jahre zu Lebzeiten noch Tantiemen kassieren konnte. Und es darf nicht vergessen werden, dass die Erben, die sich wirklich um ein Werk kümmern, da oft mehr leisten, als für gemeinfreie Werke getan würde - da bringt dann eine Verlängerung der Schutzrechte über den Tod hinaus einen echten Mehrwert für die Gesellschaft. weil sie Mittel verschafft, die beispielsweise dazu genutzt werden können, den Nachlass eines Autors professionell zu verwalten.

 Tatsächlich fände ich vor dem Hintergrund den Ansatz "fünf Jahre mit beantragter Verlängerung" durchaus diskutabel - allerdings fünf Jahre nach dem Tod des Autors. Das wäre eine Möglichkeit, die aktive Betreuung sicherzustellen. Wobei dann allerdings hpr's Einwand von oben schwer wiegt - ob es denn wirklich ein Vorteil ist, wenn keiner auf Anhieb weiß, ob die Rechte nun frei sind oder nicht, weil man dann immer im Einzelfall erst mal groß nachgraben muss, ob jemand verlängert hat. Ich habe also das Gefühl, eine Beschränkung der Rechte nach dem Tod des Autors ist auch nur scheinbar eine schöne, einfache Lösung, weil sie halt doch auch wieder einen Topf von eigenen Problemen aufmacht (und noch ein paar mehr, als hier genannt habe), die dann gelöst werden müssten.

 Und solches Hinterfragen der Vorschläge im Detail und das Aufzeigen von Konsequenzen und Problemen wäre auch die Art, wie ich denke, dass mit solchen Vorschlägen umgegangen werden sollte ... im Gegensatz eben zu einer aufgeregten Pauschalablehnung. Denn wenn man ganz konkret die Auswirkungen einzelner Regel benennt, setzt man halt auch die Gegenseite unter Zugzwang, für diese nicht ganz einfach Fragen, die sich aus den Folgen ihrer "gut gemeinten" Vorschläge ergeben, eine Lösung zu finden  ;)

Benötigen wir denn jetzt mit Deinem Gerechtigkeitsansatz eine (freiwillige?) Flatrate' date=' eine allgemeine "Kulturabgabe" (mit was für einem Verteilungsschlüssel?) oder setzt Du darauf, dass wenn man diesen Gedanken von Fairness im Netz artikuliert, all jene, die sich illegal versorgen, in absehbarer Zeit damit aufhören, weil sich bei ihnen die Einsicht einstellt, sich den Urhebern gegenüber ungerecht verhalten zu haben?[/quote']Harhar. Nein. Ein so positives Menschenbild habe ich nicht. ;D

 Ich glaube allerdings durchaus, dass selbst denen, die sich illegal versorgen, wenn sie entsprechend informiert sind und überhaupt nachdenken (was wohl bei den wenigsten überhaupt erst mal der Fall ist) durchaus eine Einsicht geweckt werden kann, dass ihr Verhalten ungerechte Konsequenzen haben kann. Zahlen werden die meisten von ihnen trotzdem nicht, selbst wenn die Einsicht so weit da ist, nämlich schlicht aus Faulheit und aus dem Bewusstsein heraus, dass "irgendein anderer das schon tun wird".

 Es nutzt also m.E. nach erst mal wenig, den durchschnittlichen Downloader zu überzeugen. An das Geld kommt man nur dann heran, wenn die Vergütung auch formal geregelt ist und Automatismen geschaffen werden.

 Aber am Ende lohnt sich die Aufklärung und die Überzeugung auch des Durchschnittssaugers dennoch, nämlich dann, wenn es darum geht, die Regeln auszuhandeln, nach denen man eine Vergütung organisieren und überwachen kann. Denn, das ist das schöne an der paradoxen Psyche des Menschen, derselbe illegale downloader, der daheim raubkopiert und nichts zahlt, obwohl er "im Prinzip" weiß, dass es nicht richtig ist, würde in aller Regel trotzdem trotzdem einer Vereinbarung zustimmen, die für die Zukunft eine Bezahlung regelt - sprich, Unrechtsbewusstsein verhindert nicht, dass jemand alle Lücken nutzt, aber es kann sehr wohl verhindern, dass jemand aktiv und aggressiv dagegen kämpft, dass diese Lücken geschlossen werden. Das ist sehr leicht auch in Diskussionen mit den Piraten zu beobachten - irgendwie wollen da vielleicht doch die ein oder anderen eine "Kostenloskultur", aber wenn man dann darauf verweist, dass Urheber dafür bezahlen müssten, geraten sie doch ins Schwimmen und suchen durchaus interessiert nach einer Lösung für dieses Dilemma. Die dann zu finden, kann im Einzelfall schwierig sein, aber zumindest, würde ich sagen, kann man mit dem "Gerechtigkeitsansatz" dafür sorgen, dass auch der Anwender zuhört und selbst ein Interesse gewinnt, mehr als seine eigenen spontanen Interessen zu bedenken.

 

Flatrate - bin ich skeptisch. Wenn mir jemand eine durchgerechnete Variante präsentiert, die sowohl eine angemessene Einnahme wie auch eine "gerechte" Verteilung verspricht, würde ich mich dagegen nicht sperren. Aber ich sehe da derzeit kein geeignetes Modell.

 Ich persönlich würde eigentlich weniger revolutionäre Nachbesserungen am geltenden Modell vorziehen. Ich habe oben in der Diskussion ein paar konkrete Stellen benannt, wo urheberrechtliche Maßnahmen und Regelungen zum Teil unbillig zu Lasten des Kunden gehen. Es wurden, denke ich, hier in der Diskussion auch Fälle angesprochen, wo urheberrechtliche Maßnahmen de facto als einziges Geschäftsmodell gefahren werden. Ich würde mich vor allem erst mal dafür einsetzen, dass in diesen konkreten Einzelfällen so nachgebessert wird, dass auch der empfundene "Missbrauch von Urheberrechten" erschwert ist - dass dafür aber auch illegale Kopien illegal bleiben und die schwarzen Kanäle weiterhin verboten bleiben und behindert werden können. Behindert, nicht verhindert.

 Ich denke, ein falscher Ansatz seitens Verwerter und Urheber ist immer noch der Gedanken, illegale Angebote verhindern zu können. Das funktioniert nicht, und der Versuch, diese 100%-Austrocknung des Schwarzmarktes zu erreichen, führt zu einem Teil der Missstände, die von vielen Verbrauchern als unangemessen angesehen werden und die die Akzeptanz des Urheberrechts gefährden. Aber behindern reicht halt schon, damit den Verkäufern die Möglichkeit gegeben wird, die regulären Bezahlangebote als einfachste, sicherste und am leichtesten zu findende Möglichkeit in den Vordergrund zu stellen.

 Damit man sie behindern kann, müssen die Angebote allerdings illegal bleiben; und dass man sie nicht ganz verhindern kann, reicht in der Tat als Argument nicht aus, dass man dann alles freigeben müsste.

Ich wollte vorher nicht verkomplizieren' date=' aber wie in der Softwarewelt erwirbt der Nutzer ein beschränktes Nutzungsrecht. So wird es dort auch genannt. Denn wie du sagst, hat er nicht die Urheberrechte erworben, sondern nur die persönliche und beschränkte Nutzung.[/quote']Das stimmt so auch nicht ganz. Ich weiß, dass Softwarefirmen gerne Lizenzen verkaufen wollen - in der Praxis wurde ihnen aber auch schon mehrfach von den Gerichten auf die Finger gehauen und klargestellt, wenn ein Verbraucher in einem Laden ein Programm kauft, dass dort wie ein Produkt steht, auch erst mal aus rechtlicher Sicht ein Produkt erworben wurde ... und der Lizenzvertrag, der dem Käufer erst bei der Installation vorgestellt wird, in vielerlei Hinsicht Blabla ohne besondere Relevanz ist. Die Sachlage ist da auch durchaus komplizierter, als es der bloße Verweis auf "Nutzungsrechte" suggeriert - oft ist dass, was man an Lizenzvereinbarungen liest, 1:1 dem amerikanischen Modell entnommen, ohne zu berücksichtigen, dass deutsches Recht und deutsche Rechtsprechung Lizenzverträge mit Privatleuten da längst nicht so freimütig sieht, wie es bei den Amerikanern der Fall ist.

 Aber das ist vor allem erst mal ein Softwareproblem und schweift hier dann wohl wirklich ab. (Aber es beleuchtet ganz nebenbei ein anderes Feld, wo sich meinem Empfinden nach Urheber und Verwerter ganz heftig ins eigene Fleisch schneiden - nämlich damit, dass sie selbst mit angeblichen rechtlichen Verhältnissen etwas zu freimütig umgehen und Dinge gerne etwas geschönt in ihrem Sinne darstellen, die rechtlich ganz anders sind. Ich denke dabei an Kampagnen der Musikindustrie, die suggerieren, dass Kopien per se illegal sind und dabei ganz nebenbei die Privatkopie "übersehen". So ein Vorgehen lässt den Verteidiger der Urheberrechte leider auch nicht sehr seriös dastehen, und es wird schwer, mit "Recht" und "berechtigten Interessen" zu argumentieren, wenn das Gegenüber einem dann zeigen kann, wo man's mit dem Gesetz auch nicht so genau genommen hat und wo die Verteidiger der Urheberrechte selbst "betuppen" - beispielsweise, indem sie für Software per Vertriebsweg als Produkt verkaufen und dann später behaupten, es würde ein Lizenzvertrag geschlossen :()

 

Beim Thema "Bücher" und "Nutzungsrechte" sehe ich das Problem eher woanders. Es wurde in anderen Diskussionen schon herausgestrichen, dass es für Verlage schwierig ist, Ebooks wirklich so billig herauszubringen, wie der Internetnutzer glaubt, dass es sein müsste. Man erweist sich also einen ganz mörderischen Bärendienst, wenn man das Produkt, das man beim besten Willen nicht günstiger anbieten kann, auch noch selbst entwertet, indem man sein teures Preisschild nicht auf ein "elektronisches Buch", sondern nur auf "beschränkte Nutzungsrechte" klebt ... und das dann auch noch laut hinausruft.

 Ich persönlich halte das für einen Marketing-GAU, und Verlage sollten eigentlich alles tun, was sie nur können, um den Kunden davon zu überzeugen, dass er eben doch für ein "richtiges Buch" bezahlt - und nicht etwa für einen "billigen" Leih- oder Mietvertrag dasselbe Geld gefordert wird für ein Produkt.

Sinn ist keine Eigenschaft der Welt, sondern ein menschliches Bedürfnis (Richard David Precht)

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Ich wollte vorher nicht verkomplizieren, aber wie in der Softwarewelt erwirbt der Nutzer ein beschränktes Nutzungsrecht. So wird es dort auch genannt. Denn wie du sagst, hat er nicht die Urheberrechte erworben, sondern nur die persönliche und beschränkte Nutzung.
Das stimmt so auch nicht ganz. Ich weiß, dass Softwarefirmen gerne Lizenzen verkaufen wollen - in der Praxis wurde ihnen aber auch schon mehrfach von den Gerichten auf die Finger gehauen und klargestellt, wenn ein Verbraucher in einem Laden ein Programm kauft, dass dort wie ein Produkt steht, auch erst mal aus rechtlicher Sicht ein Produkt erworben wurde ... und der Lizenzvertrag, der dem Käufer erst bei der Installation vorgestellt wird, in vielerlei Hinsicht Blabla ohne besondere Relevanz ist.

 

Hallo Spinner,

das kann ich so nicht stehenlassen, denn ich habe 30 Jahre lang mit Softwarelizenzen, auch in Zusammenarbeit mit deutschen Anwälten gearbeitet. Es ist wahr, dass hier das deutsche Recht etwas undeutlich ist. Solche Lizenzverträge stützen sich zum Teil auf das Urheberrecht und zum anderen auf das Kaufrecht, wobei Letzteres nur teilweise angewandt werden kann. Tatsächlich sind aber Lizenzverträge der Alltag in unserer Welt. Ich rede hier nicht nur von 100€ PC Software, sondern von Lizenzen im Business-to-Business-Bereich, die oft viele, viele Millionen wert sind. Die ganze Autoindustrie käme zum erliegen, wenn die Ingenieure keine Software mehr verwenden dürften. Oder die Banken, überhaupt jedes Wirtschaftunternehmen. Lizenzen sind ein ganz wichtiger Bestandteil der Vertragslandschaft. Tatsächlich sind es aber immer beschränkte Nutzungslizenzen. Die CD und die nette Verpackung gehören natürlich dem Kunden, der Inhalt aber nicht.

 

Ganz ähnlich bei einem Buch. Natürlich gehört dem Käufer das physische Buch. Er kann es lesen, zerreißen, verschenken und sogar verkaufen, aber nur das einzelne Exemplar. Er darf den Inhalt nicht kopieren, für eigene Werke verwenden oder anderweitig kommerziell nutzen. Das ist ein beschränktes Nutzungsrecht, zum einen des physischen Buchs (Vervielfältigung), zum anderen des geistigen Inhalts (Plagiat, kommerzielle Nutzung, etc). Und damit jeder das auch versteht, ist ein dicker Copyright-Vermerk beigefügt. All das ist auch jedem verständlich, schließlich zahlt er ja mit seinen 9,95€ nur einen geringen Beitrag zu den Gesamtkosten, ganz ähnlich wie ja auch eine Microsoft-Kunde nur einen winzigen Beitrag zahlt.

 

Der einzige Unterschied ist daher Druckversion versus digitaler Version. Das ist aber im Grunde nichts als ein psychlogischer Unterschied, wenn man mal die technischen Feinheiten der Verschlüsselung außen vor lässt. Das Druckbuch kann man anfassen, das andere nicht. Das daraus simple Gemüter ableiten, das digitale sei ja kein wirkliches Objekt oder Gut, sei ihnen verziehen, wenn sie es nicht besser wissen, ändert aber nichts an der Tatsache, dass es trotzdem ein Buch ist, für das bezahlt werden muss. Dummheit schützt vor Strafe nicht.

 

Das Argument, der Urheber könne ja die digitale Version jederzeit massenweise reproduzieren, ist noch dümmer. Ein gedrucktes Buch kann der Verlag auch jederzeit weiterdrucken lassen. Soll er die dann auch verschenken oder nur 3 Euro für die Druckkosten nehmen?

 

Die Idee des kostenfreien Downloads ist mit dem Internet entstanden, zum einen, weil es gewisse Firmen als markstrategisch nützlich ansahen, Teile ihrer Produktpalette kostenlos anzubieten, zum anderen, weil viele Internet-Angebote durch Werbung finanziert werden (Gooogle ist nur ein Beispiel) und zum dritten, weil Hacker Plattformen bereitgestellt haben, die das illegale Downloaden möglich machen. Bei vielen ist die Idee entstanden, beim Internet müsse alles umsonst sein.

 

Nur, ich sage es ganz deutlich, wenn ich für mein Schreiben nicht gerecht und marktüblich bezahlt werde, dann schreibe ich nicht mehr. Dafür ist mir meine Zeit zu schade.

Die Montalban-Reihe, Die Normannen-Saga, Die Wikinger-Trilogie, Bucht der Schmuggler, Land im Sturm, Der Attentäter, Die Kinder von Nebra, Die Mission des Kreuzritters, Der Eiserne Herzog, www.ulfschiewe.de

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Punkt 6: „Verbraucher fragen sich, warum sie teuer bezahlte digitale Werke nicht wieder genauso wie gebrauchte Bücher auf dem Flohmarkt verkaufen dürfen.“

 

Weil sie kein materielles Gut, sondern ein beschränktes Recht erworben haben. Wer ein Buch kauft, ersteht damit den physischen Gegenstand und kann diesen weiter verkaufen. Er kauft jedoch keine unbeschränkten Rechte am Inhalt und kann diesen deshalb auch nicht an Dritte weiter veräußern.

Diese Sicht ist meines Wissens unter Juristen sehr umstritten. Software kannst du meines Wissens weiterverkaufen (wobei das Problem ist: Wie kontrolliert man nach, dass der ursprüngliche Besitzer seine Version gelöscht hat).

 

Und was natürlich in der Öffentlichkeit sehr schlecht ankommt, ist die Tatsache, dass du für Buch (also weiterverkäuflicher Gegenstand) genauso viel zahlst wie für die Ebook Version, die nicht weiterverkäuflich ist, also sehr viel weniger Gegenwert hat.

 

Soweit die geltende Rechtslage.
Ob das die geltende Rechtslage ist, bezweifle ich ;-). Aber das müssen Juristen entscheiden. Jedenfalls ist es meines WIssens sehr umstritten.

 

Auch ein Punkt, der zeigt, dass die althergebrachten Rechtsgrundsätze oft Probleme bereiten, wenns ins Digitale geht.

 

herzliche Grüße

 

Hans Peter

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das kann ich so nicht stehenlassen, denn ich habe 30 Jahre lang mit Softwarelizenzen, auch in Zusammenarbeit mit deutschen Anwälten gearbeitet. Es ist wahr, dass hier das deutsche Recht etwas undeutlich ist. Solche Lizenzverträge stützen sich zum Teil auf das Urheberrecht und zum anderen auf das Kaufrecht, wobei Letzteres nur teilweise angewandt werden kann. Tatsächlich sind aber Lizenzverträge der Alltag in unserer Welt. Ich rede hier nicht nur von 100€ PC Software, sondern von Lizenzen im Business-to-Business-Bereich

Ulf, Business to Business Bereich ist was ganz anderes als Privatbereich. Dort legen Juristen ganz andere Maßstäbe an. Im Privatbereich ist das umstritten, weil es eben oft auch zu Knebelverträgen führt. Wir sollten hier nicht argumentieren, wie schräge Winkeladvokaten, die genau diese Punkte ausnutzen wollten und wollen um oft sehr fragwürdiges durchzusetzen. Du darfst eben nicht alles, was dir so einfällt, in die AGB schreiben, wer das fordert, wird eben als Winkeladvokat angesehen in der Öffentlichkeit.

 

Abgesehen davon, müsste man dann auch gegen Antiquariate vorgehen, die ebenfalls Raubkopien ermöglichen. Sie verkaufen Bücher und von dem Geld sieht der Autor keinen Pfennig: Sprich da liest jemand ein Buch und zahlt dafür nicht. Oder wer das Buch einem Freund leiht: Auch da liest jemand das Buch und der AUtor kriegt nix.

 

Autoren verdienen Geld für ihre Tätigkeiten und das muss gesichert sein. Und wer ihnen das vorenthält, handelt wie ein mieser Geschäftsmann, der seine Angestellten unter Tarif bezahlt und oft zahlt er gar nicht.

 

herzliche Grüße

 

Hans Peter

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Tatsächlich sind aber Lizenzverträge der Alltag in unserer Welt.
Ich habe nie bestritten' date=' dass es Lizenzverträge gibt. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass es keineswegs immer so ist, dass der Kunde bei Software stets nur Nutzungsrechte erwirbt und kein Produkt - und dass viele "Lizenzverträge", die im Privatbereich [i']nach[/i] dem Kauf dem Kunden untergeschoben, nicht mal das nicht vorhandene Papier wert sind, auf dem sie ausgeführt werden. ;)

 Wenn man als Privatperson im Laden eine Software-CD erwirbt, hat man in aller Regel ein Produkt gekauft. Dass man damit nicht alles machen kann, ist sicher auch korrekt, ergibt sich dann aber auch meist schon aus dem allgemeinen Urheberrecht und eben nicht aus den Vereinbarungen einer "Nutzungsübertragung", die der Softwarehersteller anbieten ...

Das ist ein beschränktes Nutzungsrecht' date=' zum einen des physischen Buchs (Vervielfältigung), zum anderen des geistigen Inhalts (Plagiat, kommerzielle Nutzung, etc). Und damit jeder das auch versteht, ist ein dicker Copyright-Vermerk beigefügt.[/quote']... womit wir dann bei diesem Punkt deiner Argumentation sind. Damit nämlich das digitale Buch nicht kopiert werden darf, ist ein Vertrag mit Nutzungsrechten nicht nötig. Auch das ergibt sich aus den allgemeinen Regeln des Urheberrechts - der Hersteller kann es sich also weitestgehend sparen, das vertraglich regeln zu wollen. Wenn ich eine Musik-CD kaufe, kann ich sie nutzen und auch privat kopieren; kopieren und veröffentlichen darf ich die Musik nicht. Wenn ich ein Programm kaufe, darf ich Sicherheitskopien machen, aber auch privat im Freundeskreis keine Kopien verteilen. Wenn diese Dinge mit Kopierschutz versehen sind, verändert sich die Sachlage mitunter - all diese Dinge sind durch Gesetz und Rechtsprechung bereits geregelt, ohne dass ich als Anbieter irgendwelche Lizenzverträge unterschreiben lasse und Nutzungsrechte regele. Das ist nur dann nötig, wenn die Rechteübertragungen in irgendeiner Form anders geregelt sein sollen, als gesetzlich vorgesehen - und in dem Falle sind halt Lizenzverträge mit Privatkunden auch meist ungültig, wenn sie den Kunden rechtlich schlechter stellen, als die allgemeinen Bestimmungen von Kaufrecht und Urheberrecht es vorsehen.

 Und beim Ebook ist es genauso. Natürlich kann ich dem Kunden Nutzungsrechte verkaufen - ich kann ihm aber auch einfach ein "elektronisches Buch" verkaufen, und das dürfte er trotzdem nicht ohne weiteres kopieren und weitervertreiben. Was genau er damit machen kann, regelt schon das Urheberrecht und im Zweifel die Rechtsprechung.

Der einzige Unterschied ist daher Druckversion versus digitaler Version. Das ist aber im Grunde nichts als ein psychlogischer Unterschied' date=' wenn man mal die technischen Feinheiten der Verschlüsselung außen vor lässt.[/quote']Dieser psychologische Unterschied ist aber sehr bedeutsam. Das allgemeine Rechtsverständnis schützt zwar den Eigentümer und auch die Vertragsfreiheit, aber nicht den Wucherer. Wenn du nun für ein elektronisches Gut denselben Preis verlangst wie für den Kauf eines Produkts, aber gleichzeitig darauf hinweist, dass eben kein Produkt gekauft wurde, sondern gleichsam nur "Nutzungsrechte", setzt du dich damit ins Unrecht, weil der Kunde es selbstverständlich und nachvollziehbar als Wucher empfindet, wenn für bloße Nutzungsrechte an einer "Sache" so ziemlich derselbe Preis verlangt wird, der für die Sache selbst üblich ist. Da können selbst Mitbürger, die sehr fest auf dem Boden unseres Rechtsverständnisses stehen, zu dem Schluss kommen, dass nicht viel dabei ist, es selbst auch nicht so genau zu nehmen mit den Einschränkungen, weil der Wucherer ja auch versucht hat, sie zu übervorteilen.

 Also ist es einfach doof von einem Urheber, ein Ebook als "Nutzungrechte" zu verkaufen und nicht schlicht als elektronisches Buch. Die Nutzungsrechte an diesem "elektronischen Buch" regelt ohnehin das allgemeine Urheberrecht, und mit jedem Versuch, daran mit irgendwelchen "E-Book-Lizenzverträgen" händisch rumdoktern zu wollen, riskiert der Urheber nur, sich ins Unrecht zu setzen und das, was er erreichen will und was eigentlich selbstverständlich ist, umso schwerer vermittelbar zu machen - ohne dass er dadurch einen Vorteil hätte, weil, s.o., im Zweifel ohnehin die gesetzlichen Vorgabe gelten und nicht das Kleingedruckte des Anbieters.

Sinn ist keine Eigenschaft der Welt, sondern ein menschliches Bedürfnis (Richard David Precht)

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Hallo Spinner,

 

Dieser psychologische Unterschied ist aber sehr bedeutsam. Das allgemeine Rechtsverständnis schützt zwar den Eigentümer und auch die Vertragsfreiheit, aber nicht den Wucherer. Wenn du nun für ein elektronisches Gut denselben Preis verlangst wie für den Kauf eines Produkts, aber gleichzeitig darauf hinweist, dass eben kein Produkt gekauft wurde, sondern gleichsam nur "Nutzungsrechte", setzt du dich damit ins Unrecht, weil der Kunde es selbstverständlich und nachvollziehbar als Wucher empfindet, wenn für bloße Nutzungsrechte an einer "Sache" so ziemlich derselbe Preis verlangt wird, der für die Sache selbst üblich ist. Da können selbst Mitbürger, die sehr fest auf dem Boden unseres Rechtsverständnisses stehen, zu dem Schluss kommen, dass nicht viel dabei ist, es selbst auch nicht so genau zu nehmen mit den Einschränkungen, weil der Wucherer ja auch versucht hat, sie zu übervorteilen.

 Also ist es einfach doof von einem Urheber, ein Ebook als "Nutzungrechte" zu verkaufen und nicht schlicht als elektronisches Buch. Die Nutzungsrechte an diesem "elektronischen Buch" regelt ohnehin das allgemeine Urheberrecht, und mit jedem Versuch, daran mit irgendwelchen "E-Book-Lizenzverträgen" händisch rumdoktern zu wollen, riskiert der Urheber nur, sich ins Unrecht zu setzen und das, was er erreichen will und was eigentlich selbstverständlich ist, umso schwerer vermittelbar zu machen - ohne dass er dadurch einen Vorteil hätte, weil, s.o., im Zweifel ohnehin die gesetzlichen Vorgabe gelten und nicht das Kleingedruckte des Anbieters.

 

Wer macht denn das, ich meine Nutzungsrechte verkaufen statt einem elektronischen Buch?! Ich verstehe deine Argumentation hier nicht.

Ich erwerbe ein gedrucktes Buch und kann es lesen, verleihen oder wieder verkaufen. In erster Linie aber kaufe ich es, um es zu lesen.

Ich kaufe ein elektronisches Buch und bekomme bei der Adobe Epub-Verschlüsselung drei Kopien davon auf Geräten, die ich vorher freischalten lasse. Verleihen kann ich das Buch jetzt nur, wenn ich das Gerät mitverleihe, okay. Verkaufen kann ich es gar nicht, aber dafür ist ein Ebook ja auch ein paar Euro günstiger als ein gedrucktes Buch und wenn ich ein Buch kaufen will, um es zu lesen und danach wieder zu verkaufen (was sich bei Taschenbuch-Romanen auch eher im Cent-Bereich bewegt, also nicht wirklich lukrativ ist), kann ich immer noch auf die gedruckte Version zurückgreifen.

Ich kaufe also auch ein Ebook in erster Linie, um das Buch zu lesen.

 

Das, was ich bekomme an Wert (das Leseerlebnis) ist also in beiden Fällen gleich, warum sollte es deshalb bei einem Ebook Wucher sein, wenn man einen anständigen Preis dafür zahlen soll?

 

Gehe ich heutzutage ins Kino bin ich auch schnell 10 Euro los und das für ein einmaliges Erlebnis. Zahle ich 10 Euro für ein Ebook habe ich das Erlebnis des Lesegenusses, das ich zudem jederzeit wiederholen kann, denn das Ebook bleibt mir ja erhalten.

 

Es ist eine Frage der Einstellung, das ist meine Meinung. Und statt sich klein zu machen sollten wir als Autoren vielmehr selbstbewusst darauf hinweisen, dass das, was wir zu verkaufen haben, auch sein Geld wert ist. Gehe ich auf ein Konzert, zahle ich eine Menge Geld für ein einmaliges, materiell nicht greifbares Erlebnis und keiner kommt auf die Idee zu sagen, das sei Wucher.

 

Gruß Susann

Eat the frog in the morning (Mark Twain)

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Wer macht denn das' date=' ich meine Nutzungsrechte verkaufen statt einem elektronischen Buch?[/quote']Keiner, hoffe ich. Nur Ulf hielt es halt für eine gute Idee, diesen Punkt herauszustreichen und dem Nutzer mit diesem Argument zu begründen, dass er das Buch nicht kopieren darf. Ich halte das für eine schlechte Idee. Nur darüber wurde gerade argumentiert.

 

DRM in den derzeit praktizierten Formen halte ich auch für eine schlechte Idee - die Variante von Adobe noch für ein wenig schlechter als das Verfahren, das Amazon praktiziert. Ich persönlich würde dafür kein Geld ausgeben und wüsste darum auch nicht wirklich, wie ich das Produkt überzeugend irgendeinem anderen Kunden schmackhaft machen könnte. Auch Musik habe ich ja erst in dem Augenblick als Datei gekauft, als die Shops auf ganz normale MP3s umgeschwenkt sind.

 Aber das wiederum ist ein ganz anderes Thema, und nur weil ich persönlich DRM-Modelle nicht überzeugend finde, sehe ich immer noch keinen Grund, entsprechend geschützte Inhalte als "Nutzungsrechte" zu vermarkten anstatt als "elektronisches Buch".

Sinn ist keine Eigenschaft der Welt, sondern ein menschliches Bedürfnis (Richard David Precht)

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Es ist eine Frage der Einstellung, das ist meine Meinung. Und statt sich klein zu machen sollten wir als Autoren vielmehr selbstbewusst darauf hinweisen, dass das, was wir zu verkaufen haben, auch sein Geld wert ist. Gehe ich auf ein Konzert, zahle ich eine Menge Geld für ein einmaliges, materiell nicht greifbares Erlebnis und keiner kommt auf die Idee zu sagen, das sei Wucher.

Richtig. Gehe ich ins Kino, komme ich (andere offenbar schon!) auch nicht auf die Idee, dass mir gleich der ganze Film gehört mit allen Weiterverwertungsrechten, ebenso beim Konzert. Und wenn ich einen illegalen Mitschnitt mache, dann ist er eben illegal. Mit dieser ganzen lächerlichen Online-Kopier-Möglichkeitsdiskussion ändert sich am Fakt des Diebstahls nix. Daran hat sich auch bis heute nichts geändert, auch wenn manche Online-Junkies es schön reden wollen. Natürlich könnte ich mit dem Argument, Türschlösser, Autoschlösser, Safeschlösser seinen letztlich alle mehr oder weniger leicht zu knacken, den Straftatbestand des Diebstahls gleich ganz aus dem Gesetzbuch streichen. Absurd? Aber wieso denn?

 

Es ist das bösartige Krebsgeschwür der Googleritis, das sich wie eine Seuche ausbreitet. Denn worum geht es denn hier wirklich? Freier Zugang zum Wissen? Ach was, PR-Geschwafel, es geht nur darum, dass geistiges Eigentum "for free" gehijackt werden kann, damit Google-Aktionäre Milliarden verdienen können ohne einen einzigen "Wareneinkauf" tätigen zu müssen. Simples Geschäftsprinzig, der Gewinn lag schon immer im Einkauf. Damit das keiner merkt, wird treuherzig von "Wissensverbreitung" geschwafelt. So als ob es vor Google und Mittätern keine Wissensverbreitung gegeben hätte, lachhaft! Hinter Google, Facebook und Konsorten stehen knallharte Steinzeitkapitalisten, die sich über uns alle totlachen. Die verdienen Milliarden, die könnten sehr wohl dafür bezahlen, sie wollen nur einfach nicht. Warum zum Teufel sollte ich das unterstützen?

 

Man höre mir auch auf mit den Musikindustrievergleichen, wo die Leute angeblich keinen Kopierschutz akzeptieren und nicht zahlen wollen. Allein von Apple werden mittlerweile jährlich kostenpflichtig milliardenfach kopiergeschützte Musikstücke geladen. Die paar Hacker sind bei dem Geschäft mittlerweile großzügig vernachlässigbare Randschäden. Es geht also sehr wohl.

 

Die Urheberrechtsdiskussion ist auch deshalb so perfide, weil man gemerkt hat, dass man am Diebstahl blöderweise doch nicht so richtig vorbeikommt, also präferiert man jetzt einfach die Idee, das Urheberrecht zu "modernisieren", will sagen einzuschränken oder am liebsten ganz abzuschaffen. Es ist soooooooo durchsichtig!

 

PS: Merkt man, dass ich sauer bin? Ja, ich bin sauer.

Das neue Jugendbuch: "Der Reiter des Königs"&&Homepage Burkhard P. Bierschenck

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Allein von Apple werden mittlerweile jährlich kostenpflichtig milliardenfach kopiergeschützte Musikstücke geladen.

Apple hat seinen Kopierschutz (pro Account nur fünf Geräte) vor einigen Jahren entfernt. Inzwischen steht in der Datei nur noch der Name des Käufers. Ob das nun auch ein "Kopierschutz" ist, kann man gerne diskutieren ...

 

 

Julia

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Apple hat seinen Kopierschutz (pro Account nur fünf Geräte) vor einigen Jahren entfernt. Inzwischen steht in der Datei nur noch der Name des Käufers. Ob das nun auch ein "Kopierschutz" ist' date=' kann man gerne diskutieren ...[/quote']Zumindest ist das eine Art von Schutz, die ich selbst akzeptiere, und für die ich darum auch guten Gewissens argumentieren kann ;)

Die Grünen fordern einen Mindestlohn von 8' date='50 pro Stunde. Ha! Das wollen wir Autoren auch. Das gehört UNBEDINGT in das Papier über Internet, Copyright & Co.[/quote']Ich warte bisher noch auf den Verlag, der mich überhaupt als Autor gegen Stundenlohn anstellt - hingehen, Bücher schreiben und für jede abgestempelte Stunde zeitnah bezahlt werden. Auch für bloße Projektausarbeitungen und Recherche.

 Über den Mindeslohn kann man danach noch diskutieren  ;D

 

Okay, frei und ohne Stechuhr zuhause hat auch seine Vorteile. Aber ich fürchte, bei meiner Selbstdisziplin wäre es durchaus ein Produktivitätsvorteil an sich, wenn man als Autor (oder Übersetzer) nicht frei, sondern angestellt arbeiten könnte ... :s23

 Ich wundere (und ärgere) mich jeden Tag aufs neue, warum ich am Ende eines Arbeitstages daheim nie auf die Zahl reiner Arbeitsstunden komme, die ich ohne Probleme schaffe, wenn ich mal meine festen Tage in der Redaktion habe. (Hm, könnte mit der Länge meiner Postings in diesem Forum zu tun haben  :s09)

Sinn ist keine Eigenschaft der Welt, sondern ein menschliches Bedürfnis (Richard David Precht)

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Spinner,

ich möchte dem Leser beileibe kein Nutzungsrecht an Büchern verkaufen, ich habe dies nur als Beispiel aus der Software-Welt herangezogen, weil dort eindeutig ein Nutzungsrecht erworben wird und nicht die Besitzrechte des Werks. Bei einem Buch habe ich keinen Lizenzvertrag, das ist klar, aber es ist in sofern ähnlich, weil mir der Erwerb ein beschränktes Recht auf ein geistiges Werk gibt. Und dieses ändert sich nicht, nur weil das Buch digital daherkommt. Und ja, das ist im Urheberecht sicher schon verankert, deshalb verstehe ich nicht, warum ihr es aufweichen wollt, oder meint, in dieser Beziehung leise treten zu müssen.  :)

Die Montalban-Reihe, Die Normannen-Saga, Die Wikinger-Trilogie, Bucht der Schmuggler, Land im Sturm, Der Attentäter, Die Kinder von Nebra, Die Mission des Kreuzritters, Der Eiserne Herzog, www.ulfschiewe.de

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P.S.:

Die Grünen fordern einen Mindestlohn von 8' date='50 pro Stunde.[/quote']... bei genauerer Betrachtung ist diese Aussage auch ein Hinweis, dass man es bei allem Klagen auch nicht übertreiben sollte. Wenn ich da persönlich mal nachrechne - ich würde mich zwar freuen, wenn ich bei den journalistischen Tagesdiensten das bekommen würde, was der DJV da empfiehlt, aber mehr als 8,50 pro Stunde kommen denn doch dabei rum. Und auch als Autor und Übersetzer dürfte ich den Betrag, auf die reinen Arbeitsstunden bezogen, erreichen bzw. überschreiten. Man sollte also als Urheber auch nicht so viel klagen, dass es unrealistisch wird.

 Das, was als branchenübergreifende Mindestlöhne diskutiert wird, ist durchaus erreichbar, und damit erinnert der Mindestlohn auch daran, dass es durchaus einige Leute in Deutschland gibt, die für ihre Arbeit schlechter bezahlt werden - und das zu einem Kampf gegen die "kostenlos"- oder "billiger"-Mentalität eigentlich auch der Einsatz für eine angemessene Entlohnung für alle gehört, und nicht nur für die eigene Tasche.

Sinn ist keine Eigenschaft der Welt, sondern ein menschliches Bedürfnis (Richard David Precht)

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Hallo zusammen,

 

das grundlegende Problem ist, dass das bisherige Urheberrecht nicht für das Internetzeitalter geeignet ist, genau wie ein Teil der bisherigen Geschäftsmodelle. Deshalb sollen sich die Urheber durchaus an der Diskussion beteiligen, weil sie sonst (wie so oft) übergangen werden.

 

Eine der Erfahrungen ist, dass die meisten Menschen durchaus bereit sind Geld zu bezahlen, um urheberrechtlich geschützte Dinge zu erwerben- auch bei immateriellen Gütern. Aber das funktioniert nur, wenn sie die Dinge frei nutzen und auch im Zweifelsfall verkaufen oder verleihen können. Eingeschränkte Recht führen zu einer entscheidenden Frage: Warum soll ich etwas bezahlen, was ich nur eingeschränkt nutzen kann, wenn ich es auch kostenlos haben, was ich frei nutzen kann. Über die Ideen der User dazu zu diskutieren ist sicher interessant, bringt aber nicht weiter. Denn dies zu ändern dürfte extrem schwer fallen.

Um das Urheberrecht zu erhalten, muss es also verändert werden.

 

Eine Schutzzeit bis zum Tod des Urhebers wird nicht funktionieren. Google wird dann, genau wie Amazon und andere sehr viel Geld mit den Werken anderer verdienen. Das illegale Kopieren wird dann legal, aber profitieren werden nur wenige- siehe Gerätevertreiber. Dann könnte jeder mit dem Tod des Urhebers auch dessen Figuren verwenden- mit dem Tod eines Bestsellerautoren werden dann viele neue Werke entstehen... Und Hollywood wird heftig weinen, weil deren Geschäftsmodell letztlich dann auch nicht mehr funktionieren wird, zumindest, wenn sie Buchvorlagen verwenden wollen.

 

Letztlich wäre als Modell nur etwas geeignet, bei dem der Käufer neben dem Text auch ein Urheberzertifikat erwirbt- das er mit dem Text weiterverkaufen oder -schenken kann, auch wenn er dann den Text selber nicht mehr nutzen kann.

Dazu müssten die Preise sinken, damit das E-Book attraktiv wird- und die Anteile der Autoren dementsprechend steigen.

Ein Recht 25 nach dem Tod wäre sicherlich ein Kompromiss für alle Seiten, mit klaren Regeln zum Remix und anderen Phänomen, die eine Bearbeitung ermöglichen, aber sie eingrenzen.

Interessant wäre auch, wenn das Urheberrecht bestehen bleibt, aber alle Recht an den Urheber zurückfallen, nach einer Frist von 25 Jahren. Dann kann jeder das Werk veröffentlichen, so lange der Urheber bezahlt wird und nicht Einspruch nach bestimmten Kriterien einlegt.

 

Gruss

 

Thomas

"Als meine Augen alles // gesehen hatten // kehrten sie zurück // zur weißen Chrysantheme". Matsuo Basho

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Es gibt durchaus auch legale Raubkopien nach dem gültigen Urheberrecht. Amazon hat jetzt zum Beispiel das Bücher Trade In eingeführt. Das heißt, du zahlst nicht den vollen Preis für ein Buch.

 

Zum Beispiel, beim Angesicht des Todes verlangt Amazon 8,99 (sonst wäre es ein Verstoß gegen das Preisbindungsgesetz). Doch wenn du das Buch an Amazon zurückschickst, kriegst du über das Trade In 4,99 zurück. Sprich: De Facto zahlst du nur 4 Euro. Das Trade In verkauft natürlich das Buch weiter (der Autor sieht, wie bei Raubkopien auch, von diesen weiteren Lesern keinen Cent).

 

Und ich gesteh, ich habe auch schon bei Amazon raubkopiert. Bei alten Büchern gibt es in der Regel Angebote zwischen 0,50 - 1Euro + 3 Euro Versandkosten. Auch hier erhält der Autor Null komma gar nichts, obwohl der (legale) Käufer ja von der Arbeit des Käufers profitiert, also die Arbeit ausnutzt, ohne zu zahlen.

 

herzliche Grüße

 

Hans Peter

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Eine Schutzzeit bis zum Tod des Urhebers wird nicht funktionieren. Google wird dann' date=' genau wie Amazon und andere sehr viel Geld mit den Werken anderer verdienen. Das illegale Kopieren wird dann legal, aber profitieren werden nur wenige- siehe Gerätevertreiber. [/quote']

Genau das Urheberrecht über den Tod hinaus hat auch einige höchst fragwürdige Folgen. Manchmal pflegen die Erben die Texte und verdienen nicht nur, sondern die Allgemeinheit hat auch was davon.

 

Manchmal ist das genaue Gegenteil der Fall. Die Erben wollen unwillkommene Texte unterdrücken. Oder, wie im Fall Karl May, sie schreiben sie um, um höchst fragwürdige politische Haltungen damit zu pushen. Karl Mays Erben und der Karl May Verlag waren ziemlich rechts und was das zu Zeiten des dritten Reichs zur Folge hatte, kann sich jeder vorstellen. Dass der gleiche Verlag auch viele Anwälte beschäftigte, die verhindern sollten, dass die Originale in Umlauf kamen, hat die Sache nicht besser gemacht. Dass sie außerdem jede Menge Änderungen in die Texte Mays einfügten, die zwar nicht politisch waren, über deren Qualität man zumindest streiten kann, hat schon Arno Schmidt zu Protesten verführt, vergeblich allerdings. Der Verlag antwortete: Karl May ist kein Künstler, deshalb dürfen wir seine Texte beliebig verändern. Aha.

 

Dass Karl May - ansonsten eher unpolitisch - in seinen letzten Jahren sich der Bewegung der Friedensnobelpreisträgerin Sutter anschloss, gibt dieser Affaire noch eine ganz eigene Färbung.

 

herzliche Grüße

 

Hans Peter

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das grundlegende Problem ist' date=' dass das bisherige Urheberrecht nicht für das Internetzeitalter geeignet ist, genau wie ein Teil der bisherigen Geschäftsmodelle.[/quote']

 

Erst mal nur eine Behauptung. Das ist ja das Problem mit den "Reformern" , das sie meinen,  durch ständige Wiederholung dieser dreisten Behauptung die Verteidiger des Urheberrechts schon irgendwie weichklopfen zu können. Die Tatsache, dass das Kopieren "einfach" ist, soll wie eine Brechstange gegen das Recht wirken. Bloß weils geht soll es nun mit Gewalt auch legal werden. Und weil es ja sooo "modern" klingt, sollen die Verteidiger als altbacken und vorgestrig hingestellt werden. Sehr clever. (Das ist wie mit den Finanzgangstern, die solange behauptet haben, Kontrollen wären überflüssig, der "Markt" werde alles regeln, bis alle es geglaubt haben. Hahaha!)

 

Die Verwässerung des Urheberrechts bringt weder den Autoren noch den Lesern etwas, nur die Milliardenzocker bei Google und Co werden dann noch mehr verdienen, und deren Aktionäre freuen sich schon jetzt über die nützlichen Idioten, die ihnen dazu verhelfen. Es ist so offensichtlich, das man verzweifeln könnte.

Das neue Jugendbuch: "Der Reiter des Königs"&&Homepage Burkhard P. Bierschenck

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Die Verwässerung des Urheberrechts bringt weder den Autoren noch den Lesern etwas' date=' nur die Milliardenzocker bei Google und Co werden dann noch mehr verdienen, und deren Aktionäre freuen sich schon jetzt über die nützlichen Idioten, die ihnen dazu verhelfen. Es ist so offensichtlich, das man verzweifeln könnte.[/quote']

 

Dem kann ich nur zustimmern.

Die Montalban-Reihe, Die Normannen-Saga, Die Wikinger-Trilogie, Bucht der Schmuggler, Land im Sturm, Der Attentäter, Die Kinder von Nebra, Die Mission des Kreuzritters, Der Eiserne Herzog, www.ulfschiewe.de

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Hallo Burkhart,

 

Das ist ja das Problem mit den "Reformern" , das sie meinen,  durch ständige Wiederholung dieser dreisten Behauptung die Verteidiger des Urheberrechts schon irgendwie weichklopfen zu können. Die Tatsache, dass das Kopieren "einfach" ist, soll wie eine Brechstange gegen das Recht wirken. Bloß weils geht soll es nun mit Gewalt auch legal werden. Und weil es ja sooo "modern" klingt, sollen die Verteidiger als altbacken und vorgestrig hingestellt werden. Sehr clever.

 

Die Erfahrung der Musikindustrie hat deutlich gemacht, dass, wenn es keine "gute", legale Alternative gibt, der Markt dauerhaft einbricht und die Kunden dauerhaft auf illegale Downloads zugreifen. Nun steht die Buchindustrie mit dem E-Book letztlich auch vor einer solchen Schwelle- denn letztlich sind der Kindle, die Tablets und andere letztlich die "MP3-Player" der Buchindustrie.

Es geht für mich also nicht darum, über die Grundidee des Urheberrechts zu streiten. Denn ich stimme dem Urheberrecht vollumfänglich zu. Nur nützt das nicht viel, weil die meisten Menschen es im Prinzip tun und gleichzeitig die Computer doch voll illegalen Downloads haben.

Deshalb will ich das Urheberrecht an das Rechtverständnis der Mehrheit der Menschen anpassen und ihnen faire Nutzungsangebote machen, damit die Urheber eben nicht die Verlierer der Diskussion sind.

Und ich diffamiere nicht das alte Urheberrecht oder die Leute, die das vertreten. Ich gehe nur davon aus, dass man etwas Gutes ändern muss, um es zu erhalten.

Natürlich kann es sein, dass ich mich irre- ich wünsche es mir sogar. Nur leider zeigt die Erfahrung der Filmindustrie, dass eine Anpassung des Geschäftsmodell notwendig ist- und vielleicht sogar mehr, um weiterhin Geld zu verdienen. Und wie gesagt, die Buchindustrie ist die nächste Industrie, die davon betroffen sein wird.

 

 

Die Verwässerung des Urheberrechts bringt weder den Autoren noch den Lesern etwas, nur die Milliardenzocker bei Google und Co werden dann noch mehr verdienen, und deren Aktionäre freuen sich schon jetzt über die nützlichen Idioten, die ihnen dazu verhelfen. Es ist so offensichtlich, das man verzweifeln könnte.

 

Ehrlich gesagt interessiert es mich nicht so sehr, wer von den Veränderungen am Urheberrecht profitiert- solange die Urheber einen fairen Anteil bekommen. Denn die Urheber müssen nicht die Verlage retten, die das nicht selber auf die Reihe bekommen. Sondern sie müssen ihre Interesse vertreten, die leider nur wenig politischen Rückhalt haben.

 

Gruss

 

Thomas

"Als meine Augen alles // gesehen hatten // kehrten sie zurück // zur weißen Chrysantheme". Matsuo Basho

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Die Verwässerung des Urheberrechts bringt weder den Autoren noch den Lesern etwas, nur die Milliardenzocker bei Google und Co werden dann noch mehr verdienen, und deren Aktionäre freuen sich schon jetzt über die nützlichen Idioten, die ihnen dazu verhelfen. Es ist so offensichtlich, das man verzweifeln könnte.

 

Burkhard: Uneingeschränkte Zustimmung!!

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Hallo Thomas,

 

Die Erfahrung der Musikindustrie hat deutlich gemacht, dass, wenn es keine "gute", legale Alternative gibt, der Markt dauerhaft einbricht und die Kunden dauerhaft auf illegale Downloads zugreifen. Nun steht die Buchindustrie mit dem E-Book letztlich auch vor einer solchen Schwelle- denn letztlich sind der Kindle, die Tablets und andere letztlich die "MP3-Player" der Buchindustrie.

Es geht für mich also nicht darum, über die Grundidee des Urheberrechts zu streiten. Denn ich stimme dem Urheberrecht vollumfänglich zu. Nur nützt das nicht viel, weil die meisten Menschen es im Prinzip tun und gleichzeitig die Computer doch voll illegalen Downloads haben.

 

Aber so weit waren wir oben doch schon mal. Dafür muss das Urheberrecht nicht geändert werden, sondern die Verwerter müssen einen Weg finden, Ebooks so zu verkaufen, dass die Leute dafür bezahlen. Als Beispiel wurde amazon genannt (wo die Leute ja kaufen, weil sie sich in einem geschlossenen System befinden, das ihnen den Kauf vereinfacht) oder der i-Tunes-Shop von Apple bezogen auf die Musik.

 

Es müssen neue GESCHÄFTSmodelle her, KEIN neues Urheberrecht. Und für Geschäftsmodelle sind die Verwerter zuständig. Am Beispiel amazon zeigt sich, dass die durchaus gelernt haben.

 

Ansonsten stimme ich Burkhard vollumfänglich zu und würde mir wünschen, dass auch die internetaffinen Leute sich fragen, warum denn im Internet alles kostenlos sein sollte - nur weil illegale Downloads technisch möglich sind und gemacht werden. Oder weil sie sich als Kunden für so wertvoll halten, dass ihnen die Verkäufer mit Sonderangeboten und allem Pipapo Honig um das Maul schmieren müssen, bis zu dem Punkt, an dem sie selbst nichts mehr verdienen (obwohl sie sich doch angeblich an den armen Kunden bereichern - täten sie das wirklich, würden mehr Leute mit goldener Nase herumlaufen).

Wer sich wirklich bereichert sind hingegen diese scheinbar so kundenfreundlichen Portale wie Google und Facebook, die zwar nicht an meinen Geldbeutel gehen, die aber meine Persönlichkeitsrechte massiv beschneiden und an mir mit Werbung richtig viel Geld verdienen.

 

Witzig an diesem sozialistischen 'alles für umme'-Ansatz ist, dass er von erzkapitalistischen Systemen und Nutzern gefordert wird, die diesen Widerspruch selbst scheinbar gar nicht bemerken. Die Einstellung, der Kunde sei König und man müsse sich bis zur Geschäftsaufgabe um ihn bemühen, ist derart materialistisch, dass man sich nur die Augen reiben kann.

 

Aber Schuld an alldem ist ja der Hersteller - wir Autoren, klar. Deswegen behauptet man einfach mal, das Urheberrecht sei nicht zeitgemäß.

 

Gruß Susann

Eat the frog in the morning (Mark Twain)

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