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Heiko

KSK - wieder einmal ...

Empfohlene Beiträge

Hallo, zusammen

 

Heute kam der Brief, in dem die KSK meine Versicherungspflicht nach dem KSVG feststellte - worüber ich mich freue. Verwundert hat mich allerdings die Berechnung meiner Beiträge, die ich rückwirkend und von nun an zahlen soll.

 

Zur Erklärung: Ich habe den Antrag Mitte September gestellt und das Einkommen aus meinen kürzlich abgeschlossenen Verträgen angegeben. Dieses setzt die KSK nun als Einkommen für die Zeit von Vertragsabschluss bis Ende des Jahres an - aufgerundet sind das fünf Monate - und rechnet hoch: X Euro mal 360 Tage geteilt durch 150 Tage = Gesamtjahreseinkommen. Sprich: nach der KSK hätte ich in diesem Jahr, wäre ich von Beginn an tätig gewesen, ein weit höheres Einkommen erzielen können. Hab ich aber nicht. Trotzdem wird das als Grundlage für die Berechnung der Beiträge angesetzt.

 

Ist das in dieser Art in Ordnung, oder sollte ich noch einmal auf das real in diesem Jahr erzielte Einkommen hinweisen? Gleiches gilt für das kommende Jahr: Die abgeschlossenen Verträge muss ich ja erstmal erfüllen, soll heißen, die Bücher müssen erstmal geschrieben werden, bevor ich mich um weitere Projekte bemühen kann. Demzufolge wird auch im nächsten Jahr mein Einkommen aller Voraussicht nach unter der Berechnung der KSK liegen, die von der KSK monatlich zu leistenden Zahlungen werden also zu hoch sein.

 

Kennt jemand von euch die Situation, bzw. kann von rechtlicher Seite etwas dazu sagen? (Eva?) Ich freue mich über jede Hilfe, Licht ins Dunkel zu bringen.

 

Liebe Grüße,

Heiko

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Falcon Peak - Wächter der Lüfte. Ein spannendes Fantasy-Abenteuer für Jungen und Mädchen ab 10 Jahren und jung gebliebene Erwachsene. ArsEdition, 01.03.2021

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Lieber Heiko,

 

man wird von der KSK aufgefordert jährlich (bis 1.12.) eine Schätzung über das zu erwartende Einkommen des kommenden Jahres abzugeben. Aufgrund dieser eigenen Schätzung wird der Beitrag berechnet. Falls dann im Laufe des Jahres absehbar wird, dass die Erwartung übertroffen oder nicht erreicht wird, meldet man dies mit formlosem Brief, der Beitrag wird neu berechnet, allerdings nur für den Rest des Jahres, nicht für die schon vergangenen Monate. Man kriegt also nichts gutgeschrieben, muss aber auch nichts nachzahlen.

 

Ob es beim Einstieg davon abweichende Regelungen und Berechnungsweisen gibt, weiß ich nicht, ich bin schon sehr lange dabei und kenne die aktuellen Regeln nicht.

 

Liebe Grüße

Andreas

"Wir sind die Wahrheit", Jugendbuch, Dressler Verlag 2020;  Romane bei FISCHER Scherz: "Die im Dunkeln sieht man nicht"; "Die Nachtigall singt nicht mehr"; "Die Zeit der Jäger"

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Das hilft mir schon ein Stück weiter, Andreas. Danke. Die nächste Frage kommt aber gleich nach: Einkommen bedeutet doch, Einnahmen minus Ausgaben. Die Einnahmen weiß ich aufgrund der Honorarverträge genau, wie setzt man aber die Ausgaben an? Ich kann jetzt, bzw. bis zum 01.12. nicht wissen, welche Kosten im nächsten Jahr auf mich zukommen - abgesehen von den fixen Kosten wie Agenturprovision natürlich.

 

Bei der Steuer gibt es, wenn ich richtig informiert bin, eine Pauschale von 30 % für hauptberuflich Freischaffende. (Das muss dann aber vom Brutto abgezogen werden, also vor Agenturprovision.) Gibt es auch für die Schätzung für die KSK eine Pauschale, die man ohne Beanstandung ansetzen kann?

 

Liebe Grüße,

Heiko

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Falcon Peak - Wächter der Lüfte. Ein spannendes Fantasy-Abenteuer für Jungen und Mädchen ab 10 Jahren und jung gebliebene Erwachsene. ArsEdition, 01.03.2021

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Maßgeblich ist der Gewinn, das heißt Einnahmen minus Ausgaben. Auch die Ausgaben musst du schätzen, da es anders nicht möglich ist. Du kannst wohl auch die Pauschale ansetzen, sofern das für dich günstiger ist und du das dann auch in deiner Steuererklärung machst.

 

Liebe Grüße

Andreas

"Wir sind die Wahrheit", Jugendbuch, Dressler Verlag 2020;  Romane bei FISCHER Scherz: "Die im Dunkeln sieht man nicht"; "Die Nachtigall singt nicht mehr"; "Die Zeit der Jäger"

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Hallo Heiko,

 

welches Datum hast du denn in die Spalte "Beginn der künstlerischen Tätigkeit" eingetragen?

 

Und hast du bei der Berechnung deiner beitragspflichtigen Einkünfte die Betriebsausgaben schon abgezogen?

 

LG,

eva v.

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Hallo, Eva

 

Danke, dass du dich meldest.  :)

 

Als Beginn der künstlerischen Tätigkeit habe ich das Datum des Vertragsabschlusses mit Carlsen angegeben, Mitte August. Eingereicht habe ich meinen Antrag Mitte September, von da an gilt nun die Versicherungspflicht.

 

Hätte ich also den 01.01.2011 als Beginn der künstlerischen Tätigkeit angegeben - weil ja auch Vorarbeit für den Abschluss geleistet wurde, Konzept, Expo, usw. -, wäre das besser für mich gewesen, richtig? Beiträge wären ja dennoch nur vom Beginn der Versicherungspflicht Mitte September an fällig, die Berechnung des Jahreseinkommens fiele für mich aber weit günstiger aus?

 

Betriebsausgaben / Betriebskostenpauschale habe ich - im Wust der Dinge, in die ich mich momentan einlese - komplett vergessen, abgesehen von der Agenturprovision.

 

Sollte ich also einerseits darum bitten, den Beginn meiner Tätigkeit anders anzusetzen, und andererseits meine Einnahmen unter Berücksichtigung einer Pauschale in Höhe von 30 % (ist für mich momentan noch besser) neu darstellen? Wenn ich Andreas richtig verstehe, muss die KSK ja neu berechnen, wenn das angenommene Einkommen nicht erreicht wird.

 

Danke für eure Hilfe.

 

Liebe Grüße,

Heiko

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Hallo, Eva

 

Danke, dass du dich meldest.  :)

 

Als Beginn der künstlerischen Tätigkeit habe ich das Datum des Vertragsabschlusses mit Carlsen angegeben, Mitte August. Eingereicht habe ich meinen Antrag Mitte September, von da an gilt nun die Versicherungspflicht.

 

Hätte ich also den 01.01.2011 als Beginn der künstlerischen Tätigkeit angegeben - weil ja auch Vorarbeit für den Abschluss geleistet wurde, Konzept, Expo, usw. -, wäre das besser für mich gewesen, richtig? Beiträge wären ja dennoch nur vom Beginn der Versicherungspflicht Mitte September an fällig, die Berechnung des Jahreseinkommens fiele für mich aber weit günstiger aus?

 

Betriebsausgaben / Betriebskostenpauschale habe ich - im Wust der Dinge, in die ich mich momentan einlese - komplett vergessen, abgesehen von der Agenturprovision.

 

Sollte ich also einerseits darum bitten, den Beginn meiner Tätigkeit anders anzusetzen, und andererseits meine Einnahmen unter Berücksichtigung einer Pauschale in Höhe von 30 % (ist für mich momentan noch besser) neu darstellen? Wenn ich Andreas richtig verstehe, muss die KSK ja neu berechnen, wenn das angenommene Einkommen nicht erreicht wird.

 

Danke für eure Hilfe.

 

Liebe Grüße,

Heiko

 

 

Hallo Heiko,

 

wenn der Beginn der Tätigkeit mit August angegeben wurde, müsste theoretisch auf die Monate August bis Dezember dein Jahreseinkommen umgelegt werden, was, wenn tatsächlich 150 Tage berechnet wurden, der Fall war. Fällig sind die Beiträge immer ab dem Zeitpunkt der Anmeldung, also ab September, was ja ebenfalls so ausgeführt wurde.

 

Bei der KSK wird das Jahreseinkommen grundsätzlich auf 12 Monate umgelegt, also nicht etwa nur auf die Monate, in denen der Künstler Geld einnimmt. Die Berechnung fängt mit dem Beginn der künstlerischen Tätigkeit an. Hättest du diesen früher gelegt, wären die Monatsbeiträge entsprechend geringer ausgefallen.

 

Als Betriebsausgaben kann man nicht nur die Agentenprovisionen abziehen, sondern auch beispielsweise - sofern man ein separates Arbeitszimmer hat - Kosten für eine Betriebsstätte, als da wären, jeweils anteilig nach qm: Miete, Energiekosten wie Gas, Heizöl, Wasser, Strom, außerdem Müllgebühren, Hausrat, Gebäudehaftpflicht, Schornsteinfeger, evtl. separate GEZ. Ferner Telefonpauschale und Reinigungspauschale. Außerdem natürlich sämtliche Kosten für Bürobedarf inkl. laufender Abschreibungen, Schreibwaren, angeschaffte Bücher (auch Belletristik!). Des Weiteren Firmenfahrzeug, Fortbildungkosten (Oberursel!), Beiträge zu Berufsverbänden (z. B. VS). Da kommt schon was zusammen.

 

Stattdessen könnte man natürlich die erwähnte Freiberufler-Pauschale in Anwendung bringen, aber das ist m. W. bei 2.455 Euro gedeckelt (muss gleich mal nachsehen, ob die Zahl noch aktuell ist). Da liegt man ja schon schnell allein mit der Agentenprovision drüber.

 

Man könnte nun angesichts solcher Umstände um Neufestsetzung bitten, bzw. besser noch: gleich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Zur Begründung kann man die irrtümliche Angabe beim Beginn der künstlerischen Tätigkeit anführen, da die genannten Vorarbeiten dabei versehentlich außer Betracht gelassen worden und wesentliche Betriebsausgaben vergessen worden seien.

 

LG,

eva v.

 

Noch relevant für Neueinsteiger: Als Anmeldung gilt, bezogen auf den Beginn der Versicherungspflicht, gem. § 8 KSVG bereits der Eingang der Meldung gem. § 11 Abs. 1 S. 1 KSVG (Link ungültig) (Link ungültig), d. h. der Tag, an dem - auch durch eine schlichte Anfrage möglich - der spätere Antragsteller mit Anschrift aktenkundig wird.

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Liebe Eva,

 

vielen Dank für die erhellende Antwort. Dann werde ich der KSK meinen Irrweg darlegen und auf die Neufestsetzung warten.

 

Liebe Grüße,

Heiko

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