Gerswid Geschrieben 16. November 2011 Teilen Geschrieben 16. November 2011 Hallo zusammen, wenn ich einen Kurs für kreatives Schreiben an der VHS oder anderen Bildungsträgern anbiete, gilt der dann bei der Künstlersozialkasse als Einnahmen aus selbstständiger künstlerischer Arbeit? Also zähle ich das Honorar aus solchen Kursen einfach zu meinen sonstigen Betriebseinnahmen hinzu? Vielen Dank und schöne Grüße Gid www.gerswidschoendorf.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(MatthiasH) Geschrieben 16. November 2011 Teilen Geschrieben 16. November 2011 Das ist eine Lehrtätigkeit und keine schöpferische. Wenn ein Geiger bei Aldi Regale auffüllt, muss Aldi ja auch nicht 5% auf das Gehalt an die KSK abführen, nur weil der Mann Künstler ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gerswid Geschrieben 16. November 2011 Autor Teilen Geschrieben 16. November 2011 Aber jetzt habe ich gerade mal auf der Homepage der KSK nachgeschaut. Da steht: Auch wer Publizistik lehrt, fällt unter den Schutz der KSK. www.gerswidschoendorf.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
eva v. Geschrieben 16. November 2011 Teilen Geschrieben 16. November 2011 Künstler im Sinne des Gesetzes ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt, § 2 KSVG (Link ungültig) (Link ungültig). Demnach steht das Lehren von Kunst dem Ausüben gleich. LG, eva v. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gerswid Geschrieben 16. November 2011 Autor Teilen Geschrieben 16. November 2011 Danke Eva. Das wollte ich hören . Liebe Grüße Gid www.gerswidschoendorf.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...