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Gerswid

Betriebseinnahmen KSK

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

wenn ich einen Kurs für kreatives Schreiben an der VHS oder anderen Bildungsträgern anbiete, gilt der dann bei der Künstlersozialkasse als Einnahmen aus selbstständiger künstlerischer Arbeit?

Also zähle ich das Honorar aus solchen Kursen einfach zu meinen sonstigen Betriebseinnahmen hinzu?

 

Vielen Dank und schöne Grüße

Gid

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Das ist eine Lehrtätigkeit und keine schöpferische.

Wenn ein Geiger bei Aldi Regale auffüllt, muss Aldi ja auch nicht 5% auf das Gehalt an die KSK abführen, nur weil der Mann Künstler ist.

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Künstler im Sinne des Gesetzes ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt, § 2 KSVG (Link ungültig) (Link ungültig). Demnach steht das Lehren von Kunst dem Ausüben gleich.

 

LG,

eva v.

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