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Heiko

Haupt- oder nebenberuflich selbständig?

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Hallo, zusammen

 

Nach den erfolgreichen Vertragsabschlüssen beschäftige ich mich derzeit eingehender mit den (rechtlichen, steuerlichen, versicherungsrechtlichen, ...) Hintergründen des Autorendaseins.

 

Unklar ist mir leider noch, ob ich haupt- oder nebenberuflich selbständig bin. Das höhere Einkommen erziele ich mit dem Schreiben - was keine Kunst ist, denn zwar verfüge ich über einen unbefristeten Arbeitsvertrag (der mich eigentlich zum Arbeitnehmer macht), dieser ruht aber; ich bin in unbezahltem Sonderurlaub und demnach "von der Arbeit freigestellt." Im Begleitschreiben meines Arbeitgebers, das ich leider nicht mehr zur Hand habe, glaube ich, gelesen zu haben, dass dieser Sonderurlaub als "Zeit der Nicht-Beschäftigung" gilt. Dementsprechend war ich familienversichert und lasse nun die KSK prüfen, ob ich über sie versichert werde. Das alles spricht in meinen Augen für eine derzeitige hauptberufliche Selbständigkeit. Oder irre ich da?

 

Liebe Grüße,

Heiko

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Falcon Peak - Wächter der Lüfte. Ein spannendes Fantasy-Abenteuer für Jungen und Mädchen ab 10 Jahren und jung gebliebene Erwachsene. ArsEdition, 01.03.2021

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Die Autorentätigkeit ist eine freiberufliche Tätigkeit. Das ist ein Unterschied zu dem, was man als selbstständige Tätigkeit bezeichnet, auch wenn man de facto wie ein Selbstständiger arbeitet.

 

Wenn du noch einen Arbeitsvertrag hast, bist du Arbeitnehmer und gehst jetzt einer freiberuflichen Nebentätigkeit nach. Man kann übrigens auch mit Nebentätigkeiten mehr als mit hauptberuflichen Tätigkeiten verdienen, weshalb manche Firmen in ihren Nebentätigkeitsgenehmigungen einen Passus haben, dass der erzielte Lohn aus der Nebentätigkeit den eigentlichen Lohn der Erwerbstätigkeit nicht übersteigen darf.

 

Gruß, Melanie

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Hallo Heiko,

 

hier (Link ungültig) (Link ungültig) wird das ganz gut erklärt.

 

Wenn du als Künstler hauptberuflich und erwerbsmäßig tätig bist (das bestimmt sich - im Verhältnis zu weiteren von dir ausgeübten Tätigkeiten - nach dem zeitlichen Umfang und der wirtschaftlichen Bedeutung) und keiner der Ausnahmetatbestände oder Auschlussgründe des KSVG vorliegt, bist du in der Regel auch nach dem KSVG versicherungspflichtig.

 

Übst du daneben als Angestellter weitere, ebenfalls versicherungspflichtige Tätigkeiten aus, können in bestimmten Fällen auch diese mit (zusätzlichen) Beiträgen zur Rentenversicherung belegt werden, und zwar insgesamt bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (Näheres bei § 4 Nr. 2 KSVG, s. hier (Link ungültig) (Link ungültig)).

 

In der Konsequenz könnte das bedeuten, dass du möglicherweise irgendwann nach Wiederaufnahme der Tätigkeit innerhalb deines Angestelltenverhältnisses sowohl auf deine Einkünfte aus diesem Arbeitsverhältnis als auch auf jene aus künstlerischer Tätigkeit Rentenbeiträge zu entrichten hast.

 

Die Voraussetzungen, unter denen man in der KSK von der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht befreit sind, sind in § 5 Abs. 1 und 2 KSVG aufgeführt, s. hier (Link ungültig) (Link ungültig).

 

LG,

eva v.

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Wenn du noch einen Arbeitsvertrag hast' date=' bist du Arbeitnehmer und gehst jetzt einer freiberuflichen Nebentätigkeit nach.[/quote']

 

Ich habe zwar einen Arbeitsvertrag, befinde mich momentan aber im "unbezahlten Sonderurlaub". Das bedeutet, dass ich weder die im Vertrag geregelten Stunden arbeite, noch dass mir in dieser Zeit Lohn zusteht. (Wofür auch? Ich arbeite ja nicht.)

Demnach müsste ich, wenn ich das hier richtig verstehe ...

Wenn du als Künstler hauptberuflich und erwerbsmäßig tätig bist (das bestimmt sich - im Verhältnis zu weiteren von dir ausgeübten Tätigkeiten - nach dem zeitlichen Umfang und der wirtschaftlichen Bedeutung)...
... momentan hauptberuflich und erwerbsmäßig als Künstler tätig sein. Ich investiere mehr Zeit ins Schreiben als dass ich arbeiten gehe - logisch bei ruhendem Arbeitsvertrag - und ich erziele mein Einkommen lediglich durchs Schreiben - ebenfalls logisch bei keinem Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis. Oder?

 

Liebe Grüße und danke schonmal,

Heiko

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