Zum Inhalt springen
Mechthild

Als Student in die KSK?

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich zerbreche mir schon eine Weile den Kopf darüber: Ich studiere noch, habe aber in diesem Jahr mehrere Buchverträge abgeschlossen, sodass ich nun zwar hauptberuflich nach wie vor Studentin bin, aber nebenberuflich selbstständig. Mit meiner Studentenkrankenversicherung bin ich absolut zufrieden. Allerdings frage ich mich nun: Bin ich dennoch verpflichtet, mich bei der KSK zu melden?

 

Kennt sich da zufällig jemand von euch aus? Ich habe es schon über die Suchfunkion versucht, aber keine passenden Einträge gefunden...

 

Danke und viele Grüße

Mechthild

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Mechthild!

 

Ich war/bin trotz meines Studentenstatus' in der KSK versichert - allerdings war ich vorher familienversichert.

Frag' doch am besten mal bei deiner KK nach!

 

Viele Grüße,

Melle

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Melanie,

 

danke für die Antwort. Mit meiner Krankenkasse habe ich schon gesprochen, für die kann alles so bleiben, wie es ist. Ich hatte bloß irgendwo gelesen, dass die KSK ja eine Pflichversicherung wäre und weiß nicht, wie das mit Einzahlungen für die Rente ist...

 

Liebe Grüße

Mechthild

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Soweit ich das verstanden habe (das hier ist keine Rechtsberatung oder so), ist deine Tätigkeit in jedem Fall bei der KSK meldepflichtig.

Ob daraus dann auch eine Versicherungspflicht entsteht, ergibt die Prüfung.

Ich würde einfach bei der KSK anrufen oder eine Email schreiben.

Da gibt es dann einige Kriterien, ob man da noch als Student zählt oder nicht. Hauptkriterium ist, glaube ich, die Arbeitszeit, die du jeweils aufs Schreiben und aufs Studium aufwendest.

Und wenn du natürlich plötzlich so viel Geld verdienst, dass du Einkommensteuer zahlen müsstest, hast du natürlich auch einen leichten Erklärungsnotstand ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber aufpassen: Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, zählen die ersten drei Jahre, in denen man Sonderkonditionen bezüglich Einkommen hat, ab Kontaktaufnahme mit der KSK ...

 

Liebe Grüße

Inez

Rebel Sisters 1: Die Pilotin (Lübbe, Juli 2024)

www.inez-corbi.de

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hmm, also verpflichtet, der KSK beizutreten, ist niemand, nach meinem Verständnis. Das hat ja Vorteile für Dich – KSK zahlt eine Art Arbeitgeberanteil, daher sind Deine Krankenkassenbeiträge nicht so hoch. Deswegen ist da nix mit Pflicht. Sondern: Du möchtest das!

 

Richtig ist, dass es darauf ankommt, wie viele Stunden Du studierst, und wie viele Stunden Du als Selbständige arbeitest. Die Frage ist nämlich immer, ob Du hauptberuflich künstlerisch / publizistisch tätig bist.

 

Lade Dir doch von der Homepage die Anmeldeunterlagen runter, da siehst Du, was die KSK verlangt & fragt, und ob es für Dich (schon) in Frage kommt.

 

Sobald man die KSK kontaktiert, ist man "Berufsanfänger", 3 Jahre Frist, glaube ich, in denen Du unter einem bestimmten Einkommen verdienen darfst und trotzdem in der KSK sein darfst. Klar: Du solltest das nicht nur hobbymäßig machen und dafür nen Arbeitgeberanteil einstreichen! Hat also alles seine Berechtigung.

 

Verpflichtet, Dich irgendwie zu versichern, bist Du schon. Aber bei welcher Krankenkasse, und privat oder gesetzlich, das ist Deine Sache und hat mit der KSK nix zu tun. Wenn Du Studentin und unter 27 (oder wie war das Alter?) bist, dann geht ja auch noch eine Familienversicherung - aber diese Details scheinst Du ja mit Deiner Krankenkasse bereits geklärt zu haben.

 

Ich bin keine Studentin mehr, aber ich erinnere mich, dass es im Anmeldeformular ne Möglichkeit gibt, das anzugeben. Lies das doch mal durch, dann kannst Du es bestimmt schnell einschätzen.

"Felix", FVA 2015,  jetzt als Kindle eBook // Ab 12.7.2021: "Liebe braucht nur zwei Herzen", Penguin Verlag // Sommer 2022: "Wenn dein Herz woanders wohnt", Penguin Verlag

www.judithwilms.com

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Liebe Mechthild,

 

wenn Du ein geringes Einkommen hast (wie bei den meisten Studenten), dann ist die Versicherung in der KSK um ein Vielfaches billiger als selbst der Sockelbetrag jeder Krankenversicherung - nur das du dort auch noch Renten- und Pflegeversicherung oben drauf bekommst.

 

Wir sind damals als Studenten eingetreten, was wohl etwas einfacher ist, da du noch kein wirklich nennenswertes Einkommen gemacht haben musst, um Mitglied zu werden. Wichtig für die Mitgliedschaft ist, dass die künstlerische Tätigkeit deine Haupteinkommensquelle und den Schwerpunkt der Arbeit ausmacht.

 

Beste Grüße, Ole

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo zusammen,

 

danke für eure Antworten, das hilft mir schon einmal weiter. Ich hatte mir die Beispielrechnung auf der Homepage der KSK angesehen, laut der komme ich mit meiner Studentenkrankenversicherung deutlich günstiger weg. Ich denke, ich werde das Formular mal ausfüllen und hoffen, dass ich hauptsächlich Studentin bleiben darf...

 

Viele Grüße

Mechthild

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hmm, also verpflichtet, der KSK beizutreten, ist niemand, nach meinem Verständnis. Das hat ja Vorteile für Dich – KSK zahlt eine Art Arbeitgeberanteil, daher sind Deine Krankenkassenbeiträge nicht so hoch. Deswegen ist da nix mit Pflicht. Sondern: Du möchtest das!

 

Das stimmt nicht. Die Meldung bei der KSK ist Pflicht. Das ist auch das, was mich so überraschte. Dafür, dass es nämlich eine Pflichtveranstaltung ist, sind die ziemlich unauffällig.

Aber die Meldung ist Pflicht. Und wenn man die Kriterien zur Aufnahme erfüllt, dann ist auch das Pflicht.

Soweit mein Kenntnisstand.

Gab's dazu nicht einen Vortrag auf dem letztjährigen Montségurtreffen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hmm, also verpflichtet, der KSK beizutreten, ist niemand, nach meinem Verständnis. Das hat ja Vorteile für Dich – KSK zahlt eine Art Arbeitgeberanteil, daher sind Deine Krankenkassenbeiträge nicht so hoch. Deswegen ist da nix mit Pflicht. Sondern: Du möchtest das!

 

Das stimmt nicht. Die Meldung bei der KSK ist Pflicht. Das ist auch das, was mich so überraschte. Dafür, dass es nämlich eine Pflichtveranstaltung ist, sind die ziemlich unauffällig.

Aber die Meldung ist Pflicht. Und wenn man die Kriterien zur Aufnahme erfüllt, dann ist auch das Pflicht.

Soweit mein Kenntnisstand.

Gab's dazu nicht einen Vortrag auf dem letztjährigen Montségurtreffen?

 

Ich bitte um Entschuldigung, dass die Meldung Pflicht ist, war mir nicht bewusst. (Vor meiner Elternzeit war ich auch Mitglied, und werde es hinterher hoffentlich wieder: Da sieht man mal. Habe mich da ganz freiwillig gemeldet... :s06)

 

Auf der FAQ-Seite der KSK steht:

 

"12. Kann ich den Termin (Tag) vorgeben, ab dem ich versichert werden möchte?

Bei der "KSK-Versicherung" handelt es sich um eine echte Pflichtversicherung. Das bedeutet, dass Sie den Termin, zu dem Sie gerne versichert werden möchten, nicht selbst bestimmen können. Sobald Sie mit Ihrer Tätigkeit unter den Schutz des KSVG fallen, tritt die jeweilige Versicherungspflicht in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung kraft Gesetzes ein (siehe auch  Frage 13).

 

13. Wann beginnt die Versicherungspflicht nach dem KSVG?

Der Beginn der Versicherungspflicht hängt vom Termin der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit und vom Zeitpunkt der Meldung bei der KSK ab. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Meldung (Eingang der Anmeldeunterlagen) bereits selbständig erwerbsmäßig tätig sein, so beginnt die Versicherungspflicht grundsätzlich frühestens mit dem Tag der Meldung bei der KSK. Sofern Sie die Anmeldeunterlagen bereits vor Aufnahme der Tätigkeit angefordert haben, ist der Tag der Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit der frühestmögliche Versicherungsbeginn."

 

Mechthild, da steht auch noch einmal etwas bezüglich Studenten, Frage 8 - bitte selbst nachlesen, damit ich nicht noch mehr Stuss verzapfe.  :s05

 

Hier: [link]http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/kuenstler_und_publizisten/faqfuerkuenstlerundpublizisten.php?WSESSIONID=4a5eaa39c50d145bd8c6469bb2f35bf2[/link]

"Felix", FVA 2015,  jetzt als Kindle eBook // Ab 12.7.2021: "Liebe braucht nur zwei Herzen", Penguin Verlag // Sommer 2022: "Wenn dein Herz woanders wohnt", Penguin Verlag

www.judithwilms.com

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

Ich bitte um Entschuldigung, dass die Meldung Pflicht ist, war mir nicht bewusst. (Vor meiner Elternzeit war ich auch Mitglied, und werde es hinterher hoffentlich wieder: Da sieht man mal. Habe mich da ganz freiwillig gemeldet...   :s06)

 

Brauchst dich nicht zu entschuldigen, ist ja nicht schlimm. Ich wollte nicht schroff rüberkommen oder so.

Aber ich hab auch ganz schön geschluckt, als ich dieses Jahr meinen Antrag gestellt habe, und dann von der KSK die Antwort kam, dass ich ja eigentlich schon viel länger selbständig bin. Da schwitzt man kurz, weil man natürlich sofort Bußgelder befürchtet. Aber da kann ich auch beruhigen. Solange man hier nicht wirklich vorsätzlich handelt, sind die sehr kulant.

 

Aber ich würde mir dennoch wünschen, dass man Jungautoren irgendwie die Information zuträgt, dass man sich bei der KSK melden muss. Und dass sich erst dann entscheidet, ob man unter das KSVG fällt.

Wäre es für Verlage so schwer, das in den Normvertrag mit aufzunehmen? Sowas wie: "Künstlerische Tätigkeiten im Printbereich können der Versicherungspflicht nach dem KSVG unterliegen. Kontaktieren Sie die Künstlersozialkasse für weitere Informationen" oder sowas in der Art.

 

Wie gesagt, ich wusste bis Anfang des Jahres nix davon. Und letzte Woche ist mein sechster Roman erschienen ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Höre ich auch zum ersten Mal, dass das Pflicht sein soll. Seit wann? Als ich das erste Mal von der KSK gehört habe (von einer Bekannten, die als Grafikerin darüber versichert war), klang das ganz anders: Man muss sich bewerben, muss Arbeitsproben vorlegen, weiß der Geier ... also, Grundtenor: "Wir nehmen nicht jeden." KSK, das war eine Vergünstigung für arme Poeten und dergleichen; ich hab mir damals zwar Info-Material schicken lassen, daraus aber nur entnommen, dass ich nicht in Frage komme, weil meine Haupteinnahmequelle meine IT-Tätigkeit war, und danach hab ich mich nicht weiter darum gekümmert.

 

Okay, das war Mitte der Neunziger, als dem Staat die Milliarden noch nicht so locker saßen wie heute. Aber es kommt mir abstrus vor, dass eine Vergünstigung zur Pflicht geworden sein soll. ("Almosenannahmezwang"? "Nichtannahme von Vergünstigungen ist strafbar nach Paragraf ..."?) Da hab ich irgendwas verpasst. Oder es hat sich grundlegend was geändert.

 

Nun lebe ich ja in Frankreich. Hier ist die Versicherung als Künstler in der hiesigen Künstlersozialkasse (heißt AGESSA) Pflicht. Aber die langen auch herzhaft zu – für das, was ich hier an Abgaben zahle, könnte ich ohne Witz fast einen Leibarzt einstellen ...

 

:-?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke für den Link, Judith.

 

Ich habe inzwischen bei der KSK angerufen und nach einer Viertelstunde Warteschleife die Antwort "Füllen Sie mal das Formular aus, dann prüfen wird das" erhalten.  :s09

 

Nun denn, dann bleibt mir wohl nichts anderes übrig...

 

Viele Grüße

Mechthild

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es ist schon eine Weile her, aber der Grund, warum die KSK mich nach der ersten Kontaktaufnahme ablehnte, lautete: "Sie sind ja noch Studentin." Ich haben ihnen dann mitgeteilt, dass sich das in wenigen Monaten ändern wird, und seitdem bin ich dabei. (Damals hatte ich aber auch keine relevanten Einnahmen; das sieht bei Mechthild ja anders aus.)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, wenn man Student ist, muss man auf dem Antrag angeben, wie viele Stunden pro Woche man jeweils fürs Schreiben und fürs Studium aufwendet. Und, meines Wissens nach, sobald der Schreibaufwand 20 Stunden die Woche übersteigt, ist es keine reine Nebentätigkeit mehr und somit sogar schon als Student versicherungspflichtig. Egal, wie viel Einkommen man erzielt.

 

Aber die Angabe ist ohne Gewähr, ich erinnere mich nur noch dunkel an den Antrag, den ich dieses Jahr ausgefüllt habe. Dazu gibt's aber auch jede Menge Erläuterungen auf der Seite der KSK.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe mir den Antrag inzwischen auch runergeladen und einmal Punkt für Punk durchgelesen. Jetzt versuche ich gerade meine wöchentliche Arbeitszeit einzuschätzen (die total schwankt)...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bitte melde Dich an, um einen Kommentar abzugeben

Du kannst nach der Anmeldung einen Kommentar hinterlassen



Jetzt anmelden


×
×
  • Neu erstellen...