Siegfried Geschrieben 8. September 2011 Teilen Geschrieben 8. September 2011 Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, meine letzte Lesung wurde von einer Volkshochschule organisiert und honoriert. Nun sind Volkshochschulen von der Umsatzsteuer befreit, ich selbst bin aber umsatzsteuerpflichtig. Muss ich aus dem erhaltenen Gesamtbetrag nun selbst die MWSt. herausrechnen und dem Finanzamt melden? Liebe Grüße Siegfried (Siegfried Langer - Homepage) - (Siegfried Langer - Blog) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
anni Geschrieben 8. September 2011 Teilen Geschrieben 8. September 2011 Also wenn es so ist, wie in Österreich, dann muss der Verrechnende die Ust. immer verrechnen, wenn er nun mal dazu verpflichtet ist. (Das hat dann nix mit dem Auftraggeber zu tun.) LG Anni Autorin | Ein Buch schreibenDas Leben ist zu kurz für schlechte Bücher Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AndreasG Geschrieben 8. September 2011 Teilen Geschrieben 8. September 2011 So ist es meines Wissens auch in Deutschland. Das bedeutet: Entweder die VHS zahlt mehr (d. h. die Mehrwertsteuer oben drauf) oder du muss wohl oder übel aus dem Gesamthonorar die Mwst. rausrechnen. Liebe Grüße Andreas "Wir sind die Wahrheit", Jugendbuch, Dressler Verlag 2020; Romane bei FISCHER Scherz: "Die im Dunkeln sieht man nicht"; "Die Nachtigall singt nicht mehr"; "Die Zeit der Jäger" Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Luise Geschrieben 8. September 2011 Teilen Geschrieben 8. September 2011 Mir geht es so bei den Lesungen, die über den Friedrich-Bödecker-Kreis laufen. Der FBK ist als Verein von der Umsatzsteuer befreit und zahlt grundsätzlich ein Festhonorar. Solange ich noch nicht umsatzsteuerpflichtig war, war das gut. Seit ich umsatzsteuerpflichtig bin, bleibt für mich weniger, weil ich die Umsatzsteuer rausrechnen muss. LG Luise http://luiseholthausen.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AndreasH Geschrieben 9. September 2011 Teilen Geschrieben 9. September 2011 So ist es auch meines Wissens: Wer umsatzsteuerpflichtig ist, muss die ans Amt entrichten. Ob er die vom Auftraggeber bekommen hat oder nicht, interessiert das Amt nicht. Einer muss diese Steuer eben zahlen. Gruß A www.klippenschreiber.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Siegfried Geschrieben 12. September 2011 Autor Teilen Geschrieben 12. September 2011 Hm, leider nicht die erhoffte Antwort. Dennoch herzlichen Dank. (Siegfried Langer - Homepage) - (Siegfried Langer - Blog) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Beate K. Geschrieben 12. September 2011 Teilen Geschrieben 12. September 2011 Es gibt Ausnahmen, aber da müsstest Du einen Steuerberater oder Dein Finanzamt fragen. Guck mal, hier z.B. (Link ungültig) wird so etwas diskutiert. Ein seriöser Auftraggeber hat in diesem Fall eine amtliche Bescheinigung, dass sein Kurs von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist (und dass diese Befreiung auf dich als selbstständigen Lehrer durchschlägt). Davon schickt er dir eine Kopie, und die reichst du bei der Steuererklärung mit deiner umsatzsteuerfreien Rechnung ein. Liebe Grüße Beate Man gräbt keine goldenen Halsbänder aus dem Boden. (John Vorhaus "Handwerk Humor") Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Karina Geschrieben 14. September 2011 Teilen Geschrieben 14. September 2011 Hallo Siegfried, da ich einige Seminare an der VHS gebe, habe ich diese Frage auch vor einiger Zeit meinem Steuerberater gestellt. Man kann es wohl so machen wie in dem von Beate zitiertem Absatz (das hat mein Steuerberater bei mir veranlasst, da ich einige Seminare an der VHS gebe und es sich daher lohnt). Oder Du verweist, wenn Du die Rechnung stellst, auf den § 2 (2)1 Umsatzsteuergesetz, dann musst Du auch keine Mehrwertsteuer rausrechnen und vor allem nicht zahlen . Gruß, Karina Unser Gefühl weist uns immer das richtige Licht für unserer Lebensträume ...und unser Verstand prüft die Machbarkeit! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Siegfried Geschrieben 18. September 2011 Autor Teilen Geschrieben 18. September 2011 Ah, wunderbar. Das versuche ich. Danke. Liebe Grüße Siegfried (Siegfried Langer - Homepage) - (Siegfried Langer - Blog) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...