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Siegfried

Umsatzsteuer bei VHS-Honoraren

Empfohlene Beiträge

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

meine letzte Lesung wurde von einer Volkshochschule organisiert und honoriert.

Nun sind Volkshochschulen von der Umsatzsteuer befreit, ich selbst bin aber umsatzsteuerpflichtig.

Muss ich aus dem erhaltenen Gesamtbetrag nun selbst die MWSt. herausrechnen und dem Finanzamt melden?

 

Liebe Grüße

 

Siegfried

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So ist es meines Wissens auch in Deutschland.

 

Das bedeutet: Entweder die VHS zahlt mehr (d. h. die Mehrwertsteuer oben drauf) oder du muss wohl oder übel aus dem Gesamthonorar die Mwst. rausrechnen.

 

Liebe Grüße

Andreas

"Wir sind die Wahrheit", Jugendbuch, Dressler Verlag 2020;  Romane bei FISCHER Scherz: "Die im Dunkeln sieht man nicht"; "Die Nachtigall singt nicht mehr"; "Die Zeit der Jäger"

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Mir geht es so bei den Lesungen, die über den Friedrich-Bödecker-Kreis laufen. Der FBK ist als Verein von der Umsatzsteuer befreit und zahlt grundsätzlich ein Festhonorar. Solange ich noch nicht umsatzsteuerpflichtig war, war das gut. Seit ich umsatzsteuerpflichtig bin, bleibt für mich weniger, weil ich die Umsatzsteuer rausrechnen muss.

 

LG Luise

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So ist es auch meines Wissens: Wer umsatzsteuerpflichtig ist, muss die ans Amt entrichten. Ob er die vom Auftraggeber bekommen hat oder nicht, interessiert das Amt nicht. Einer muss diese Steuer eben zahlen.

 

Gruß

 

A

www.klippenschreiber.de

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Es gibt Ausnahmen, aber da müsstest Du einen Steuerberater oder Dein Finanzamt fragen. Guck mal, hier z.B. (Link ungültig) wird so etwas diskutiert.

 

Ein seriöser Auftraggeber hat in diesem Fall eine amtliche Bescheinigung,

dass sein Kurs von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist (und dass diese

Befreiung auf dich als selbstständigen Lehrer durchschlägt). Davon schickt

er dir eine Kopie, und die reichst du bei der Steuererklärung mit deiner

umsatzsteuerfreien Rechnung ein.

 

Liebe Grüße

Beate

Man gräbt keine goldenen Halsbänder aus dem Boden. (John Vorhaus "Handwerk Humor")

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Hallo Siegfried,

 

da ich einige Seminare an der VHS gebe, habe ich diese Frage auch vor einiger Zeit meinem Steuerberater gestellt. Man kann es wohl so machen wie in dem von Beate zitiertem Absatz (das hat mein Steuerberater bei mir veranlasst, da ich einige Seminare an der VHS gebe und es sich daher lohnt). Oder Du verweist, wenn Du die Rechnung stellst, auf den § 2 (2)1 Umsatzsteuergesetz, dann musst Du auch keine Mehrwertsteuer rausrechnen und vor allem nicht zahlen  ;).

 

Gruß,

 

Karina

Unser Gefühl weist uns immer das richtige Licht für unserer Lebensträume ...

und unser Verstand prüft die Machbarkeit!

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