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YvonneW

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Guter Hinweis! Ja, ganz frisches Urteil. Wir hatten das Thema neulich schon mal hier, da ging es um ein gleichlautendes Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs. Jetzt liegt nach mehreren Revisionen mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ein höchstrichterliches Grundsatzurteil vor, an dem niemand mehr vorbei kann.

 

LG,

eva v.

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Hier gibt es übrigens einen Musterbrief, um die bereits gezahlten Gebühren zurückzufordern:

(Link ungültig)

 

Liebe Grüße

Daniela

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