KlausS Geschrieben 20. April 2011 Teilen Geschrieben 20. April 2011 Mal eine Frage an die nebenberuflichen Autoren unter uns: Wie geht Ihr mit Euren Ausgaben (Software, Schreibratgeber, Computer, Recherchereisen) auf der Steuererklärung um? Kann ich die einfach so angeben? Wenn ja, wo? Oder fallen die auch unter die Werbungskostenpauschale? Über ein paar praktische Ratschläge in diesem für mich fremden Bereich würde ich mich freuen. Danke Klaus Neu: Die dunkle Seite des Erbes - Zehntausend Augen - Schwarze EnergieMehr auf www.kseibel.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
eva v. Geschrieben 20. April 2011 Teilen Geschrieben 20. April 2011 Hallo Klaus, nebenberufliche Schriftsteller können bis zu 25 % ihrer Betriebseinahmen als Pauschale geltend machen, maximal aber 614 Euro. Angeben kann man das in der Anlage EÜR. Wenn die Betriebsausgaben nachweislich höher sind, können die natürlich trotzdem abgesetzt werden, aber dann muss ggf. danach differenziert werden, ob damit auch eine private Nutzung finanziert wird. LG, eva v. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Rudi) Geschrieben 20. April 2011 Teilen Geschrieben 20. April 2011 Hi Klaus, ich (nicht vorsteuerabzugsberechtigt, bzw. habe mich dafür entschieden) stelle alle Ausgaben den Einnahmen gegenüber. Die Aufsummierung (Verlust oder Gewinn) gebe ich bei der Einkommenssteuer in der Anlage SO (sonstige Einkommen) an. Meine Übersicht über die Ein- und Ausgabenübersicht reiche ich mit den Unterlagen ein. Bisher lief das alles so problemlos. Gruß Rudi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
CorneliaL Geschrieben 20. April 2011 Teilen Geschrieben 20. April 2011 So wie Rudi mache ich das auch schon seit Jahren und auch für das letzte Jahr gab es keine Probleme damit, dass ich immer einen negativen Saldo bis jetzt hatte (Ausgaben größer als Einnahmen). LG Cornelia Website Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
KlausS Geschrieben 21. April 2011 Autor Teilen Geschrieben 21. April 2011 Liebe Eva, Rudi und Cornelia, ganz herzlichen Dank für Eure Antworten. Das hilft mit gut weiter. Einen schönen Tag und schöne Ostern. Klaus Neu: Die dunkle Seite des Erbes - Zehntausend Augen - Schwarze EnergieMehr auf www.kseibel.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Hans-Juergen) Geschrieben 21. April 2011 Teilen Geschrieben 21. April 2011 Ich rechne meine Autorentätigkeit seit 5 Jahren unter Einkünften aus selbstständiger Arbeit ab. Bisher waren die Ausgaben immer höher als die Einnahmen. Im vergangenen Jahr hatte ich erstmalig den Hinweis, dass die Schreiberei nur unter Vorbehalt anerkannt wird. Irgendwann müsse das Streben nach Gewinn erkennbar werden. Hans-Jürgen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
CorneliaL Geschrieben 21. April 2011 Teilen Geschrieben 21. April 2011 Hans-Jürgen, diesen Vorbehalt hatte ich vom ersten Jahr an, als ich die Ausgaben dafür abgesetzt habe (ich glaube, das ist mittlerweile 10 Jahre her), wir hatten das Thema hier schon mal ausführlich. Es kommt immer auf die Kulanz der jeweiligen Finanzämter an. Diesmal habe ich, um einem negativen Bescheid vorzubeugen, bei der Abgabe dem Bearbeiter gesagt, dass ich jetzt einen Vertrag habe und im nächsten Jahr erstmalig mehr Einnahmen zu erwarten sind. Er hat eine Notiz gemacht und alles ging wieder anstandslos durch. Übrigens habe ich in diesem Jahr erstmalig Kosten für das Arbeitszimmer abgesetzt (wie ja nach dem neuen Urteil jetzt (wieder) möglich, auch das anstandslos, die wollten nicht mal einen Nachweis für die Berechnung der Größe haben (den hatte ich nämlich vergessen, mit beizulegen). LG Cornelia Website Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...