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KlausS

Werbungskosten für nebenberufliche Autoren

Empfohlene Beiträge

Mal eine Frage an die nebenberuflichen Autoren unter uns:

 

Wie geht Ihr mit Euren Ausgaben (Software, Schreibratgeber, Computer, Recherchereisen) auf der Steuererklärung um?

Kann ich die einfach so angeben? Wenn ja, wo? Oder fallen die auch unter die Werbungskostenpauschale?

 

Über ein paar praktische Ratschläge in diesem für mich fremden Bereich würde ich mich freuen.

 

Danke

Klaus

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Hallo Klaus,

 

nebenberufliche Schriftsteller können bis zu 25 % ihrer Betriebseinahmen als Pauschale geltend machen, maximal aber 614 Euro. Angeben kann man das in der Anlage EÜR.

 

Wenn die Betriebsausgaben nachweislich höher sind, können die natürlich trotzdem abgesetzt werden, aber dann muss ggf. danach differenziert werden, ob damit auch eine private Nutzung finanziert wird.

 

LG,

eva v.

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Hi Klaus,

ich (nicht vorsteuerabzugsberechtigt, bzw. habe mich dafür entschieden) stelle alle Ausgaben den Einnahmen gegenüber. Die Aufsummierung (Verlust oder Gewinn) gebe ich bei der Einkommenssteuer in der Anlage SO (sonstige Einkommen) an. Meine Übersicht über die Ein- und Ausgabenübersicht reiche ich mit den Unterlagen ein.

Bisher lief das alles so problemlos.

Gruß

Rudi

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So wie Rudi mache ich das auch schon seit Jahren und auch für das letzte Jahr gab es keine Probleme damit, dass ich immer einen negativen Saldo bis jetzt hatte (Ausgaben größer als Einnahmen).

 

LG Cornelia

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Ich rechne meine Autorentätigkeit seit 5 Jahren unter Einkünften aus selbstständiger Arbeit ab. Bisher waren die Ausgaben immer höher als die Einnahmen. Im vergangenen Jahr hatte ich erstmalig den Hinweis, dass die Schreiberei nur unter Vorbehalt anerkannt wird. Irgendwann müsse das Streben nach Gewinn erkennbar werden.

 

Hans-Jürgen

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Hans-Jürgen, diesen Vorbehalt hatte ich vom ersten Jahr an, als ich die Ausgaben dafür abgesetzt habe (ich glaube, das ist mittlerweile 10 Jahre her), wir hatten das Thema hier schon mal ausführlich. Es kommt immer auf die Kulanz der jeweiligen Finanzämter an. Diesmal habe ich, um einem negativen Bescheid vorzubeugen, bei der Abgabe dem Bearbeiter gesagt, dass ich jetzt einen Vertrag habe und im nächsten Jahr erstmalig mehr Einnahmen zu erwarten sind. Er hat eine Notiz gemacht und alles ging wieder anstandslos durch. Übrigens habe ich in diesem Jahr erstmalig Kosten für das Arbeitszimmer abgesetzt (wie ja nach dem neuen Urteil jetzt (wieder) möglich, auch das anstandslos, die wollten nicht mal einen Nachweis für die Berechnung der Größe haben (den hatte ich nämlich vergessen, mit beizulegen).

 

LG Cornelia

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