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(Matthias Herbert)

Agenturen: Werkvertrag oder Generalvertrag

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Ich habe in den Archiven ein wenig gewühlt, aber keine Antwort auf meine Frage gefunden und leiste jetzt schon Abbitte, falls diese bereits erschöpfende behandelt wurde, ich aber nur zu dämlich war, den betreffenden Thread zu finden.

Die üblichen Verdächtigen unter den Erwachsenenerziehern, -beurteilern und -maßreglern können also auf ihren Ansitzen bleiben und auf ein besseres Opfer für Schüsse aus dem Dunkeln warten.

 

Zur Sache.

 

Ich habe nun immer wieder hier gelesen, dass Autoren mit Agenten Verträge über einzelne Werke haben, die diese anbieten.

Dann gibt es auch Schreiber und -innen, die mit einer Agentur eine Art Generalvertrag haben.

Was beinhaltet ein solcher Vertrag?

Besagt der, dass zukünftige Werke im Rahmen der Vertragslaufzeit nur über den Agenten angeboten werden dürfen und Direktverträge zwar möglich sind, die Agenturprovision aber trotzdem fällig wird?

Das wäre dann aber nur die Pflichtenseite des Autors. Wie sieht es mit dem Lastenheft des Agenten in einem solchen Fall aus? Ist der vertraglich verpflichtet, ALLES, was der Autor während der Vertragslaufzeit verfasst, Verlagen anzubieten oder hat der das Recht zu selektieren, gemäß dem Motto, das mag ich und das mag ich nicht, da habe ich Conncetions und einen Namen, da nicht, oder das ist Mist, das kann und will ich nicht anbieten, damit versaue ich mir meinen Namen?

 

Wie verhält sich das?

Mag mich jemand aufklären?

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Hallo, Matthias Herbert,

 

Zur Sache.

 

Man darf hier Fragen stellen, die schon einmal beantwortet wurden. Es liegt im Emessen der "alten Hasen", ob sie sich auf sich wiederholende Fragen einlassen wollen.

 

Dann gibt es auch Schreiber und -innen, die mit einer Agentur eine Art Generalvertrag haben.

Was beinhaltet ein solcher Vertrag?

Besagt der, dass zukünftige Werke im Rahmen der Vertragslaufzeit nur über den Agenten angeboten werden dürfen und Direktverträge zwar möglich sind, die Agenturprovision aber trotzdem fällig wird?

Das wäre dann aber nur die Pflichtenseite des Autors. Wie sieht es mit dem Lastenheft des Agenten in einem solchen Fall aus? Ist der vertraglich verpflichtet, ALLES, was der Autor während der Vertragslaufzeit verfasst, Verlagen anzubieten oder hat der das Recht zu selektieren, gemäß dem Motto, das mag ich und das mag ich nicht, da habe ich Conncetions und einen Namen, da nicht, oder das ist Mist, das kann und will ich nicht anbieten, damit versaue ich mir meinen Namen?

 

Es ist alles eine Frage der Abstimmung zwischen Autor und Agent. Ich habe zum Beispiel einen solchen Generalvertrag. Was der Agent nicht anbieten will, zum Beispiel einem Kleinverlag, zu dem er keine Beziehungen hat und wo es keine Vorschüsse gibt, biete ich selber an. So geschehen mit einem Sachbuchprojekt.

 

Herzlichst

Christa

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Das heißt' date=' der Agent hat ein "Veto-Recht", der Autor jedoch nicht?[/quote']

 

Klar habe ich ein Vetorecht-wenn er zum Beispiel sagen würde, schreiben Sie doch mal das und das, kann ich nein sagen. Oder könnte sagen, nö, bei dem und dem Verlag möchte ich nicht. Ist aber noch nie vorgekommen.

 

Herzlichst

Christa

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Das ist immer eine Frage des Vertrags, Matthias, und da gibt es so viele verschiedene Ausprägungen, wie Agenturen. Wenn du ein Neuling bist, musst du quasi akzeptieren, was der Agent im Vertrag anbietet: üblicherweise Vertretung deines gesamten belletristischen Werkes bei Publikumsverlagen, mit Ausnahme der explizit genannten Produkte (Sachbuch, Kleinverlage, Anthologien). Der Agent hat eine Option auf alles was du innerhalb des Rahmens produzierst, du darfst nicht direkt anbieten.

 

Weil du aber kein Neuling bist, sondern man damit rechnen kann, dass du - sofern du einen Krimi / Thriller schreibst - dein Handwerk verstehst und man dich entsprechend vermarkten kann (Autor von Serien wie SOKO blabla), kannst du sicher Dinge aushandeln. Ich kenne auch Leute, die haben keinen Exklusivvertrag mit dem Agenten. Die bieten an, was sie für richtig halten, und der Agent muss innerhalb einer gewissen Zeitspanne sagen: mach ich oder mach ich nicht.

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Ich glaube, Matthias meint etwas anderes.

Bitte korrigieren, wenn ich falsch liege, aber ich glaube, er meint, ob er mit einem derartigen Vertrag *alles* über den Agenten ablaufen lassen muss, was er anbieten möchte.

Ich denke schon, ja.

 

Aber auch das ist Verhandlungssache. Ich habe z.B. einen Zusatz im Vertrag, dass Werke, die ich mit meinem ersten Verlag mache, ausgenommen bleiben; einfach weil ich gerne weiter für dies schreiben, aber ungern teurer werden würde (Kleinverlag). Das habe ich angesprochen und es wurde ohne Komplikationen in den Vertrag übertragen.

 

Was vermutlich - und verständlicherweise - nicht geht: Das erste MS an einen neuen Verlag vermitteln lassen und die Folgeprojekte mit demselben Verlag dann ohne Agenten gleich mit dem Lektor aushandeln und die Agenturprovision einsparen. Das dürfte ein Agent ungern sehen ;)

 

LG Jenny

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Hintergrund der Frage ist eher der.

Wenn ein Neuling bei einem Agenten mit einem Projekt unterkommt, das zu den aktuell tendenziell gefragten gehört und einen Exklusivvertrag unterschreibt UND dann mit seinem vielbändigen Monumentalwerk um die Ecke kommt, das jedoch eher zu einem anderen Genre gehört, wie reagiert der Agent?

Sagt der: "Lass mal stecken, ist mir zu schwierig zu vermitteln", oder "Okay, ich mach mich dran."?

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Gute Frage, Matthias. ;)

 

Das ist aber sicher von Agent zu Agent verschieden. Sehr viele sind ja auf den verschiedensten literarischen Feldern aktiv. Auch vierbändige Monumentalwerke werden manchmal von Agenturen vermittelt. Evtl. rät der Agent dann zu einem Pseudonym, aber wenns weiter nichts ist ...

 

Klug ist es sicher, mit dem Monumentalwerk nicht erst nach Vertragsabschluss um die Ecke zu kommen, sondern das Thema schon vorher anzusprechen. Und darauf zu achten, ob der Agent die Augen verdreht. ;)

 

Wichtig ist vielleicht auch, wie man die eigenen Zukunft sieht. Möchte man eigentlich hauptsächlich das Gefragte schreiben, und das Monumentalwerk ist eher ein Ausrutscher, kann man sich ja vermutlich so einigen, dass man dieses Werk selbst anbietet. Hat man aber schon das nächste Monumentalwerk ins Auge gefasst, sollte die Agentur das schon mit vertreten wollen. Denke ich.

 

Beste Grüße

 

Barbara

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Wenn dein High Epic Fantasy-Epos gut ist' date=' wird er sagen: Denken Sie sich schon mal ein schönes Pseudonym aus, Herr Herbert. [/quote']

 

 

Also, ich frage das nicht für mich, sondern für einen Freund, dessen neue Flamme eine bekannte Krimidrehbuchautorin ist, die jetzt gerade ihren ersten Thriller auf Papier anbieten will, aber in Wirklichkeit in der Schublade ein Fantasy-Monumentalwerk hat, das...

 

Hm.

Glaubt mir keiner?

 

Mist.

Enttarnt.

 

:-/

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Ich hab meiner Agentin bevor ich den Vertrag unterschrieben habe auch gesagt: Ich will aber nicht den Rest meines Lebens Thriller schreiben. Wenn es ein Problem gewesen wäre hätte ich nicht unterschrieben.

 

Ok, das war angegeben. Ich hätte natürlich trotzdem unterschrieben. Aber ich hätt's später immer wieder probiert.

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Hallo Matthias,

 

jede Agentur wird dir ihren eigenen Hausvertrag vorlegen, deswegen kann man schlecht pauschalisieren. Ich denke auch, das man gleich sagen sollte, dass man nicht nur in einem Genre schreiben will. Da das viele Autoren tun (in mehreren Genres zu schreiben), ist das nicht ungewöhnlich. Gut wäre bestimmt, schon ein Exposé für das Zweitgenre zu haben, damit der Agent abschätzen kann, was er von dir bekommt. Im schlimmsten Fall sagt er, dass er das nicht vermitteln kann. Dann wartet er eben, bis du wieder etwas anderes lieferst und widmet sich inzwischen anderen Projekten.

 

Gruß,

 

Mascha

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Ich habe auch so einen Exclusivvertrag.

Und ja, bei mir wuerde die von Matthias geschilderte Situation zu Problemen fuehren. Hat sie auch schon getan. Welche Loesung da ausgeschaukelt wird, haengt natuerlich davon ab, wer die besseren Karten hat oder wer am laengeren Hebel sitzt.

Mein Agent sagte dazu: "Wenn Sie das unbedingt wollen, biete ich das an. Versprechen kann ich allerdings nichts, und ob Sie sich das leisten koennen, muessen Sie wissen."

Ich wusste, dass ich nicht konnte - haette ich gekonnt, waere ich aber zumindest theoretisch der Ansicht gewesen, dass ein Agent, der mich vertritt, ein Projekt, von dem ich dermassen ueberzeugt bin und das mir wichtig ist, auch vertreten sollte, wenn er bereits eine Weile lang erfolgreich mein Agent ist und also auch mir gegenueber eine Art Vertrauen aufgebaut hat (nicht nur umgekehrt).

Die Frage, die ich nicht beantworten kann, da ich mir das Risiko eben nicht leisten konnte, die ich aber interessant faende, lautet: Und wenn dann der Agent dieses Projekt, das ihn nicht ueberzeugt, vertritt? Kann/will/wird er das ueberhaupt in einer erfolgversprechenden Weise tun, d.h. mit demselben Nachdruck, mit dem er Projekte, an die er glaubt, anbietet?

Soll heissen: Hat es ueberhaupt viel Sinn, einen Agenten zu so etwas zu "zwingen"?

Hat damit jemand Erfahrung?

 

Herzliche Gruesse von Charlie

"Der soll was anderes kaufen. Kann der nicht Paris kaufen? Ach nein, in Paris regnet's ja jetzt auch."

Lektorat, Übersetzung, Ghostwriting, Coaching www.charlotte-lyne.com

 

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Soll heissen: Hat es ueberhaupt viel Sinn, einen Agenten zu so etwas zu "zwingen"?

Hat damit jemand Erfahrung?

 

Das fasst meine Frage schön zusammen.

Wobei es sicher leicht bis mittelschwer verwegen für jemanden ist, der noch nichtmal einen Agenten HAT, mit so etwas um die Ecke zu kommen.

(Damit meine ich mich, bevor jetzt wieder Mißverstehenundangriffsehenwoller kömmen...)

 

:aufdierotelistefürallemitlesendenagentenkomm:

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Hm, verstehe.

Ich habe ein MS, das ich liebevoll mein "schwarzes Schaf" nenne. Ich liebe es. Und ich finde es grandios. Der Leser wird es lieben. Und ich hasse es. ;D

Das Problem ist, dass mir inzwischen von so vielen Seiten gesagt wurde "dass das aufgrund der gebrochenen Genre-Erwartungen nicht geht", dass ich es inzwischen selbst glaube.

Sobald mein aktueller Roman vermittelt ist, möchte ich meinem Agenten dieses Ding vorlegen. Im Bestfall findet er es gut und will es vermitteln. Das wäre schön.

Im anderen Fall - also falls er nicht voll dahinter steht - werde ich ihn nicht dazu drängen. ich glaube nicht, dass es Sinn ergibt, etwas verkaufen zu wollen, wenn man nicht dahinter steht. Ich erlebe gerade so fasziniert die Begeisterung mit, die mein Agent für das aktuelle MS mit mir teilt, eben weil er dahinter steht. Es würde mir fehlen und ein ganz blödes Gefühl verursachen, wenn das plötzlich beim zweiten nicht mehr so wäre, weil die Begeisterung schlicht nicht da ist.

Von daher lautet mein Plan: Anbieten, wenn es gefällt: "Bitte sehr, viel Spaß bei der Arbeit." Wenn es nicht gefällt: "Bitte lassen Sie es, darf ich es selbst vermitteln?"

Riskant? Egal - Schätzig sagte mal in einem Interview, man müsse bereit sein, im ganz großen Stil zu scheitern. Bin ich :s17

 

Das müsste doch - auch ohne Zusatzklausel im Vertrag - machbar sein, oder?

Man muss doch die Arbeiten, die dem Agenten nicht gefallen und die er nicht machen möchte, nicht verbrennen oder für "irgendwann" einlagern, oder?

Ich hab immer angenommen: Was die Agentur nicht will, kann ich selbst wieder in die Hand nehmen, oder war das jetzt ein Trugschluss?

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Ich sehe das wiederum weniger problematisch.

 

Ich habe, bevor ich den Exklusivvertrag unterschrieben habe, meine Agentur gefragt:

Momentan schreibe ich Genre x, was passiert, wenn ich aber mal ne super Idee für Genre y habe?

Antwort: Dann reden wir darüber! (Ob sich das für beide Seiten lohnt und wie man da weiter vorgehen will, ob da gute Kontakte bestehen, ob das sinnvoll für die Karriere ist, oder oder oder.)

 

Die Agentur kann also sagen: In dem Genre habe ich zu wenig Kontakte, das mach mal alleine / unter einem Pseudonym / sonstwie.

Die Agentur kann auch sagen: Überzeugt mich nicht, mache ich nicht. (Da sollten dann bei mir aber die Alarmglocken klingen.)

 

Zwingen kann man niemanden, aber – wie Charlie glaube ich auch sagt *edit: nee, da habe ich etwas interpretiert, dann sage es nur ich als meine Meinung!* – ich vertraue der Agentur, und wenn die schon sagt, das ist nicht so doll, dann wird es ein Lektor dreimal tun.

"Felix", FVA 2015,  jetzt als Kindle eBook // Ab 12.7.2021: "Liebe braucht nur zwei Herzen", Penguin Verlag // Sommer 2022: "Wenn dein Herz woanders wohnt", Penguin Verlag

www.judithwilms.com

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@Matthias: Ist doch gut, wenn die mitlesenden Agenten gleich wissen, woran sie mit dir sind ;)

 

Ich würde meinem Agenten nie etwas aufdrücken, von dem er nicht überzeugt ist.

Ich weiß ja, worauf er Wert legt. Alles andere mache ich selbst. Oder ich biete etwas an, er schickt es den Verlagen und wenn die es nicht wollen, biete ich es dem Verlag an, der es will.

 

Christa

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Zwingen kann man niemanden, aber – wie Charlie glaube ich auch sagt – ich vertraue der Agentur, und wenn die schon sagt, das ist nicht so doll, dann wird es ein Lektor dreimal tun.

 

Nee, das war nicht von mir.

"Der soll was anderes kaufen. Kann der nicht Paris kaufen? Ach nein, in Paris regnet's ja jetzt auch."

Lektorat, Übersetzung, Ghostwriting, Coaching www.charlotte-lyne.com

 

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Es ist alles eine Frage der Abstimmung zwischen Autor und Agent. Ich habe zum Beispiel einen solchen Generalvertrag. Was der Agent nicht anbieten will, zum Beispiel einem Kleinverlag, zu dem er keine Beziehungen hat und wo es keine Vorschüsse gibt, biete ich selber an. So geschehen mit einem Sachbuchprojekt

 

Ich habe im Gegensatz zu Christa einen Projektvertrag mit einer Klausel, dass die selben Konditionen bei beidseitigem Wunsch fürs nächste Projekt gelten.

 

Die IG Autorinnen Autoren empfiehlt Projektverträge, da es mit Generalverträgen eher zu Streitigkeiten kommt & man ja am Anfang sowieso die beidseitige Zufriedenheit nicht voraussehen kann.

 

Im Grunde ist Christas Lösung aber eine gut gangbare, weil man mit Generalvertrag auch vereinbaren kann, dass nach so und so langer Prüfdauer durch die Agentur man entscheiden kann, ob ein neues Projekt durch diese vertreten wird oder nicht.

 

LG!

Anni

Autorin | Ein  Buch schreiben

Das Leben ist zu kurz für schlechte Bücher

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Dass ein Agent davon begeistert ist, wenn ich mich unter meinem Namen und in Publikumsverlagen selbst anbiete, bezweifle ich. Das laesst, glaube ich, den Agenten in der Branche doof dastehen.

Ich habe eine Sache im Kleinverlag gemacht, das musste unter Pseudonym geschehen (wuerde ich auch nie wieder machen, war eine Panikaktion).

 

Viele Gruesse von Charlie

"Der soll was anderes kaufen. Kann der nicht Paris kaufen? Ach nein, in Paris regnet's ja jetzt auch."

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Meinst du mich?

Meine Lieblingskinder sind verteilt auf zwei hoehere Lehranstalten und eine Grundschule. Im Kleinverlag verdingt sich keines.

"Der soll was anderes kaufen. Kann der nicht Paris kaufen? Ach nein, in Paris regnet's ja jetzt auch."

Lektorat, Übersetzung, Ghostwriting, Coaching www.charlotte-lyne.com

 

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Hallo allerseits,

 

ich vertrete bei den meisten meiner Autoren das gesamte Werk, ggf. mit vorher ausgehandelten Einschränkungen (z.B. Anthologiebeiträge oder bestimmte Auftragsarbeiten), bei einigen aber auch nur einzelne Projekte.

Wenn jemand ein Herzprojekt hat, das außerhalb unserer Spezialisierung liegt, vertrete ich das für üblich auch.

Ausnahme: Wenn ich denke, dass etwas komplett chancenlos ist, dann versuche ich's dem Autor auszureden. ;)

 

Was ich (und ich denke, das gilt auch für alle Kollegen) nicht möchte, ist die folgende Situation: Ich schicke ein Manuskript  an 12 Verlage, gleichzeitig schickt der Autor auf eigene Faust ein weiteres MS an dasselbe Dutzend. Die Gründe hat Charlie ja auch schon erklärt.

 

Wohl am wichtigsten ist es, dass sich Agent und Autor über solche Fragen austauschen Oft kann man zusammen eine gute Lösung finden, wie z.B. ein Pseudonym.

 

Herzlich,

Natalja

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Hallo Matthias,

 

es kommt, wie hier schon mehrfach gesagt, ganz auf den Vertrag an. Der verpflichtet ja beide Seiten. Zu den Pflichten des Agenten gehört es, das Werk zu vertreten und entsprechend zu versuchen, es zu vermitteln. Bei einem Generalvertrag gilt das in Bezug auf alle Werke, es sei denn, bestimmte unter diesen (etwa Kurzgeschichten, Drehbücher, Sachbücher o. ä.) sind ausdrücklich davon ausgenommen.

 

Lehnt der Agent in Bezug auf ein bestimmtes (zum Komplex der zu vermittelnden Werke gehörendes) Werk explizit ab, dieses zu vermitteln, kann der Autor dieses Werk selbst vermarkten und schuldet dafür auch keine Provision, da der Agent die ihm vertraglich obliegende Pflichterfüllung ausdrücklich verweigert und auch keine Vermittlungsleistung erbracht hat.

 

In diesem Zusammenhang vorstellbar und anzuraten wäre, den Agenten darauf hinzuweisen, dass man dieses Werk nun selbst vermarkten werde. Oder, nachdem man einen Verlag gefunden hat, dem Agenten doch noch die Aushandlung der Verträge zu überlassen; Letzteres ist ja auch ein wesentlicher, über die schlichte Vermittlung weit hinausgehender Anteil der Agententätigkeit. Letztlich ist das alles Fallfrage. Und meist ist man sowieso ganz gut beraten, wenn man auf seinen Agenten hört, dafür hat man ihn ja auch engagiert!

 

Umgekehrt gilt für den Agenten, dass er, wenn er die ihm vorgelegten Werke nicht ausnahmslos, sondern lediglich unter selektiven Gesichtspunkten vermitteln möchte, ja einen Vertrag abschließen kann, der sich auf die einzelnen ihm vorzulegenden Werke beschränkt; so gehen ja auch viele Agenten vor. Lehnt er aber trotz eines Exklusivvertrages für alle Werke die Vermittlung eines bestimmen Werks ab, wäre es treuwidrig, wenn der Autor in einem solchen Fall das Werk nicht selbst vermarkten dürfte.

 

 

LG,

eva v.

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Ich habe im Gegensatz zu Christa einen Projektvertrag mit einer Klausel, dass die selben Konditionen bei beidseitigem Wunsch fürs nächste Projekt gelten.

 

Die IG Autorinnen Autoren empfiehlt Projektverträge, da es mit Generalverträgen eher zu Streitigkeiten kommt & man ja am Anfang sowieso die beidseitige Zufriedenheit nicht voraussehen kann.

 

Das wäre auch der einzige Vertrag, den ich nochmal unterschreiben würde. Das liegt jetzt gar nicht daran, dass ich, was diesen Punkt angeht, schlechte Erfahrungen gemacht habe, aber ich denke, dass sich eine solche Geschäftsbeziehung über Qualität und nicht über Klauseln binden sollte. Wenn eine Agentur in einem Genre toll vermittelt, aber in einem anderen nicht die entsprechenden Kontakte hat, warum soll ich da lange nachdenken und diskutieren? Wenn's knorke läuft, wird man auf ewig bei seiner Agentur bleiben, ansonsten kann man (projektbezogen) wechseln.

 

Gruß, Alf.

"Man muss noch Chaos in sich haben,

um einen tanzenden Stern zu gebären."

Friedrich Nietzsche

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