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(Hans-Juergen)

Unterschied Nettoverlagsabgabepreis und Nettoverlagserlös

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Ersteres ist der Preis, zu dem der Verlag das Werk an Zwischenhändler bzw. den Buchhandel abgibt, was Abschläge bis zu 50% des Ladenverkaufspreises beinhaltet.

Zweiteres ist noch schlimmer, denn das umfasst nur den Gewinn des Verlages abzüglich aller Herstellungs- und Vertriebskosten und ist noch intransparenter.

Ein Verlag wird einem Autor ggf. vorrechnen, dass er an jedem Buch nur 39,8 C verdient.

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Hallo Hans-Jürgen,

 

das Thema hatten wir auch schon mal hier: (Link ungültig)

 

 

Und ja, wir sind auch betroffen. Siehe Liste der Verlage.

 

LG, Dorit

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Hallo Dorit,

 

den von dir angegebenen Thread kenne ich. Er hilft nicht viel weiter, da hier hauptsächlich die Diskussion um Nettoladen- und Nettoverlagsabgabepreis ging. Der Unterschied interessiert mich aber nicht.

 

Hallo Matthias,

 

bist du sicher, dass sich hinter dem Begriff "Erlös" der Gewinn verbirgt? In der Buchhaltung gelten Erlös und Umsatz als gleichwertige Begriffe. Daher auch mein Unverständnis bezüglich des Unterschieds zwischen Nettoverlagsabgabepreis und Nettoverlagserlös.

 

Hans-Jürgen

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bist du sicher, dass sich hinter dem Begriff "Erlös" der Gewinn verbirgt? In der Buchhaltung gelten Erlös und Umsatz als gleichwertige Begriffe. Daher auch mein Unverständnis bezüglich des Unterschieds zwischen Nettoverlagsabgabepreis und Nettoverlagserlös.

 

Nein, soooo sicher bin ich mir dann doch nicht.

Aber da ich weiß, wie hochflexibel z. B. Beteiligungen für Autoren bei Filmverkäufen gehandhabt werden und wie leicht es kreativen Buchhaltungen fällt, ein Projekt arm zu rechnen, bin ich davon ausgegangen, dass (wie immer) auch hier eine Interpretation zu Lasten des Kreativen vorliegt.

Ich habe Verträge mit "Erlösbeteiligung" (bei Filmen), wobei diese Beteiligungen genau wie von mir angegeben als das das Resultat der Einnahmen aus Verkäufen minus Herstellungs-, Vertriebs-, Werbe- und Weißdergeierkosten definiert werden.

Und das ist nach landläufiger Ansicht ja nichts weiter als der "Gewinn".

 

(Muss ich erwähnen, dass ich gerade bei einem Film, von dem der Produzent intern sagt, er sei der einzige, an dem er jemals wirklich Geld verdient hätte, noch nie einen Cent bekommen habe, weil die Buchhaltung behauptet, das international 120fach verkaufte Werk hätte kein Geld eingebracht?  ::) )

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ich habe bei einem Verlag beide Regelungen, bei den älteren Büchern erhalte ich weniger Prozente vom Nettoverkaufspreis und bei den neueren mehr Prozente vom Nettoverlagserlös der Bücher und ich habe bisher bei meinem Verlag keinen Unterschied festgestellt.

Allerdings könnte der Verlag leichter tricksen, aber bisher hatte ich keinen Grund meinem Verleger nicht zu trauen.

Gruss

herby

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bist du sicher, dass sich hinter dem Begriff "Erlös" der Gewinn verbirgt? In der Buchhaltung gelten Erlös und Umsatz als gleichwertige Begriffe. Daher auch mein Unverständnis bezüglich des Unterschieds zwischen Nettoverlagsabgabepreis und Nettoverlagserlös.

 

Auch ich kenne den Begriff 'Erlös' - aus Quartalsberichten - als gleichbedeutend mit 'Umsatz', also NICHT Gewinn.

 

LG Andrea

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Ich habe selber noch einmal recherchiert. Im Mustervertrag von ver.di taucht der Begriff Erlös in Bezug auf die Nebenrechtsverwertung auf. Sogar hier wird er mit unterschiedlichen Inhalten versehen, je nachdem ob die Rechte im Inland (dann im Sinne von Umsatz) oder im Ausland (hier im Sinne von Gewinn) verwertet werden.

 

Nach meiner Ansicht ist damit der Nettoverlagserlös eine sehr dehnbare Angelegenheit.

 

Hans-Jürgen

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Irgendwie herrscht hier Begriffsverwirrung. Gewinn und Erlös sind völlig verschiedene Dinge.

 

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass irgendwo Gewinn gemeint ist, es geht doch stets nur um einen Anteil am Erlös, Inland wie Ausland. Gewinn ist schließlich das, was für den Verlag am Ende vom Erlös ubrig bleibt, und zwar nachdem alle Herstellungs-, Werbe- und Vertriebs-Kosten bezahlt wurden, einschließlich der Honorare für die Autoren. Vom Verlagsgewinn gibt es dann ganz gewiss keinen Anteil mehr für die Autoren.

 

Allerdings sind schon viele Verlage draufgegangen, weil Erlös mit Gewinn verwechselt wurde...  :s22

Das neue Jugendbuch: "Der Reiter des Königs"&&Homepage Burkhard P. Bierschenck

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Hallo Burghard,

 

ich hätte konkreter werden sollen. Im bereits erwähnten Mustervertrag steht unter § 5 Absatz 3.:

"Bei der Berechnung des Erlöses wird davon ausgegangen, daß in der Regel etwaige aus der Inlandsverwertung anfallende Agenturprovisionen und ähnliche Nebenkosten allein auf den Verlagsanteil zu verrechnen, für Auslandsverwertung anfallende Nebenkosten vom Gesamterlös vor Aufteilung abzuziehen sind."

 

Was Erlös ist, hängt hier von gewissen Bedingungen ab, ist damit immer auslegungsfähig und bietet somit einen guten Nährboden für Streit.

 

Hans-Jürgen

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