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(JoergenNord)

Character-Licensing

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Ich habe eine dringende Frage zu einem Vertrag für ein Jugendbuch. Vielleicht kann mich jemand aufklären?

 

Unter Rechtseinräumung heißt es:

 

"... das Character-Licensing-Recht, also das Recht, das Werk und Bearbeitungen des Werkes weiterzuentwickeln, in andere Nutzungsarten zu übertragen, inhaltlich fortzusetzen oder sonst mit den in §2 übertragenen Rechten zu nutzen. Die Nutzungsrechte werden auch für die im Werk enthaltenen Figuren, Namen, Textteile, Titel, Schriften, Geschehnisse und Erscheinungen, die durch das Werk begründeten Ausstattungen, einschließlich ihrer bildlichen, zeichnerischen und sonstigen Umsetzungen oder ihrer Bearbeitung, Fabeln (Plots), Sujets und anderen Inhalten, soweit sie Gegenstand selbstständiger Urheberrechte oder sonstiger Schutzrechte sind, übertragen. Diese Rechte dürfen in jeder vertragsgegenständlichen Nutzungsarten ((a)-® genutzt werden;"

 

Dieser Paragraph stört mich erheblich, da ich mit ihm - zumindest nach meinem Verständnis - das Recht an meinen ureigenen Figuren und das Recht zur Weiterentwicklung meiner Figuren abtreten würde sowie das Recht einräume, mein Buch von jemand anderem inhaltlich fortsetzen zu lassen. Ich neige dazu, diesen Absatz komplett streichen zu lassen. Was sagen die Fachleute?

 

Danke und Gruß,

Joergen    

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Unser Agent hat diese Klausel gar nicht im Vertrag (weil die Verlage ja meist eh nichts damit anfangen), wir haben sie in unseren Verträge vor der Agentur streichen bzw. mit dem Zusatz "nur mit Zustimmung der Autoren" versehen lassen.

 

Beste Grüße, Ole

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