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(JoergenNord)

Umsatzsteuer Kinderbuchlesungen

Empfohlene Beiträge

Nicht jeder hat den mediafon-Newsletter abonniert, aber diese aktuelle Meldung ist möglicherweise für die anwesenden KinderbuchautorInnen ganz interessant:

 

(15)          

Umsatzsteuer Literatur          

Ermäßigter Satz für Kinderbuchlesungen          

       

(mediafon, 11.10.10) Die Praxis der Finanzämter, auf die Honorare für Dichterlesungen generell 19 Prozent Mehrwertsteuer zu verlangen, hat das Finanzgericht Hamburg durchbrochen. In einem inzwischen rechtskräftigen Urteil stufte es die Lesungen eines Kinderbuchautors als Kleinkunst ein. Damit unterliegen sie - wie Theateraufführungen - dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent.          

       

Details unter: (Link ungültig)

 

 

Dass Lesungen von Kinderbuchautoren als Kleinkunst eingestuft werden, finde ich höchst bemerkenswert. Das Urteil bezieht sich allerdings auf jene Kinderbuchautoren, die ihre Texte "vorführen". Diejenigen, die nur stur vorlesen, müssen weiterhin 19% abführen.

 

Fragt sich nur, wie das kontrolliert wird. Sitzen künftig Finanzbeamte im juvenilen Publikum? ;D

 

Grüße

Joergen      

         

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Ist ja auch Auslegungssache. Wenn ich die Wuddels vorlese ist das immer auch ein bissel wie Theater spielen. Ich werde nämlich selber zum Wuddelbuck. ;D

 

wuddeliege Grüße von

Nati :s17

Wer die Flinte ins Korn wirft sollte aufpassen, dass er kein blindes Huhn damit erschlägt.

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danke, Joergen, interessant. Wenn denn die Honorare für Kinderbuchlesungen doch nur üppig genug wären, dass man den Unterschied bemerken würde ;-)

 

Gruß

 

Micha

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Fragt sich nur, wie das kontrolliert wird. Sitzen künftig Finanzbeamte im juvenilen Publikum? ;D

... wäre naheliegend, denn gerade in Märchen kommen ja oft Sterntaler, Golddukaten und ähnliches vor - alles Dinge, die heutzutage doch dringend finanz-behördlich gesucht werden ;-)

 

LG Annette

Der Autor und das liebe Geld - Steuerratgeber für Autoren mit zahlreichen Praxisbeispielen

Dieses Buch ist aus einer Reihe von Vorträgen für Autorinnen und Autoren entstanden. Es vermittelt ein Grundverständnis für die Themen, die für Autorinnen und Autoren im Steuerrecht wichtig sind. Des Weiteren soll es als Nachschlagewerk dienen. Mehr dazu unter www.autorentsteuerratgeber.de

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Das ist doch aber eher für Ausrichter von Lesungen interessant, oder irre ich mich da? Ich als Autor bekomme die Umsatzsteuer überwiesen und reiche sie doch einfach ans Amt weiter. Und da ist es mir doch wurscht, wie viel es ist.

 

Gruß

 

A

www.klippenschreiber.de

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Es ist dann nicht mehr wurscht, wenn Du versehentlich zu wenig (7%) verlangt / bekommen hast, das Finanzamt das beanstandet und Du dann sehen musst, dass Du noch die Differenz zu den 19% herbekommst, um nicht draufzuzahlen...

 

Wenn die Regelung so neu und außerdem so schwammig ist (auch wenn es ob mit Smiley steht, wie soll man bestimmen, ob etwas ähnlich wie ein Vorführung ist?), werden die allermeisten bei 19% bleiben, damit man da als Autor nicht in die Bredouille kommt.

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www.judithwilms.com

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Bei uns bezahlt der Bödecker Kreis keine Mwst. zusätzlich für Lesungen an Schulen.

Wenn man dann von den 150 € pro Lesung auch noch 19 % abführen darf, tut das schon richtig weh und rechnet sich eigentlich nicht mehr.

 

Liebe Grüße

Monika

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In einigen Bundesländern kann es sein, dass Mwst gezahlt wird. Auch die Honorare pro Lesung sind oft höher, weil es eben nicht bundeseinheitlich geregelt ist.

Hier in Schleswig-Holstein ist angelich kein Geld da um Mwst. zu zahlen.

Die muss der Autor dann selbst berappen.

 

Liebe Grüße

Monika

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Off topic, aber ich hab das mit der MwSt. noch nie verstanden. Jeder reicht die irgendwie an irgendjemanden weiter, der letzte ans Finanzamt, und der, der am Anfang dieser "Eimerkette" steht, setzt die doch bestimmt von der Steuer ab. Wo ist denn da jetzt für wen eine Einnahme? :-?

 

Dies trifft natürlich nicht zu, wenn Auftraggeber sich weigern, MwSt. zu zahlen ...

www.klippenschreiber.de

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Jeder reicht die irgendwie an irgendjemanden weiter' date=' der letzte ans Finanzamt, und der, der am Anfang dieser "Eimerkette" steht, setzt die doch bestimmt von der Steuer ab. Wo ist denn da jetzt für wen eine Einnahme?[/quote']Irgendwo am Anfang der Eimerkette sitzt ein nicht mehrwertsteuerabzugsberechtigter Endverbraucher. Das ist dann der, dessen Geld ans Finanzamt durchgereicht wird.

 Und da es ja "Mehrwertsteuer" heißt, wird davon ausgegangen, dass jeder Abzugsberechtigte auch einen Mehrwert erbringt und dementsprechend als Gegenleistung dafür, dass er es absetzen darf, auch noch einen Batzen auf den Gesamtbetrag drauflegt, bevor die Gesamtsumme dann bei demjenigen ankommt, der den Schwarzen Peter hält und alles zahlen muss  ;)

Sinn ist keine Eigenschaft der Welt, sondern ein menschliches Bedürfnis (Richard David Precht)

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