Zum Inhalt springen
Nadine

Dürfen Schulbuchverlage Texte honorarfrei drucken?

Empfohlene Beiträge

Eine Freundin hat sich heute an mich gewand, weil sie eine seltsame Mail von jemandem von buchmedia.de erhalten hat und nicht weiß, wie sie sich  verhalten soll. Vielleicht ist jemandem schon etwas ähnliches passiert oder er kennt sich mit der Rechtslage besser aus als ich. Jedenfalls konnte ich ihr nicht weiterhelfen.

 

Vor zwei Jahren hat sie bei einem Literatur-Landeswettbewerb für junge Autoren mit einer Kurzgeschichte einen Preis und eine Veröffentlichung gewonnen. Heute erhielt sie eine Mail von der buchmedia, in der es darum geht, dass die VGWort ihnen mitgeteilt hat, dass eben diese Kurzgeschichte in einem Schulbuch für das Deutschabitur erscheinen wird, sie bräuchten noch ihre Adresse und ihr Geburtsdatum.

Sie war natürlich völlig überrumpelt und hat bei der VGWort recherchiert, dass es wohl so ist, dass der Schulbuchverlag ihre Geschichte veröffentlichen darf und sie nicht einmal um Erlaubnis fragen, geschweige denn ein Honorar bezahlen muss. Sie wird dann ausschließlich Tantiemen von der VG-Wort erhalten.

 

Kann so etwas sein? Dürfen Schulbuchverlage einfach so Texte aus Anthologien in Schulbüchern veröffentlichen, ohne den Autor zu informieren und ohne etwas zu bezahlen?

Gibt es eine Stelle, bei der man nachfragen kann? Wahrscheinlich wird sie die VGWort und evtl. noch mediafon anrufen, aber da wäre es auch gut, wenn sie schon ein paar mehr Informationen hat.

 

Vielen Dank und Grüße,

Nadine

Die Prüffristen bei Agenturen und Verlagen sind nicht lang. Ein Autor erfährt lediglich eine Zeitdilatation, je weiter er sich von seinem Manuskript entfernt!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

 

auch einer "gewonnenen Veröffentlichung" liegt oft ein Verlagsvertrag zugrunde; wenn ein solcher geschlossen wurde, kann es helfen, da mal reinzuschauen, vielleicht klärt sich dann einiges. Es könnte sich z. B. um eine berechtigte Lizenzvergabe handeln.

 

LG,

eva v.

 

Edit: Ansonsten gilt § 53 Abs. 3 UrhG.

(Link ungültig)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich glaube schon mal Ähnliches gehört zu haben, zumindest in Österreich. Schulbuchverlage haben da anscheinend wirklich eine Sonderstellung und dürfen Texte abdrucken. Bei uns schwappten auch vor ein, zwei Jahren die Wellen hoch, weil Texte von namhaften Autoren abgeändert wurden, um sie "schultauglich" zu machen, und zwar ohne Wissen oder Zustimmung der betroffenen AutorInnen.

 

LG Berta

Berta Berger: Die Prinzessin, die von der Liebe nichts wissen wollte, Kunigund kugelrund&&Valentina Berger: Der Augenschneider, Das Liliengrab, Der Menschennäher&&Tamina Berger: Frostengel, Engelsträne, Elfengift

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Guten Morgen!

 

Von mir wurden schon mehrfach journalistische Texte in Schulbüchern veröffentlicht. Manchmal bekam ich die Texte und sollte sie nochmals durchgehen, manchmal nicht. In jedem Fall aber bekam ich von der VG-Wort Bescheid und was noch viel besser ist: eine gute Ausschüttung. Da Schulbücher in der Regel eine sehr hohe Auflage haben, bekommt man dafür - über die VG-Wort - einen ganz ordentlichen Beitrag. Kurzum: Ich freue mich immer riesig, wenn in Schulbüchern etwas von mir abgedruckt wird.

 

 

Herzlichst

jueb

"Dem von zwei Künstlern geschaffenen Werk wohnt ein Prinzip der Täuschung und Simulation inne."  

AT "Aus Liebe Stahl. Eine Künstlerehe."

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Von meiner Mitarbeit im Autorenteam eines großen deutschen Schulbuchverlages kenne ich es nur so, dass wir bei allen von uns ausgewählten Texten bei den Autoren oder den Verlagen, die die Rechte an den Texten hatten, nachgefragt und dann auch eventuelle Änderungswünsche zur Genehmigung vorgelegt haben. Außerdem erhielten die Autoren ein Abdruckhonorar und es wurden manche Texte nicht verwendet, weil man sich nicht über die Höhe des Honorars einigen konnte. Ich selber habe bisher für meine Texte, die in verschiedenen Schulbüchern gedruckt wurden, ebenfalls jeweils Honorare erhalten und vorab meine Abdruckgenehmigung erteilt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Einer meiner journalistischen Texte wurde vor einigen Jahren auch für ein Schulbuch verwendet, ich erhielt dazu eine Mitteilung von der VG Wort: "nach § 46 UrhG ist es zulässig, ohne urheberrechtliche Genehmigung kleine Texte oder Teile von Texten in geringem Umfang, in Sammlungen für den Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch abzudrucken."

Seitdem kriege ich jedes Jahr Geld von der VG Wort für die Neuauflagen des Buches. Nicht besonders viel, aber immerhin...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke für eure Erfahrungen und Informationen! Ich werde ihr alles weitergeben. Wie es aussieht, scheint die Sache rechtlich einwandfrei zu sein. Dann drücke ich ihr die Daumen auf einen netten Scheck der VGWort ;D

 

Grüße,

Nadine

Die Prüffristen bei Agenturen und Verlagen sind nicht lang. Ein Autor erfährt lediglich eine Zeitdilatation, je weiter er sich von seinem Manuskript entfernt!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bitte melde Dich an, um einen Kommentar abzugeben

Du kannst nach der Anmeldung einen Kommentar hinterlassen



Jetzt anmelden


×
×
  • Neu erstellen...