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Svenja

Steuerliche Handhabe

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

als absoluter Neuling habe ich natürlich auch Fragen über die steuerliche Handhabe von Schriftstellern.

Ernsthaft bemühe ich mich seit einem guten Jahr meine Geschichten diversen Zeitschriften anzubieten und arbeite nebenbei noch an einem Roman. Das man mir bis jetzt noch keinen roten Teppich ausgelegt hat, brauche ich wohl niemanden erklären  :D. Kommt Zeit, kommt Knete  ;D.

Aber was mich im Moment beschäftigt, ist das Finanzamt. Muss ich mich beim Gewerbeamt als Schriftsteller anmelden? Bekomme ich so etwas wie einen Gewerbeschein? Oder füge ich bei der Steuererklärung einfach nur eine Einnahmen-Ausgabenliste bei? Wobei die Einnahmen ja gleich null sind. Kann man das als Nebenbeuf angeben? Da ich bei meinem Mann mit freiwillig krankenversichert bin, möchte  ich mich nicht unbedingt als hauptberuflich selbständig melden. D. h. ich müsste mich dann selbst versichern und das kann ich mir z. Zt. nicht leisten. Welche Ausgaben kann ich absetzen? Mal abgesehen von den ganzen Schreibutensilien, Drucker, etc. Aber inwieweit muss ich nachweisen, dass ich den Drucker und den Bleistift nicht auch privat nutze  ???. Kann ich den Schreibkurs auch von der Steuer absetzen?

Gibt es darüber gute Literatur? Klar, ich könnte auch zum Steuerberater gehen, werdet ihr jetzt sagen, aber die Leute kosten Geld. Und ich will und muss meine Kosten so gering wie möglich halten.

Puh, sorry, Fragen über Fragen. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Schon mal ein dickes danke schön :s01.

 

Svenja

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Stefan Mühlfried

Hi Svenja!

 

Einen Gewerbeschein brauchst du auf jeden Fall nicht, Schriftstellerei ist einer der "freien Berufe", somit bist du Freiberufler.

Du mußt für die Steuererklärung eine Einnahme-Überschuß-Rechnung (EÜR) erstellen (klingt schwieriger, als es ist; im Prinzip mußt du nur Einnahmen und Ausgaben gegeneinander aufrechnen; gibt auch schon günstige oder kostenlose Programme dafür) und den Überschuß - oder den Verlust - auf der Anlage GSE in der Steuererklärung (Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit) eintragen.

Wenn du in der ersten Zeit mehr Ausgaben als Einnahmen hast, kannst du das Minus steuerlich geltend machen. Du bekommst dann die Steuer auf das Minus von Vater Staat zurück.

Das klappt aber nur einige Jahre; irgendwann unterstellt dir das Amt "mangelnde Gewinnerzielungsabsicht" oder "Liebhaberei" und erkennt die Kosten nicht mehr an.

Nebenberuf geht natürlich. Meines Wissens müßte es auch so sein, daß du bis zu einer gewissen Freigrenze (400€ / Monat oder so) auch in der Versicherung deines Mannes bleiben kannst.

Die EÜR muß übrigens nur als Summenblatt der Steuererklärung beigelegt werden. Ob die einzelnen Positionen darin tatsächlich steuerlich relevant sind, prüft das Amt nicht. Erst (wenn überhaupt) nach diversen Jahren im Rahmen einer Betriebsprüfung.

Mein Tip: Leg dir ein gutes Steuerprogramm wie z.B. das von WISO zu. Da gibt's ein dickes Buch mit jeder Menge Tipps zu allen Lebenslagen dazu, und die EÜR macht dir das Ding auch. (Ist aber etwas klobig zu bedienen, ich verwende Easy Cash & Tax dazu - kostenlos unter (Link ungültig) zu finden.)

Ich selber muß den Sermon übrigens nicht wegen Schriftstellerei betreiben, sondern als freiberuflicher EDV-Berater. Ich gehe aber mal davon aus, daß die meisten Sachen gleich laufen. Sonst wird mir hoffentlich einer der Profis hier widersprechen...

Oder? ???

 

Liebe Grüße,

Stefan

"Schriftsteller sollten gar keine Adjektive haben. Sie sind keine französischen oder australischen Schriftsteller, sondern einfach Schriftsteller. Am Ende sind sie ohnehin nicht mal ein Substantiv, sondern ein Verb: Sie schreiben." - Richard Flanagan

Blaulichtmilieu   -   Zur Hölle mit der Kohle   -   Der steinerne Zeuge

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Hallo Stefan,

 

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Das Programm habe ich mir gleich runtergeladen, werde es mir demnächst anschauen. Aber eigentlich gibts da nicht viel zu rechnen. Die paar Ausgaben krieg ich noch im Kopf hin   ;).

Ich hatte hier gelesen, dass es sinnvoll sei, sich als Umsatzsteuerberechtigt anzumelden. Macht das jetzt schon Sinn oder sollte ich warten, bis ich auch ein paar Einnahmen haben werde.

Und bei der Steuererklärung trage ich einfach als Beruf "Schriftsteller" ein? Ich muss das vorher nicht anzeigen?

Muss ich die Kaufbelege mit einreichen? Oder nur die üblichen 10 Jahre aufheben?

Gibts denn gar keine Literatur darüber? Ich stehe mit den Steuern etwas auf Kriegsfuß und wüsste noch nicht einmal nach welcher Art von Steuerbuch ich suchen sollte. Ich habe einen Konz von 02 da, aber der ist da nicht sehr hilfreich.

 

Liebe Grüße, Svenja

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Stefan Mühlfried

Hi Svenja!

Als "Kleinunternehmer" bist du per se erstmal umsatzsteuerbefreit. Das heißt, du mußt auf den Rechnungen, die du stellst, keine Mehrwertsteuer ausweisen und abführen. Dafür kannst du aber auch nicht die Vorsteuer (also die Umsatzsteuer auf gekaufte Sachen) absetzen. Du hast aber die Möglichkeit, zu "optieren", d.h. dich freiwillig USt.-pflichtig zu machen. Das macht aber eigentlich nur Sinn, wenn du viele Anschaffungen hast (z.B. neuer PC - USt ist da bei einem 1000-Euro-Teil auch schon runde 150 Tacken), sonst macht die ganze Umsatzsteueranmelderei mehr Stress als Nutzen.

Den Verlagen ist das übrigens egal, ob du die 16% Steuer auf deine Rechnungen aufschlägst. Die können sie stante pede wieder als Vorsteuer zurückholen. Nur wenn Du an Endverbraucher verkaufst, macht das einen Unterschied. Aber welcher Autor verkauft schon direkt an seine Leser  ;D

Ich glaube nicht, daß du vorher irgendwas eintragen oder anmelden mußt. Aber am besten fragst du das mal direkt beim Finanzamt deines Vertrauens nach, die sind nämlich auskunftspflichtig. Und auf eine freundliche Nachfrage habe ich bisher auch nur freundliche Antworten bekommen...  ;)

Kaufbelege mußt du nur für Werbungskosten als Arbeitnehmer mit einreichen. Bei Kosten für selbständige Arbeit reicht wie gesagt die EÜR.

Literatur? Naja, der Konz wird's hierfür sicher nicht bringen. Ich selbst hab' da keinen Vorschlag, wäre aber für Hinweise von Kollegen auch dankbar... :-/

 

Liebe Grüße,

Stefan

"Schriftsteller sollten gar keine Adjektive haben. Sie sind keine französischen oder australischen Schriftsteller, sondern einfach Schriftsteller. Am Ende sind sie ohnehin nicht mal ein Substantiv, sondern ein Verb: Sie schreiben." - Richard Flanagan

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Liebe Leute,

 

Tin wird's mir hoffentlich nachsehen, wenn ich hier wieder auf einen Link verweise - er stammt nämlich von ihr selbst.

 

(Link ungültig)

 

Könnte Euch vermutlich weiterhelfen.

 

Gruß

Jan, Forumsgedächtnis  ;D

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Hallo Jan,

 

dein Gedächtnis ist in der Tat enorm. Hast du schon mal daran gedacht, damit Geld zu verdienen?  :s15

Leider ist die Beratung nicht kostenlos, sie kostet pro Viertelstunde 12,50. Und in 15 Minuten kann man nicht viel beraten (jedenfalls nicht bei der Menge an Fragen, die ich habe). Da kommt einiges zusammen, dafür würde ich mir lieber ein Buch kaufen. Außerdem kann man da dann immer mal wieder nachschlagen. Mein Gedächtnis ist leider nicht so gut, dass ich mir das alles merken kann. Zumal das für mich alles böhmische Dörfer sind  :-/.

 

Trotzdem danke und Grüßli

 

Svenja

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Lieber Jan,

 

langsam beschleicht mich die Paranoia, du könntest nur MEINE Beiträge archivieren :s10

 

Test: Wann habe ich zuletzt gesagt "Was schert mich mein Geschwätz von gestern?" ;)

 

Svenja, das war kein Bezug zu mediafon ;) Aber wenn die Beratung da nun kostet, ist das neu. Ich hatte nur die normalen Telefonkosten.

 

Gruß,

 

Tin

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Test: Wann habe ich zuletzt gesagt "Was schert mich mein Geschwätz von gestern?"  ;)

 

Ääähmmm.... bisher noch nie, liebe Tin, das heißt, falls mich mein Gedächtnis nicht täuscht ;D

 

Aber ich schwöre, ich archiviere keine Beiträge, nur manche PNs.

 

Und daß diese Beratung nun etwas kostet, ist mir ebenfalls neu. Aber, Svenja, diese ganzen Fragen werden für Dich ja erst aktuell, wenn Du anfängst, tatsächlich etwas zu veröffentlichen, sei es regelmäßig in Zeitschriften oder in Buchform.

 

Also, noch Zeit genug, sich kundig zu machen.

 

Gruß

Jan :s01  

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Ach so?

Dann kann ich vorher keine Kosten geltend machen? Drucker, Stifte, Papier, Porto, meine ganzen verbrauchten grauen Zellen  ;D?

???

 

Tsts, welcher schlaue Politiker hat sich denn dat nu wieder ausjedacht  :s16

 

Rebellische Grüße, Svenja

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Stefan Mühlfried

Doch, kannst du schon. Es ist ja durchaus üblich, erst einmal Verlust zu machen, wenn man sich selbstständig macht.

Du mußt wie gesagt nur zusehen, daß du nicht über mehrere Jahre in Folge nur Minus machst.

 

Liebe Grüße,

Stefan

"Schriftsteller sollten gar keine Adjektive haben. Sie sind keine französischen oder australischen Schriftsteller, sondern einfach Schriftsteller. Am Ende sind sie ohnehin nicht mal ein Substantiv, sondern ein Verb: Sie schreiben." - Richard Flanagan

Blaulichtmilieu   -   Zur Hölle mit der Kohle   -   Der steinerne Zeuge

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Wir hatten diese Frage gerade in der Familie.

Meine Schwester wollte ihre (damals noch geringen) Verdienste steuerehrlich angeben.

 

Dass sie dabei mehr Verlust als Gewinn machte und damit die Steuerschuld ihres Mannes milderte ( es gab eine Rückzahlung)  war im ersten Jahr auch ok.

 

Das Finanzamt verwies jedoch darauf, dass man verstärkt auf "Scheinselbstständigkeit" achte und davon ausginge, dass sich ihre Einkünfte in den kommenden Jahren zumindest steigern müssten.

(was sie dann auch taten)

 

Jahrelang nur Verluste mit einer selbstständigen/freiberuflichen Tätigkeit einzufahren, macht das Finanzamt nicht lange mit.

 

Ich selbst habe leider den Fehler gemacht, mich erst beim Finanzamt zu melden, als meine Tätigkeit gewinnbringend wurde. Die ersten zwei Jahre ohne Einkommen hätte ich zumindest meine Verluste geltend machen können.

 

Im Nachhinein ärgerlich, andererseits ist man ja auch kein Hellseher und weiß nicht, ob sich die Einkünfte zum Positiven verbessern.

... und wer hat schon gern das Finanzamt am Hals ?

 

Einkünfte auch schriftstellerischer Tätigkeit sind aber m. W. nach grundsätzlich zu versteuern !!!

 

Die Geringverdienergrenze, bezieht sich so weit ich weiß nur auf die Sozialversicherungspflicht.

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Einkünfte auch schriftstellerischer Tätigkeit sind aber m. W. nach grundsätzlich zu versteuern !!!

Die Geringverdienergrenze, bezieht sich so weit ich weiß nur auf die Sozialversicherungspflicht.

 

Nun, es gibt natürlich die üblichen Freibeträge, so dass man nicht zwangsläufig vom ersten Euro an Steuern zahlt. Aber angeben muss man natürlich alles.

 

Die "Geringverdienergrenze" in diesem Thread bezog sich, soweit ich es verstanden habe, aber ohnehin nur auf die Sozialversicherungspflicht - nämlich auf die Frage, ob sie bei ihrem Mann mitversichert bleiben kann. Interessant ist in diesem Zusammenhang vielleicht der Hinweis, dass die Einkommensgrenze, aber der man Versicherungspflichtig in der Künstlersozialversicherung wird, derzeit bei 3900 Euro liegt, also bei 325 Euro im Monat. Es gibt allerdings eine Sonderklausel für Berufsanfänger, die in den ersten 3 Berufjahren unter dieser Grenze bleiben - keine Ahnung, ob sich dadurch auch eine Versicherungspflicht ableiten lässt, oder ob sie wirklich nur auf Antrag eine Kann-Möglichkeit für eine eigene Versicherung verschafft.

Das sollte man wohl auf jeden Fall vorher prüfen.

Sinn ist keine Eigenschaft der Welt, sondern ein menschliches Bedürfnis (Richard David Precht)

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Interessant ist in diesem Zusammenhang vielleicht der Hinweis, dass die Einkommensgrenze, aber der man Versicherungspflichtig in der Künstlersozialversicherung wird, derzeit bei 3900 Euro liegt, also bei 325 Euro im Monat.   

 

Der Mindestbeitragssatz liegt dann bei 70 € im Monat, für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

 

Bei 325 € Monatsverdienst nicht gerade wenig.  :(

 

Allerdings zahlt man auch nicht weniger, wenn man sich als Selbstständiger nur gesetzlich krankenversichert und die Beiträge allein berappt.

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Ich selbst habe leider den Fehler gemacht, mich erst beim Finanzamt zu melden, als meine Tätigkeit gewinnbringend wurde. Die ersten zwei Jahre ohne Einkommen hätte ich zumindest meine Verluste geltend machen können.

 

 

Da drängt sich einem natürlich die Frage auf, wann ist denn der beste Zeitpunkt, um als nebenberuflicher Autor zum ersten Mal eine EÜR zu erstellen (2 Jahre vor seiner ersten Veröffentlichung oder wie muss man das rechnen)?

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Am besten dann, wenn du weißt, dass dein Einkommen in den kommenden Jahren steigen wird.

 

Meinst du damit ein Schriftsteller-Einkommen oder ganz allgemein das Einkommen?

 

 

Wenn ich also davon ausgehe, innerhalb der nächsten 2 Jahre meinen ersten Roman zu veröffentlichen, spricht also nichts dagegen den nächsten Drucker jetzt schon auf eine EÜR zu setzen?

 

Natürlich kann man das nicht so genau planen, aber nur mal als Beispiel.

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Na klar kannst Du jetzt schon Deine EÜR machen und alle Ausgaben ansetzen.

 

Du musst *glaubhaft* machen, dass Deine Tätigkeit dauerhaft auf Gewinnerzielung angelegt ist.

 

Es gibt keine Fristenregelung ("nach 2 Jahren musst Du im Plus sein"). Liebhaberei wird gern unterstellt, aber gerade bei Schriftstellern ist es nicht unüblich, dass sich der Erfolg erst nach einer Durststrecke einstellt.

 

Alles steht und fällt mit der Glaubhaftmachung. Wenn Du nur ab und an mal ein paar Zeilen schreibst und vielleicht mal auf einer Hobby-Dichterlesung der lokalen Bibliothek auftrittst, wird Dir keiner die Einkommenserzielungsabsicht abnehmen. Wenn Du Dich aber nachweislich z.B. um einen Agenten kümmerst, erste kleinere Veröffentlichungen hast u.s.w., dann wird auch das Finanzamt eher mitspielen.

 

Das sind Menschen und die haben einen Ermessenspielraum.

 

Und - meine Erfahrung war bisher immer: wenn man persönlich mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in redet, ist man oft überrascht, wie gut es läuft.

 

Viel Erfolg!

 

Mark

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Noch ein Tipp:

 

Es gibt ein sehr schönes "Autorenmerkblatt" (eigentlich ist es schon eine Broschüre) der Firma Lexware.

 

Hierin wird speziell für Autoren erklärt, was es mit der Steuer auf sicht hat, mit der Gewinnermittlung, mit absetzbaren Ausgaben, mit der VG Wort u.s.w.

 

Die Pressestelle gibt dieses Merkblatt jedes Jahr aufs neue aktualisiert als PDF heraus.

 

(Link ungültig)

 

Viele Grüße

Mark

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Liebe Leute,

 

darf ich einen kleinen Einwurf machen?

 

Das ist alles interessant und sicher auch richtig - aber ich hab irgendwie das Gefühl, Ihr zäumt das Pferd vom falschen Ende her auf.

 

Wäre es nicht angebrachter, sich zunächst mal aufs Schreiben zu konzentrieren und im nächsten Schritt ernsthaft zu versuchen, etwas zu veröffentlichen - statt sich als erstes Schriftsteller zu nennen und Bleistifte von der Steuer abzusetzen?

 

Das Veröffentlichen ist nämlich gar nicht so einfach - selbst wenn man mit Leidenschaft, Fleiß und Ernsthaftigkeit schreibt.

 

Gruß

Jan

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Das kommt wohl ganz darauf an, wie man die Schriftstellerei sieht.

 

Ist es ein Hobby, ein Versuch, eine künstlerische Probe, oder soll es ein Beruf werden, ein Lebensunterhalt?

 

Es ist in vielen anderen Bereichen der Selbständigkeit sicherlich ebenso schwierig Fuß zu fassen, dennoch käme hier wohl niemand auf die Idee sich zu sagen "Ich arbeite erst einmal und schaue was passiert und mache mir später Gedanken darüber, das ganze auch professionell aufzubauen".

 

Wie immer im Leben ist alles eine Frage der Sicht- und Herangehensweise.  :)

 

Viele Grüße

Mark

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Es muss es ja auch nicht gleich der Lebensunterhalt sein, den man verdient.

 

Ein Zuverdienst genügt auch.

Und der muss auch versteuert werden.

 

Zwischen einem Hobbyschreiber und den 0,03% der Autoren, die von ihrem Geschriebenen leben können, gibt es Tausende die mal mehr mal weniger Einkünfte haben.

 

Mark hat Recht, solange einem das Finanzamt die angepeilte Gewinnerziehung abnimmt ,kann man auch Verluste geltend machen.

Ich denke aber, das sollte man nicht übertreiben, denn irgendwann werden auch die stutzig. :s09

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