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HeikeSch

Vertrag kündigen

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Hallo Montségurler,

 

ich möchte nun Nägel mit Köpfen machen und meinen Agenturvertrag kündigen.

Gibt es da irgendwelche Formulierungen, auf die ich achten sollte?

Reicht ein formloses Schreiben per Einschreiben, oder muss es auch mit Rückschein sein?

 

Ahnungslose Grüße

Heike

www.heike-schulz.com "Hexengesicht", Schwarzkopf & Schwarzkopf "Anpfiff dritte Halbzeit", Schwarzkopf & Schwarzkopf

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Hallo Heike,

 

zuerst den entsprechenden Passus zur Kündigung in deinem Vertrag lesen - evtl. musst du eine Frist beachten - und dann würde auch ich per Einschreiben/Rückschein kündigen.

 

Viele Grüße

 

Micha

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Dankeschön für die Tipps!

 

Muss ich ausdrücklich darum bitten, mir eine Auflistung seiner bisherigen Vermittlungsbemühungen (Nennung der Verlage mit Angabe, wann er es mit welchem Ergebnis angeboten hat) zuzusenden, oder ist das selbstverständlich?

 

Diese Infos wären ja für eine andere Agentur, bei der ich in Zukunft vielleicht unterschreiben würde, nicht ganz uninteressant.

 

Bis jetzt war mein Agent da wenig mitteilungsfreudig.

 

 

LG

Heike

www.heike-schulz.com "Hexengesicht", Schwarzkopf & Schwarzkopf "Anpfiff dritte Halbzeit", Schwarzkopf & Schwarzkopf

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Wie Du mittlerweile weißt, ist er auskunftspflichtig. Ich würde, in Anbetracht der Umstände, ihn auf diese Pflicht hinweisen und um möglichst konkrete Angaben bitten.

 

Einschreiben/Rückschein ist im Streitfall immer hilfreich, den Vertrag solltest Du vorher unbedingt durchlesen.

 

Gruß Eva

 

EDIT: Burkhardts hochinteressantes Posting wirft ein klareres Licht auf die Sache, von daher weißt Du nun sicher, was zu tun ist.

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Oh, ja. Das war sehr erhellend!

 

Nochmal danke an alle, die ich mit dem Thema genervt habe, und die mir trotzdem so freundlich geholfen haben.  :-*

 

Bis dann (in Oberursel)

Heike

 

*edit*

Ich bekam noch folgenden Tipp, den ich hier an Interessierte weitergeben möchte:

 

"...rechtlich ist ein Einwurfeinschreiben genügend. Man braucht keinerlei Bestätigung, sollte sich aber online ausdrucken (auf der Homepage der Post ersichtlich), dass das Einwurfeinschreiben den Empfänger erreicht hat. Damit ist die Kündigung rechtswirksam."

www.heike-schulz.com "Hexengesicht", Schwarzkopf & Schwarzkopf "Anpfiff dritte Halbzeit", Schwarzkopf & Schwarzkopf

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