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Quidam

Steuerunterschiede

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute,

 

in Sachen Steuern bin ich nicht wirklich fit und hoffe, ihr habt mehr Ahnung davon. :-)

 

Angenommen, ein Künstler bekommt 50.000 € gezahlt.

Spielt es dabei eine Rolle, ob er fest angestellt ist, selbstständig, oder arbeitslos?

und falls ja: wie sehen die Unterschiede ungefähr aus?

 

Danke im voraus!

 

Grüße

Quidam

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Das kommt darauf an. Wenn du als angestellter Künstler in einem Angestelltenverhältnis arbeitest und die 50.000 Euro dein Gehalt sind, musst du keine Umsatzsteuer darauf zahlen, denn das ist dein Arbeitslohn wie bei jedem anderen auch.

Wenn du Freiberufler bist, musst du Umsatzsteuer zahlen.

Wenn du arbeitslos bist, wird es auf dein Arbeitslosengeld angerechnet und du verlierst den Anspruch, da du bei 50.000 Euro ja nicht mehr arbeitslos und ohne Einkommen bist. Und du musst - wie der Freiberufler - Umsatzsteuer zahlen.

 

Gruß, Melanie

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Was die Umsatzsteuer angeht: Du musst sie von deinen Kunden/Abnehmern verlangen und an das Finanzamt weiterleiten. (Sie geht also nicht von den 50.000 Euro ab, sondern kommt oben drauf. Du leitest sie eigentlich nur weiter.) Im Gegenzug zahlt dir das Finanzamt für alle Betriebsausgaben die Mehrwertsteuer, die du bezahlt hast, zurück.

 

Darüber hinaus hast du als Selbstständiger andere Abschreibungsmöglichkeiten.

 

Versicherungstechnisch haben wir Künstler gegenüber anderen Selbstständigen den Vorteil, dass es die Künstlersozialversicherung (KSK) gibt, die die Hälfte unserer Beiträge übernimmt, wenn wir selbstständig sind. Die Arbeitslosenversicherung entfällt jedoch. Wir kriegen daher auch kein Geld, wenn wir nichts zu tun haben.

 

Liebe Grüße

Andreas

"Wir sind die Wahrheit", Jugendbuch, Dressler Verlag 2020;  Romane bei FISCHER Scherz: "Die im Dunkeln sieht man nicht"; "Die Nachtigall singt nicht mehr"; "Die Zeit der Jäger"

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Die Arbeitslosenversicherung entfällt jedoch. Wir kriegen daher auch kein Geld' date=' wenn wir nichts zu tun haben.[/quote']

Wenn man sich selbständig macht bzw. mit der freiberuflichen Tätigkeit anfängt, kann man sich innerhalb eines Monats (versemmelt man diese Frist geht leider gar nichts mehr!) bei der Arbeitsagentur melden und für einen recht geringen Betrag Arbeitslosenversicherung beantragen (zurzeit so um die 17 € im Monat), die dann bei Arbeitslosigkeit in Anspruch genommen werden kann.

 

Zumindest war das die letzten Jahre so (seit 2006/2007). Das Gesetz soll dieses Jahr noch auf den Prüfstand. Mein letzter Stand ist der, dass es aber wohl verlängert werden wird.

 

Viele Grüße,

 

Karina

Unser Gefühl weist uns immer das richtige Licht für unserer Lebensträume ...

und unser Verstand prüft die Machbarkeit!

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Wenn man sich selbständig macht bzw. mit der freiberuflichen Tätigkeit anfängt, kann man sich innerhalb eines Monats (versemmelt man diese Frist geht leider gar nichts mehr!) bei der Arbeitsagentur melden und für einen recht geringen Betrag Arbeitslosenversicherung beantragen (zurzeit so um die 17 € im Monat), die dann bei Arbeitslosigkeit in Anspruch genommen werden kann.

 

Zumindest war das die letzten Jahre so (seit 2006/2007). Das Gesetz soll dieses Jahr noch auf den Prüfstand. Mein letzter Stand ist der, dass es aber wohl verlängert werden wird.

Mein letzter Stand dazu ist, dass sich die Beiträge 2011 verdoppeln und 2012 vervierfachen sollen, das wären dann ca. 70 € im Monat. Gleichzeitig wird die freiwillige Weiterversicherung in eine Pflichtversicherung umgewandelt, wer nicht bis März (glaube ich) 2011 kündigt oder die Zahlungen einstellt kommt nicht mehr raus. Wenn sich danach die Beiträge weiter in dem Tempo erhöhen...

 

Liebe Grüße

Beate

Man gräbt keine goldenen Halsbänder aus dem Boden. (John Vorhaus "Handwerk Humor")

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Mein letzter Stand dazu ist, dass sich die Beiträge 2011 verdoppeln und 2012 vervierfachen sollen, das wären dann ca. 70 € im Monat. Gleichzeitig wird die freiwillige Weiterversicherung in eine Pflichtversicherung umgewandelt, wer nicht bis März (glaube ich) 2011 kündigt oder die Zahlungen einstellt kommt nicht mehr raus.

Danke für die Info  :). Habe jetzt bei mediafon ((Link ungültig)) den aktuellen Stand nachgelesen. Kündigen kann man, aber erst nach 5 Jahren Versicherungspflicht.

 

Viele Grüße,

 

Karina

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