Zum Inhalt springen
(TanjaV)

KSK und Einkommenssteuer die x-te

Empfohlene Beiträge

Hallo ihr Lieben,

ich habe mich an das Großprojekt Einkommenssteuer gewagt (ganz allein und ohne Steuerberater) und stehe prompt vor einem Problem:

 

Wo zum Teufel werden die Beiträge für die KSK aufgeführt?

 

Gehören sie in die 'Gewinn- und Verlustrechnung' unter Ausgaben? Oder gibt es auf dem Steuerformular eine ganz bestimmte Stelle an der sie eingetragen werden müssen (Wenn ja, wo  :-?)? Oder funktioniert das mit den KSK-Beiträgen ganz anders?

 

Kann hier bitte jemand einem Steuer-Ahnungslosen wie mir helfen?

 

Haareraufende Grüße,

Tanja

 

(Edit: Tippfehler)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

 

nach meiner unmaßgeblichen Meinung (ich selbst überlasse solche Unterscheidungen gern dem Steuerberater :-) handelt es sich hierbei um "Vorsorgeaufwendungen", da die KSK Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge einzieht. Soweit ich weiß, gibt es dafür jetzt eine besondere Anlage.

 

 

Genaueres kannst du aber sicher bei dem für dich zuständigen Finanzamt erfragen! Oder du schaust dich mal in den "Elster"-Foren um!

 

LG,

eva v.

 

Edit: Noch gefunden, mit Beispielen und weiterführenden Links:

(Link ungültig)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo, Tanja,

 

auf dem Montsegurtreffen im September wird es auch einen Vortrag von einem Referenten der KSK geben - speziell für Autoren. Da werden solche Fragen sicher ausführlich beantwortet! Für diejenigen, die nicht dabei sein können, gibt es hinterher eine Zusammenfassung.

 

Herzliche Grüße

 

Martina

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@eva: danke! Das hilft mir schon mal weiter!  :s17

 

@ Martina: Zusammenfassung klingt gut! Hoffentlich lässt mir das Finanzamt so lange Zeit  :s09

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Tanja,

 

eben erhielt ich von einer im Forum mitlesenden, aber nicht angemeldeten Kollegin die Bitte, ihre eigenen Erfahrungen mit dieser Frage hier weiterzugeben. Es handle sich bei den KSK-Beiträgen, wie oben schon erwähnt, tatsächlich um "Vorsorgeaufwendungen", die, aufgeschlüsselt nach Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, in der entsprechenden Anlage einzutragen seien; sie habe sich auch beim Finanzamt deswegen rückversichert.

 

Empfehlenswert sei insofern auch die Verwendung von Steuerprogrammen, z. B. WISO.

 

Hinweisen möchte ich selbst an dieser Stelle auch noch auf die Bescheinigung, die jedes Jahr von der KSK zugesandt wird und in welcher die Beiträge in Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsanteile aufgeführt sind.

 

Daneben kann man jedoch auch weitere Vorsorgeaufwendungen steuermindernd geltend machen, sodass man nicht versäumen sollte, alles einzutragen, um die volle Abzugsmöglichkeit auszuschöpfen. Hier dazu noch mehr:

 

(Link ungültig)

 

 

LG,

eva v.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bitte melde Dich an, um einen Kommentar abzugeben

Du kannst nach der Anmeldung einen Kommentar hinterlassen



Jetzt anmelden


×
×
  • Neu erstellen...