Petra Steckelmann Geschrieben 25. Juli 2010 Teilen Geschrieben 25. Juli 2010 HAllo, ich bin ein wenig ratlos und bräuchte mal einen Rat ... ein Freund hat ein Buch geschrieben, bei dem ich ein wenig stützend zur Seite stand. Nun möchte er, dass ich namentlich mit auf dem Cover genannt werde. Alerdings ohne einen Co-Autoren-Vertrag. Ist das möglich? Wenn ja, wie erklären wir das dem Verlag? Wenn nein, warum nicht? Freue mich auf hilfreiche Antworten! Lieben Gruß, PetraS Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ChristianeL Geschrieben 25. Juli 2010 Teilen Geschrieben 25. Juli 2010 Hallo Petra, weiß nicht, ob es hilfreich ist, aber ich kenne so etwas aus der Wissenschaft als "unter Mitarbeit von", was nie mit einem Vertrag, welcher Art auch immer, verbunden war. Allerdings konnte man solche Nennungen auch nie auf einer Literaturliste aufführen, da es meist als "Hiwi-Tätigkeit" galt, egal wie viel Arbeit man wirklich hineingesteckt hat. Bei so einer Konstruktion dürfte es m. E. keine Probleme geben. LG Christiane PS ... obwohl sich natürlich die Frage aufdrängt, warum keinen Co-Autorinnen-Vertrag abschließen ? Christiane LindCarolyn Lucas Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Holger Geschrieben 25. Juli 2010 Teilen Geschrieben 25. Juli 2010 Hallo Petra, ohne Gewähr für juristische Korrektheit: Wenn Du an dem Buch mitGESCHRIEBEN hast, bist Du auch Miturheber und damit Co-Autorin. Und dann ist Dein Freund auch verpflichtet, dem Verlag diesen Umstand anzuzeigen. Es kommt eigentlich darauf an, was Du konkret unter „stützend zur Seite stand“ verstehst. Wenn Du Ideen mit ihm besprochen und als eine Art „Sparringspartner“ zur Verfügung gestanden hast, steht Dir m. E. so eine Co-Autorin-Nennung nicht zu (juristisch, meine ich). Aber wenn er Deine „stützende“ Arbeit als so essentiell für das Zustandekommen des Buches erachtet, dann sollte er das seinem Verlag vielleicht einfach schildern? Schöne Grüße, Holger Homepage Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petra Steckelmann Geschrieben 26. Juli 2010 Autor Teilen Geschrieben 26. Juli 2010 Hallo, vielleicht hatte ich es zu drastisch formuliert. Es ist nicht so, dass er keinen Co-Autorenvertrag abschließen möchte, eher so, dass wir halt überlegen, welche Möglichkeiten es außerhalb eines Co-Autorenvertrages gibt. Ich habe das Buch nicht geschrieben (aber eben intensiv mitgearbeitet). Einen Grund für eine verpflichtende Miturheberschaft gibt es nicht. Weiß noch jemand Rat? Lieben Montagsgruß, PetraS Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
YvonneW Geschrieben 26. Juli 2010 Teilen Geschrieben 26. Juli 2010 Wenn es dir wichtig ist, als Mitautorin (vorne drau) genannt zu werden, musst du sicher auch einen Autenvertrag vorweisen. Du könntest auch mit einem Dankeschön auf der ersten Seite oder im Vorwort bedacht werden. Ich stehe zum Beispiel bei den Verlagsdaten mal als "Beratung" mit in einem Buch. Ich hatte tatsächlich beraten, also dem Lektorat zur Seite gestanden und wurde dafür sogar ein bisschen bezahlt. LG, Yvonne Bücher für ErzieherinnenRezensionen in meinem Blog Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Olga) Geschrieben 26. Juli 2010 Teilen Geschrieben 26. Juli 2010 Ole wird im Impressum erwähnt, während Thomas Plischke auf dem Cover steht. Auch eine Möglichkeit. Aber vielleicht können die beiden dir mehr dazu sagen. Liebe Grüße, Olga Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petra Steckelmann Geschrieben 27. Juli 2010 Autor Teilen Geschrieben 27. Juli 2010 Hallo, vielen Dank für Eure Antworten. Hab das nun mit dem Verlag direkt geklärt. Nun bin ich also nicht mehr ratlos Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...