Zum Inhalt springen
AndreasG

Autorenrahmenvertrag für Zeitschriften

Empfohlene Beiträge

Liebe Runde,

 

ich wende mich vor allem an die, die für Zeitschriften schreiben, journalistische oder sonstige Beiträge.

 

Gestern flatterte mir ein Autorenrahmenvertrag des Bauer Verlags ins Haus. Nach meiner Lesart handelt es sich um einen Buyout-Vertrag, d. h. ich soll für ein einmaliges Honorar alle Nutzungsrechte abtreten. In mir sträubt sich alles dagegen, zumal das Honorar zum Beginn des Jahres um bis zu zwei Drittel gekürzt wurde. Ich finde: Wenn schon Buyout, dann wenigstens einmal ein üppiges Honorar und nicht nach dem Motto: Wir wollen alles für ein Trinkgeld. (Es steht sogar der Satz drin, das Honorar sei gemeinsam festgelegt worden.)

 

Hat jemand von euch auch so einen Vertrag gekriegt? Wie seid ihr damit umgegangen? Habt ihr unterschrieben? Konntet ihr nachverhandlen? Ist so ein Vertrag überhaupt rechtens? (Meines Wissens gab es im letzten Jahr ein Urteil eines Hamburger Gerichts, das für das Urheberrecht Buyout-Verträge verbietet. Damals ging es um Fotos.)

 

Bin für jede Info und jeden Rat dankbar.

 

Liebe Grüße

Andreas

"Wir sind die Wahrheit", Jugendbuch, Dressler Verlag 2020;  Romane bei FISCHER Scherz: "Die im Dunkeln sieht man nicht"; "Die Nachtigall singt nicht mehr"; "Die Zeit der Jäger"

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

(Hans-Juergen)

Hallo Andreas,

 

ich habe ca. vor einem viertel Jahr gelesen, dass es Gerichtsurteile gibt, die gerade solche Verträge als ungültig (weil sittenwidrig) erklären. Leider weiß ich nicht mehr, wo das stand.

 

Hans-Jürgen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Andreas,

 

vielleicht ein Link, der helfen könnte, da auch der Bauer Verlag genannt wird.

 

 

(Link ungültig)

 

(Link ungültig)

 

(Link ungültig)

 

 

Liebe Grüße

Petra

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke euch beiden für eure Antworten und dir, Petra, für die Links. Auf das Gerichtsurteil  des LG Hamburg bin ich bei meiner Recherche schon gestoßen. Was mich dabei wundert: Es gibt ein Urteil, dass diese Art Verträge nicht zulässig ist und trotzdem schicken die Verlage sie munter weiter raus. Zumal von einer angemessenen Vergütung nicht die Rede sein kann, die ist für ein ausschließliches Erstveröffentlichungsrecht schon eine Zumutung.

 

Liebe Grüße

Andreas

"Wir sind die Wahrheit", Jugendbuch, Dressler Verlag 2020;  Romane bei FISCHER Scherz: "Die im Dunkeln sieht man nicht"; "Die Nachtigall singt nicht mehr"; "Die Zeit der Jäger"

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auf das Gerichtsurteil  des LG Hamburg bin ich bei meiner Recherche schon gestoßen. Was mich dabei wundert: Es gibt ein Urteil, dass diese Art Verträge nicht zulässig ist und trotzdem schicken die Verlage sie munter weiter raus. Zumal von einer angemessenen Vergütung nicht die Rede sein kann, die ist für ein ausschließliches Erstveröffentlichungsrecht schon eine Zumutung.

 

Liebe Grüße

Andreas

 

Solche Urteile wirken immer nur zwischen den beiden beteiligten Prozessparteien, nicht gegenüber Dritten. Solange keine höchstrichterliche Entscheidung (BHG, BVerG) vorliegt, wie die gesetzlichen Vorschriften im Einzelfall umzusetzen sind, werden die meisten Verlage diese Praxis vermutlich beibehalten. Abhilfe könnte hier nur ein Gesetz mit konkreteren Vorgaben schaffen. Solange es das nicht gibt, werden eben weiter Gerichte wegen entsprechender Auslegung bemüht, wobei die Interessenverbände von Autoren und anderen betroffenen Freelancern eine tragende Rolle spielen und deshalb auch jeweils informiert werden sollten. Nur so ist eine gewisse Nachhaltigkeit zwecks gerichtlich initiierter Abstellung solcher Vertragsmodelle zu bewirken.

 

LG,

eva v.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe mich entschieden, den Vertrag nicht zu unterschreiben, und stattdessen die Zusammenarbeit mit dem Bauer Verlag zu beenden. Gerichtliche Entscheidungen sind selbstverständlich wichtig. Mindestens genauso wichtig ist aber, dass wir Autoren von Anfang an klare Grenzen aufzeigen, sowohl durch unsere Interessenvertreter wie auch als einzelne.

 

Liebe Grüße

Andreas

"Wir sind die Wahrheit", Jugendbuch, Dressler Verlag 2020;  Romane bei FISCHER Scherz: "Die im Dunkeln sieht man nicht"; "Die Nachtigall singt nicht mehr"; "Die Zeit der Jäger"

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

(Hans-Juergen)
Ich habe mich entschieden' date=' den Vertrag nicht zu unterschreiben, und stattdessen die Zusammenarbeit mit dem Bauer Verlag zu beenden. Gerichtliche Entscheidungen sind selbstverständlich wichtig. Mindestens genauso wichtig ist aber, dass wir Autoren von Anfang an klare Grenzen aufzeigen, sowohl durch unsere Interessenvertreter wie auch als einzelne.[/quote']

 

Herzlichen Glückwunsch zu deinem Entschluss, Andreas. Verträge im Nachhinein durch Gerichtsurteile zu heilen, ist sicher der schlechtere Weg. Wenn man in einem Vertragsdetail vor Unterzeichnung Argwohn oder gar Ablehnung empfindet, sollte man nicht unterschreiben.

 

Hans-Jürgen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn man in einem Vertragsdetail vor Unterzeichnung Argwohn oder gar Ablehnung empfindet' date=' sollte man nicht unterschreiben.[/quote']

 

Dem kann ich mich nur anschließen. Ein Buyout ist sowieso verdächtig, weil man sich fragt, wofür das gut sein soll. Doch nur, weil größere Materialmengen einer ständigen Nutzung zugeführt werden sollen.  Da fällt mir sofort z.B. Google-Adsense ein, dafür braucht man möglichst viel Textmaterial, möglichst billig natürlich, das dann ad infinitum genutzt werden soll. Da stell ich doch meine Texte im Zweifel lieber selbst ins Internet und verlinke mit adsense, dann hab ich wenigstens selbst was davon, egal wie wenig es sein mag.

Das neue Jugendbuch: "Der Reiter des Königs"&&Homepage Burkhard P. Bierschenck

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bitte melde Dich an, um einen Kommentar abzugeben

Du kannst nach der Anmeldung einen Kommentar hinterlassen



Jetzt anmelden


×
×
  • Neu erstellen...