BarbaraSch Geschrieben 21. März 2010 Teilen Geschrieben 21. März 2010 Hallo allerseits, ist vielleicht eine blöde Frage, aber: Wenn in einem Vertrag steht, dass Werbemaßnahmen usw. vom Verlag bestimmt werden - was ja standardmäßig sein dürfte -, heißt das, dass der Verlag auch mich als Autor zu Werbemaßnahmen "zwangsverpflichten" kann? Sprich, beispielsweise zu sagen, ich habe mich zu diesem und jenem Datum da und dort zu einer Lesung einzufinden oder dergleichen? Ich denke mir, dass so etwas ja doch der beiderseitigen Abstimmung bedarf, aber wie ist die Klausel dann zu verstehen? Geht es hier ausschließlich um Werbemaßnahmen seitens des Verlages, ohne Beteiligung des Autors? LG Barbara http://www.barbaraschinko.euNEU: Das Lied des Leuchtturms, ISBN 978-3959591249Ein Mantel so rot, ISBN 978-1542356527/ Schneeflockensommer, Tyrolia Verlag 2015 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Hans-Juergen) Geschrieben 21. März 2010 Teilen Geschrieben 21. März 2010 Sicher kann man dich nicht zwangsverpflichten, irgendwelche Maßnahmen durchzuführen. Die Klausel zielt wohl eher in die Richtung, dass du selbst, ohne Rücksprache zu halten, keine Werbemaßnahmen initiieren darfs. So würdest du vorher fragen müssen, ob die örtliche Presse einen Beitrag zu deinem Buch bringen will. Hans-Jürgen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Eva Geschrieben 22. März 2010 Teilen Geschrieben 22. März 2010 Meiner Ansicht nach zielt sie vor allem darauf, dass Du als Autor nicht das Recht hast, besondere Werbemaßnahmen (z.B. teure Printanzeigen) einzufordern. Dein Verlag legt ein Budget für Deinen Titel fest, in dessen Rahmen dann Werbung initiiert wird. Gruß Eva Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...