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AngelikaD

Prozente vom Netto?

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Bei der Regionalversammlung der IG Autoren kam zur Sprache, dass Verlage schon versuchen, Autoren in Verträgen eine Bezahlung von so und so viel Prozent vom Nettogewinn zu verkaufen anstatt Prozent vom Ladenpreis.

Die IG Autoren rät davon dringend ab, weil man dann ja mitbüßt, wenn der Verlag Bücher an gewisse Ladenketten besonders billig abgeben muss, um ins Sortiment zu kommen.

 

Ist das ein österreichisches Phänomen oder auch in Deutschland auf dem Vormarsch?

Derzeit in Schreibpause... mit immer wieder Versuchen, dieses Sumpfloch zu verlassen

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So genau hat sich her Herr Ruiss (Geschäftsführer der IG Autoren) nicht dazu geäußert, ich weiß also nicht, ob es sich um große oder kleine Verlage dabei handelt.

 

Danke für den Link. War sehr interessant das nachzulesen.

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Es handelt sich bei diesen Verträgen, die in der Tat auch bei großen Buchverlagen in Deutschland üblich sind, um eine prozentuale Beteiligung des Autors am "Verlagserlös". Das bedeutet tatsächlich, dass der Autor bei stärkeren Rabattierungen auch nur seine Prozente von dem geringeren Betrag erhält.

 

Höhere Rabatte werden ja meistens nur den wirklich großen Playern eingeräumt. Wenn also zum Beispiel Weltbild einen Titel in seinen Katalogen bewirbt, werden davon auch wahrscheinlich mehr Exemplare verkauft. Für den Autor bedeutet das: weniger pro Buch, aber insgesamt mehr. Das muss nicht unbedingt schlecht sein.

 

Wesentlich ist in erster Linie doch die Höhe der prozentualen Beteiligung. Wenn es also auf den Nettoladenpreis 8 Prozent gibt und auf den Verlagserlös 14 Prozent, dann macht das kaum einen Unterschied.

 

Gruß,

 

Gerd

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Da kann ich Dir nicht zustimmen, Gerd.

Ich habe beides hinter mir und bin beim "% vom Laden-NETTO-Preis" sehr viel besser gefahren. Abgesehen davon ist die Abrechnung sehr viel leichter und viel besser zu kontrollieren. Ich hatte große Probleme, beim Verlag mit dem "Netto-Erlös"-Honorar überhaupt eine vernünftige Abrechnung zu bekommen, die anscheinend selbst für den Verlag zu "kompliziert" war. Wenn Du also an einen unseriösen Verlag gerätst, wie willst Du nachverfolgen, ob er die 90% Deiner Bücher über Amazon reduziert verkauft hat (wie es vielleicht in der Abrechnung steht) oder nicht?  >:(

 

Laden-Nettopreis ist nach meiner Erfahrung definitiv die beste und seriöseste Lösung.

Wieder mal ein Argument für einen Agenten ...

 

LG

Elli

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Es handelt sich bei diesen Verträgen' date=' die in der Tat auch bei großen Buchverlagen in Deutschland üblich sind (...)[/quote']

Kannst du uns ein paar große Verlage nennen, bei denen das deines Wissens üblich ist? Das wäre interessant zu wissen.

 

Andreas

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Okay, ein Verlag ist inzwischen nun namentlich bekannt.

Ich würde mich freuen, wenn sich noch weitere Autoren bei mir melden würden - zur Wahrung der Anonymität am besten per PN oder Mail - die solche Abrechnungsmodalitäten in Verträgen gesehen haben, so dass ich eine Liste erstellen kann. Auf dieser Basis ließe sich empirisch nachvollziehen, wie üblich oder unüblich dieses Vorgehen tatsächlich ist.

 

Gruß,

 

Andreas

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Einer meiner Verlage hat die letzten Verträge entsprechend umgestellt und da der Prozentsatz deutlicher höher ist als beim Ladenverkaufspreis habe ich keine Unterschiede festgestellt.

Allerdings ist klar, bei den Nettoerlösen kann ein unseriöser Verlag leichter schummeln, aber wer unseriös ist, schafft dies auch bei der Anzahl der verkauften Exemplare.

Gruss

herby

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Liebe Mitglieder und mitlesende Autoren,

 

inzwischen habe ich einige aufschlussreiche Rückmeldungen erhalten – vielen Dank an alle, die sich gemeldet haben!

 

In der Tat bieten offenbar einige Verlage Autoren Verträge an, in denen das Honorar nicht auf Basis des Nettoladenverkaufspreises berechnet wird, sondern auf Basis des Nettoverlagsabgabepreises (das ist der vom Verlag festgesetzte Ladenpreis exklusive der darin enthaltenen Mehrwertsteuer und abzüglich des vom Verlag gewährten Rabatts.)

 

Zwar werden in diesen Verträgen in der Regel höhere Provisionsprozentsätze ausgewiesen, aber letztlich wird damit der Rabattpoker, auf den sich Verlage zunehmend einlassen müssen, auf den Autor mit abgewälzt, der weniger verdient, wenn der Verlag dem Handel bessere Konditionen einräumen muss.

 

Von folgenden Verlagen sind solche Verträge bisher bekannt:

 

Annette Betz Verlag

Duden Verlag

Eugen Ulmer Verlag

Esslinger Verlag

Gmeiner Verlag

Gütersloher Verlagshaus

Buch Verlag Kempen

Kosmos Verlag

Ravensburger Verlag

Ueberreuter Verlag

 

Interessanterweise sind fast alle diese Verträge ohne Literaturagenten entstanden.

 

Auf mein Nachfragen (weil hier im Thread erwähnt) äußerte sich heute Gerhard Ruiss, Geschäftsführer der österreichischen Autorenvereinigung IG Autorinnen Autoren, wie folgt dazu:

 

Die IG Autorinnen Autoren rät dringend davon ab, sich auf das Abenteuer der Prozentberechnung nach dem Nettoverlagsabgabepreis einzulassen. Bei einer Berechnung von Tantiemen nach dem Nettoverlagsabgabepreis ist der Ertrag im Verhältnis zum Absatz nicht mehr nachvollziehbar. Der Nettoverlagsabgabepreis, also die Berechnungsbasis für die prozentuelle Gewinnbeteiligung des Autors/ der Autorin, wechselt je nach Vertriebsform. Bezieher großer Kontingente erhalten Maximalrabatte und drücken dadurch den Autorenanteil nach unten, den sie zwar grundsätzlich durch Mehrverkäufe wieder wettmachen könnten, die aber in vielen Fällen nicht erfolgen, so daß die wenigen verkauften Bücher zu tiefsten Einnahmenbeteiligungen verkauft wurden und der Rest als Remittende an den Verlag zurückgeht.

 

Nicht zuletzt versuchen Verlagsverträge, die den Nettoverlagsabgabepreis als Berechnungsbasis enthalten, darüber hinwegzutäuschen, daß sie sich schon längst nicht mehr an der 10- Prozent-Marke vom Ladenpreis abzüglich Mehrwertsteuer für Tantiemen orientieren, sondern die Tantieme bestenfalls bei der Hälfte dieser Marke, also bei 5 Prozent und darunter ansiedeln bzw. in Extremfällen Tantiemen in nur mehr der Höhe für Taschenbücher anfallen, bei allerdings nicht mehr massenhaftem Verkauf, sondern für vielleicht ein, zwei, drei zusätzliche Verkaufsmöglichkeiten.

 

Die IG Autorinnen Autoren empfiehlt daher ihren Kolleginnen und Kollegen, an der Berechnung der Tantieme vom Ladenpreis festzuhalten und allenfalls für Sondervertriebsformen, die in Verträgen zumeist ohnehin angesprochen werden, Zusatzvereinbarungen zu treffen, bei denen eine andere, am besten ebenfalls gleichbleibende Berechnungsbasis für die Tantieme eingesetzt werden kann.

 

Gerhard Ruiss

Wien, 19.2.2010

Inzwischen habe ich festgestellt, dass auch im Mustervertrag des VS ( (Link ungültig) )  die Option der Berechnung auf Basis des Nettoverlagsabgabepreises vorgesehen ist!

 

Ich möchte das dringend thematisieren, insbesondere, weil durch die Konzentrationsprozesse und die zunehmende Monopolisierung in der Branche die gewährten Rabatte immer absurder werden (das Börsenblatt berichtete darüber). Ich halte es für untragbar – auch mit höheren Prozenten – wenn der Autor auf diese Weise am unternehmerischen Risiko des Verlages beteiligt wird und dem Verlag dadurch Verhandlungsspielraum geschaffen wird (und dem Handel weitere Rabattschlachten ermöglicht werden), dass die Autoren die entsprechenden Verluste mittragen.

 

Daher möchte ich hiermit den VS auffordern, hierzu Stellung zu nehmen und sich dafür einzusetzen, dass die entsprechenden Optionen aus künftigen Versionen der Musterverträge gestrichen werden, und Autorenhonorare nur noch auf Basis des Nettoladenverkaufspreises vorgesehen werden.

 

Wie steht ihr anderen dazu?

 

Gruß,

 

Andreas

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Unbedingt, Andreas. Autorenfreundlich ist so ein "unberechenbares" Berechnungsmodell nicht. Einem Autor, der durch einen guten Agenten vertreten ist, wird so etwas sicher nicht zum Unterschreiben vorgelegt. Warum der VS es in seine Musterverträge aufgenommen hat, ist vor dem Hintergrund nicht ganz nachvollziehbar, vielleicht ein Relikt aus Zeiten, in denen noch keine Rabattschlacht tobte?

 

LG,

eva v.

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Liebe Eva, liebe Alle,

 

der Verband deutscher Schriftsteller (VS) handelt mit dem Börsenverein Mindeststandards aus. Sie werden "von Zeit zu Zeit" neu verhandelt. Also keine Bange, dass der Normvertrag auf alle Ewigkeit so bleibt.  

Es ist nur immer ein Unterschied, was der VS sich für die Autorenschaft wünscht und was er ihr empfieht, und was als Mindestnorm durchgesetzt werden kann.

Also aufgenommen in einen Normvertrag können nur Bedingungen, die von der Verlegerseite auch durchgänging eingehalten werden und somit als Norm gelten. Aber wie gesagt, es wird immer wieder neu verhandelt.  ;D

 

LG Imre

Gib, gib auch nach, aber gib nicht auf.&&www.imre-toeroek.de

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Da kann man ja nur hoffen, dass schnellstens neue Verhandlungen zwischen VS und Börsenverein angesetzt werden.

Alarmierend finde ich besonders, dass das offenbar ein schleichender Prozess ist, der nach und nach um sich greift. Derlei Entwicklungen haben ja leider die unangenehme Eigenschaft, dass sie dann irgendwann "plötzlich" als Standard gelten, nur weil sich nicht früh genug Widerstand geregt hat.

 

Wenn die Verlage in Bedrängnis geraten aufgrund der immer unverschämteren Rabattforderungen des Handels, warum versuchen sie dann das Problem auf dem Rücken der Autoren zu lösen? Ich weiß, naiv, aber...ist doch wahr!  :s08

 

VG, Dorit

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Da kann man ja nur hoffen, dass schnellstens neue Verhandlungen zwischen VS und Börsenverein angesetzt werden.

Da kann man ja nur sagen, dass da mehr als nur Hoffen passiert. Aber mehr kann man aus hoffentlich verständlichen Gründen nicht sagen.  ;D

 

LG, Imre

Gib, gib auch nach, aber gib nicht auf.&&www.imre-toeroek.de

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Ich gebe nur mal zu bedenken, dass Verlage dann gern auf Basis "my way or the high way" agieren - sprich: "Der Verlag macht die Regeln. Sie können ja woanders ..."

 

Deshalb regt sich wahrscheinlich zu wenig Protest ...

 

LG

Anni

Autorin | Ein  Buch schreiben

Das Leben ist zu kurz für schlechte Bücher

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Liebe Anni,

 

genau das ist für mich der Grund zu sagen, besser rechtzeitig und deutlich Protest anmelden, damit es eben nicht oder nicht mehr zu solchen Aktionen der Verlage kommt. Wenn Autoren spüren, dass das ein Thema ist, mit dem sie nicht allein gelassen werden, dann fällt sicher auch das "protestieren" leichter. Wobei mir ja für den Anfang genügen würde, wenn sich die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit ändert und wenn allen Autoren bewußt werden würde, was da eigentlich geschieht.

 

Zum anderen glaube ich noch gar nicht, dass schon viele Verlage tatsächlich so "agieren", wie ja auch die Liste oben zeigt. Ich bin aber fest davon überzeugt, dass es immer mehr Verlage geben wird, die VERSUCHEN so zu agieren, wenn man ihnen nicht rechtzeitig Einhalt gebietet.

 

LG, Dorit

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Oh, das ist ja ein Ding! Und ich war schon so froh, dass ich bei einem Vertrag, den ausnahmsweise nicht mein Agent gemacht hat, 10 Prozent für ein Schulbuch raushandeln konnte. Jetzt hab ich entdeckt, dass da steht: "10 Prozent des Abnahmepreises". Im Endeffekt könnte sich das aber doch trotzdem lohnen, wenn man ansonsten nur 5 oder 6 Prozent gekriegt hätte, oder? Die Rabatte sind doch glaube ich meist so um die 25 Prozent, oder ist das ganz falsch?

 

Viele Grüße

 

Regine

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Die Rabatte bewegen sich eher im Rahmen von 30% bis 40%.

 

LG, Dorit

 

Bei Schulbuch eher nicht. Da sind die Buchhändler bei ca. 25% Prozent, die Barsortimente dürften nicht viel höher sein, die geben die Schulbücher nämlich mit 15% Rabatt an die Buchhandlungen weiter.

 

Bei Belletristik, etc. können die Prozente schon gerne mal die 50% erreichen. Offiziell dürfen sie nicht höher liegen.

 

LG, Juliane

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Ich habe gesehen, dass hier auch Kosmos erwähnt ist, kann dem aber nicht zustimmen. Mein Vertrag für den Ratgeber/Sachbuch geht vom Netto-Ladenpreis aus, also Ladenverkaufspreis abz. MwSt.

Vielleicht gibt es hier unterschiedliche Verträge?

 

LG

Elli

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