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SusaRau

Pseudonym rechtlich

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Hallo,

 

da ich für verschiedene Zielgruppen im gleichen Verlag veröffentliche, möchte bzw. soll ich mir jetzt ein Pseudonym zulegen. Ich habe mich für meinen Mädchennamen entschieden, weil ich keinen Kunstnamen haben will.

 

Frage: Wisst Ihr, ob man sein Pseudonym auch später "behalten" kann bzw. mit zu einem anderen Verlag nehmen darf? (Weil der Verlag ihn ja als Produktnamen sozusagen mit aufbaut.) Und schließe ich das Problem aus, wenn es der Mädchenname ist?

 

Muss ein Pseudonym ausdrücklich mit in den Vertrag, den ich zu dem Buch abschließe?

 

Sorry, aber rechtlich kenne ich mich leider überhaupt nicht aus, und für Euren Rat wäre ich sehr dankbar.

 

Viele Grüße

Susanne

Autorin, Lektorin und Korrektorin. www.susanne-rauchhaus.de

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Susanne, lass dir doch vertraglich zusichern, dass das Pseudonym "dir" gehört - dann kannst du es in jedem Fall verwenden, wie du es für richtig hältst.

 

LG Berta

Berta Berger: Die Prinzessin, die von der Liebe nichts wissen wollte, Kunigund kugelrund&&Valentina Berger: Der Augenschneider, Das Liliengrab, Der Menschennäher&&Tamina Berger: Frostengel, Engelsträne, Elfengift

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Hallo,

 

das Pseudonym gehört dem Autor. Es gibt keine gesetzliche Regelung, nach welcher es beim Verlag verbleiben müsse. Man kann es sich sogar als Künstlernamen im Personalausweis eintragen lassen.

 

Etwas anderes gilt nur für Reihen mit festen Pseudonymen, die von unterschiedlichen Autoren "bedient" werden, z. B. "Perry Rhodan" oder "Jerry Cotton" o. ä.: Hier ist klar, dass der Autor nur einer von mehreren hinter diesem Pseudonym ist.

 

Will der Verlag das neu begründete Pseudonym eines Autors an sich binden, muss das im Vertrag stehen. Ich weiß von mindestens einem großen Verlag, wo das so gemacht wird. Dort wird eigens eine Klausel vereinbart, wonach der Autor unter diesem Namen nicht woanders veröffentlichen darf. (Unter anderen Pseudonymen natürlich schon, ebenso wie unter dem Echtnamen, das Recht daran ist nicht dispositiv).

 

Über die Wirksamkeit solcher Bindungsklauseln kann man geteilter Meinung sein. Man sollte gut darüber nachdenken, ob man so etwas unterschreiben mag. Es ist kein sachlicher Grund ersichtlich, warum der Erfolgsbonus eines unter Pseudonym schreibenden Autors eher dem Verlag verbleiben soll als jener eines Autors, der unter Echtnamen schreibt, erst recht nicht dann, wenn in beiden Fällen als unbekannter Autor bei dem Verlag gestartet wurde.

 

LG,

eva v.

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Hallo Eva,

 

wo liegen denn die Gründe für diese zeitliche Begrenzung. D. h., weißt du, warum die Namen nicht eingetragen werden konnten?

 

Hans-Jürgen

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Es gab zwischendurch eine Gesetzesänderung, bei dieser fiel das Recht zur Eintragung unter den Tisch. Nach entsprechenden Protesten wurde es im Zuge der nächsten Gesetzesänderung wieder mit aufgenommen. Diese tritt aber erst im kommenden November in Kraft.

 

LG,

eva v.

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Ganz, ganz herzlichen Dank für Eure schnelle Hilfe!!! Besonders Dir, Eva! Jetzt bin ich einigermaßen beruhigt und der Vertrag ist eingetütet.

 

Liebe Grüße

Susanne

Autorin, Lektorin und Korrektorin. www.susanne-rauchhaus.de

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