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(JoergenNord)

Buchcover auf Homepages - Genehmigungspflicht?

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Eine Frage an alle Veröffentlichten und Inhaber von Autorenhomepages:

 

Wenn ich mir Eure Homepages anschaue, fallen mir stets die professionellen Coverabbildungen auf.

Nun steht aber wohl in jedem Buch so oder so ähnlich der Vermerk: "Es ist nicht gestattet, Abbildungen dieses Buches zu scannen, in PCs oder auf CDs zu speichern oder in PCs/Computern zu verändern (...), es sei denn mit schriftlicher Genehmigng des Verlages."

 

Haltet Ihr Euch daran? Holt Ihr Euch für jede Coverabbildung auf Euren HPs eine schriftliche Genehmigung Eurer Verlage? Und wird diese i.d.R. herausgerückt?

 

Interessierter Gruß

von

Joergen  8)

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Hallo Joergen,

 

also ich frage da gar nicht erst.

 

Es gibt keinen vernünftigen Grund der Welt, dass der Verlag etwas dagegen haben sollte, dass der Autor sein eigenes Buch bewirbt und dafür das Cover verwendet.

 

Wo ich allerdings sehr wohl frage: ob ich das Cover bereits öffentlich verwenden darf, wenn das Design gerade erst freigegeben und das Buch noch nicht gedruckt ist.

 

Andreas

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Hallo Joergen,

 

ja, ich frage meinen Verlag immer, ob ich Abbildungen aus meinem Buch auf der Homepage veröffentlichen darf.

 

Es gibt Online-Buchshops bei denen man eine bestimmte Zahl an Seiten durchblättern kann, hatte mich auch schon gefragt ob die eine explizite Erlaubnis aller Verlage haben - kann es mir eigentlich nicht vorstellen.

 

Ich kenne diese Notiz: "Es ist nicht gestattet, Teile dieses Buches, auch auszugsweise blabla" ...

 

Aber bezieht sich das auch auf das Cover? Ok, wahrscheinlich könnte ein Verlag gegen eine ungefragte Abbildung sogar rechtlich vorgehen. Aber es wäre doch ziemlich unsinnig!?! Das Cover eines Buches soll im Interesse des Verlages doch möglichst viel veröffentlicht werden, auf Webseiten, in Onlineshops, Katalogen, als Beispielfoto bei Rezensionen...

 

Ich persönlich habe bei Coverabbildungen auf der Homepage nie nachgefragt.

 

Viele Grüße

Senta

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Bei mir ist es so, dass ich Verlage immer um ein jpg. für meine Homepage bitte.

 

Da hat noch niemand "Nein" gesagt.

Im Gegenteil.

Da in allen meinen Büchern meine HP verlinkt ist, können sie sich doch über die kostenlose Gegenseitigkeitswerbung freuen.

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Ich gebe zu, zT habe ich die buchcover, vor allem von Anthologien, einfach bei Amazon geholt (Bin ja Amazon Partner und die gestatten das bis 100 Stück, glaube ich). Über die Werbung hat sich noch keiner beschert :)

Bei dem einen Buch, das von mir alleine stammt, habe ich extra gefragt und es sogar schriftlich gemacht, weil die Rechte der Illustratorin (die ich auch gefragt habe) betroffen sind und die Lektorinnen beim Verlag ungefähr alle 4 Monate wechseln und meistens die schwangere Schwangerschaftsvertretung der in Elternzeit befindlichen demnächst wieder schwangeren Schwangerschaftsvertretungsersatzkraft sind. Oh, weh jetzt krieg ich bestimmt Haue :s16

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Ich habe jede Menge Buchcover auf meiner Homepage.

Bei den Anthologien, wo ich selber drin bin, werde ich von Herausgeber und Co. auch noch gelobt, so brav Werbung zu machen.

Heikler wird es bei den Rezensionen. Aber die habe ich fast alle im Auftrag für Online-Magazine geschrieben (die ihrerseits Bücherspenden vom Verlag zu dem Zweck erhalten habe) und die haben dann die Erlaubnis der Coververöffentlichung. Und ich habe die Erlaubnis vom Online-Magazin, die Rezension, die ich selbst geschrieben habe, auf meiner Homepage zu veröffentlichen und ich bin mir ziemlich sicher, daß das das Cover miteinschließt. (An andere Seiten darf ich die Rezension ja nicht weitergeben.)

 

Allgemein ist solch eine Form von Werbung praktisch stets immer willkommen. Bei einer guten Kritik und Empfehlung, das Buch zu kaufen, ja ohnehin, aber auch ein Verriß ist letztendlich eine Erwähnung mehr und damit Werbung.

 

Man sollte sich auch fragen: Warum beschwert sich wer in solchen Fällen?

1. Diebstahl geistigen Eigentums: Fällt ja weg, niemand behauptet, das Cover selbst gestaltet zu haben.

2. Verdienstentgang: Keiner kauft ein Buch weniger, nur weil er das Cover schon mal als Digitalbildchen gesehen hat. Da kaufen die Leute wenn dann mehr!

 

Bei Texten ist das sicher heikler. Eine Leseprobe könnte ja genau die Stelle enthalten, warum sich jemand das Buch kauft.

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(Peter_Dobrovka)

Also, rein theoretisch besteht Genehmigungspflicht, aber in der Praxis wird es grundsätzlich geduldet, daß die Cover verbreitet werden.

 

Im Sinne eines Bildzitates kann dagegen auch rechtlich gar nicht vorgegangen werden, solange die Quellenangabe korrekt ist. Und die ist beim Buch schon dann korrekt, wenn auf dem Bild Titel und Autor leserlich abgebildet sind. Vollkommen wasserdicht jedoch ist es spätestens, wenn die ISBN dazugeschrieben wird.

 

Der diskutierte Copyright-Hinweis ist mehr für die Leute gedacht, die das Coverbild nehmen und für ihre eigenen Zwecke einspannen. Gerade auf dem Buchmessecon habe ich einen solchen Heini getroffen, der selbstgedruckte Bücher verkaufte, und auf einem Cover erkannte ich ganz deutlich ein Bild von Boris Vallejo, das dieser ursprünglich mal für ein "richtiges" Buch gemalt hat. Auf meine Nachfrage hat der Mann das Buch eilig aus dem Regal genommen.

 

Ein besonders bekloppter Grafiker wollte mir vertraglich untersagen, daß seine Bilder auf irgendwelchen anderen Medien auftauchen als auf dem Cover meines Buches; ich hätte also auch keine Abbildung des Covers in meinem eigenen Shop oder bei Amazon haben dürfen, bzw. der Grafiker sagte, er wollte das dulden, nur auf bestimmten Webseiten müsse ich dann sorgen, daß es nicht auftaucht.

Er lebt heute in der Wüste, in die ich ihn geschickt habe.

Ein Illustrator, der ein Buchcover macht, weiß, daß sein Bild im Zusammenhang mit dem Buch an allen möglichen und unmöglichen Stellen erscheinen wird. Das ist Usus, allgemein akzeptiert, und ich möchte wetten, es gibt bereits einschlägige Gerichtsurteile, die das unterstützen.

 

Wohlgemerkt: Das gilt alles nur, solange das Buchcover das Buchcover bleibt. Original und unverändert.

 

Das Einspannen der Grafik für eigene Zwecke ist eine fette Urheberrechtsverletzung.

 

Peter

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Ich denke, das Problem muss man noch zweiteilen. Wenn ich ein Buch fotografiere oder einscanne, über das Buch berichte und dann das von mir gemachte Bild dazustelle, dürfte das niemand unterbinden können. Es ist nur die Berichterstattung über ein Produkt, und wenn dieses Produkt an die Öffentlichkeit gegeben wird, darf man selbstverständlich auch mit Bild darüber berichten. Das Urheberrecht an dem Bild vom Produkt habe dann natürlich zunächst einmal ich - und das Bild von dem Buch ist dann was anderes als das Bild auf dem Buch, oder das Cover als "Gesamtkunstwerk".

 

Etwas anderes ist es, wenn man Coverscans von Amazon kopiert, oder die Coverscans verwendet, die der Verlag zu Marketingzwecken anbietet. Dann kopiere ich nämlich tatsächlich ein konkretes Bild, das ein anderer Urheber von besagtem Produkt gemacht hat und müsste besagten Urheber natürlich um Erlaubnis fragen. Bei den Marketingbildern des Verlages ist das wohl nur pro Forma, denn die haben die Bilder ja nur gemacht, um sie für Rezensionen zur Verfügung zu stellen. Bei Amazon könnte das schon wieder anders aussehen: Wenn nämlich ein Anbieter nicht die vom Verlag angebotenen Bilder benutzt, sondern selbst Produktabbildungen erstellt, könnte er schon ein Interesse daran haben, dass nicht irgendein anderer Anbieter diese Bilder ebenfalls für seine Geschäfte verwendet.

 

Also, selbst wenn ich ein Buchcover einscannen und dieses Bild verwenden darf, und selbst wenn der Verlag und sämtliche Urheber des Covers nicht dagegen haben, heißt das noch lange nicht, dass ich einen konkreten Coverscan, den ich irgendwo anders finde, ebenfalls verwenden darf.

Sinn ist keine Eigenschaft der Welt, sondern ein menschliches Bedürfnis (Richard David Precht)

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(Peter_Dobrovka)

Also, selbst wenn ich ein Buchcover einscannen und dieses Bild verwenden darf, und selbst wenn der Verlag und sämtliche Urheber des Covers nicht dagegen haben, heißt das noch lange nicht, dass ich einen konkreten Coverscan, den ich irgendwo anders finde, ebenfalls verwenden darf.

Vom Grundsatz her hast du zweifellos recht, aber DEN Musterprozeß will ich doch mal sehen! :s22

 

Peter

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