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Elli

Frage zu Vertrag

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Liebe Kollegen.

Ich bin zurzeit in den USA und habe hier einen neuen Buchvertrag gemailt bekommen. Bei zwei Abschnitten bin ich mir nicht sicher, ob ich das unterschreiben soll.

Es geht um einen Vertrag mit einem Pauschalhonorar für Texte und Fotos. Texte von mir und Fotos muss ich überwiegend von Dritten besorgen.

 

Es werden alle Rechte übertragen. Hier nun die beiden Abschnitte, die mir ein wenig Kopfzerbrechen bereiten:

1. "Die Rechteeinräumung gilt auch für die durch die Autorin gelieferten Fotos oder sonstigen Abbildungsvorlagen. Die Rechteeinräumung gilt ferner für sämtliche urheberrechtlich geschützten Materialien Dritter, die von der Autorin beschafft und in das Werk aufgenommen werden."

Das würde im Prinzip bedeuten, dass die Fotografen, die mir Fotos zur Verfügung stellen, diese Fotos nie wieder verwenden dürfen, richtig? Dann dürfte es schwierig werden mit der Fotobeschaffung.

 

2. "Urheberpersönlichkeitsrecht: Die Autorin ermächtigt den Verlag zur Ausübung Ihrer Urheberpersönlichkeits-rechte, soweit nicht gewichtige ideelle Interessen der Autorin entgegenstehen."

Hier verstehe ich ehrlich gesagt nicht, was genau ich abtrete.

 

3. "Sämtliche Rechte sind auf Dritte übertragbar. Der Verlag ist darüber hinaus berechtigt das Werk in Zusammenarbeit mit der Autorin in jeder der unter xx bis xx beschriebenen Art zu bearbeiten, zu verändern, weiterzuentwickeln und in Folgeproduktionen und –auflagen zu verwenden.

Auch die Verwendung von Teilen des Werkes, die Verbindung und Verwertung des Werkes oder Teilen hiervon in und mit anderen Verlagsproduktionen und deren Einsatz in anderem Zusammenhang liegt allein im Ermessen des Verlages."

Hier hab ich ein wenig die Befürchtung, dass der Verlag meine Texte vollständig verändern kann (sprich Mist schreiben). Es handelt sich um ein Fachbuch, bei dem ich auch mit meinem Namen für den Text stehe. Würde der Text zu völligem Schwachsinn geändert, könnte das meinem "Expertenansehen" sehr schaden.

 

Ich bin VS-Mitglied und würde mich normalerweise jetzt ans Telefon hängen und nachfragen. Aber da ich gerade in der Wildnis zur Wolfsforschung bin, ist das ein wenig komplizierter.

Hat vielleicht jemand von Euch Erfahrung und kann einen Tipp geben?

 

Liebe Grüße aus Montana!

 

Elli

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Hallo Elli,

 

zu Punkt 1:

Hier kommt es auf die Rechte an, die Dir als Rechtebeschafferin von den Fotografen eingeräumt werden. Wenn Du Dir nicht exclusive Rechte einräumen lässt, können die Fotografen weiter über ihre Bilder verfügen. Gleichzeitig müsste die Rechteeinräumung alleridng auch umfassend genug sein, um die verschiedenen Publikations- und Verwertungsormen des Verlagsvertrages abzudecken.

 

Persönlich überlasse ich es eigentlich immer dem Verlag, soch Foto-, Illustrations- und andere Rechte zu beschaffen.

 

Zu 2.

Meiner Meinung nach ist das eine ArtGeneralklausel um Neben- und Weiterverwertungen oder was auch immer für den Verlag unproblematischer zu machen.

Persönlich würde ich sowas ablehnen.

 

zu 3

kann ich kaum etwas sagen, weil das spezifisch für Sachbücher ist, und auf dieser Baustelle habe ich kaum zu tun. Deshalb weiß ich nicht, was da üblich ist.

 

Reinhard

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Liebe Elli,

 

ich hab gerade mal  nachgeschaut, und siehe da - in einem Fall tauchen ähnliche Regelungen auf. Der Verlag lässt sich Rechte für alle Eventualitäten einräumen, damit er das Manuskript auch in Teilen für Fachzeitschriften, Sammelbände oder was auch immer verwenden kann. Okay, der Begriff "Urheberpersönlichkeitsrecht" ist etwas merkwürdig; Urheberrecht wäre passender. Was mir in diesem Absatz fehlt, ist die Beschränkung der Rechteausübung auf das konkrete Manuskript. Ohne diese Einschränkung hätte der Verlag ja theoretisch Zugriff auf all Deine Manuskripte!

 

Der Passus mit den Fotos ist meiner Meinung nach so zu verstehen, dass der Verlag diese, genau wie das Manuskript, nicht nur für das Buch, sondern auch für andere Zwecke verwenden darf (Zeitschriften, Werbung für das Buch etc.).

 

Wenn man es böse auslegt, könnte der Verlag auch nach meinem Vertrag das Werk ohne Rücksprache umgestalten - nur warum sollte er so etwas tun? Wichtiger ist für mich, dass es ein seriöses Unternehmen ist, dem man vertraut (bei mir ist es ein großer Fachverlag, da habe ich keine Bedenken).

 

Für die ganzen Rechteeinräumungen ist übrigens explizit geregelt, wie meine finanzielle Vergütung jeweils aussieht (ganz wichtig!)- insofern bin ich an Weiterverwendungen in Zeitschriften oder anderen Büchern sogar interessiert!

 

Hast Du bei Deinem Verlag ein gutes Gefühl, ist es gar ein mittlerer bis großer? Dann ruhig Blut, alles wird gut!

 

Herzliche Grüße

 

Peter

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Liebe Elli,

 

bin zwar nicht auf Wolfsbeobachtung, aber hier stapfen Wildschweine durch das Naturschutzgebiet vor meinem Haus ... kannst ihre Spuren im tiefen Schnee gut sehen!

 

Also, wenn ich einen derartigen Vertrag bekommen würde, würde ich ihn so nicht unterschreiben. Punkt 1 geht noch, denn der Verlag muss sicher sein, dass du dir die Rechte an den Fotos von den Fotografen hast einräumen lassen. Dein Verlag spricht ja von Einräumung, nicht von Abtretung. Die Fotografen dürfen also ihre Bilder auch anderweitig verwenden, wie ich es sehe.

Punkt 2: Hier solltest du darauf bestehen, dass es sich bei der Ermächtigung nur auf das jetzige Buch - also Titel einfügen - handelt.

Punkt 3: Den ersten Satz würde ich streichen. Schließlich gibt es Lizenzgebühren aus Nebenrechten. Wenn ein Verlag die Hauptrechte an einen anderen weitergeben kann, fände ich das sehr fragwürdig. Der 2. Absatz ist aus meiner Sicht problematisch, insbesondere bei einem Fachbuch. Sie können hier zwar deinen Text nicht verändern, aber Fragmente davon mit anderen Texten verbinden, und was dabei herauskäme, kann man nicht wissen. Schreib da hinein "in Abstimmung mit der Autorin".

Du bekommst hier ein Pauschalhonorar, was ich auch nicht sehr positiv finde. Das ist üblich bei Artikeln für Zeitschriften, aber bei einem Buch eher nicht.

Letzlich ist entscheidend, ob der Verlag seriös ist und du ihm vertraust. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man Verträge durchaus abgeändert zurückschicken kann und würde hier so handeln.

 

Viele Grüße an die Wölfe!

 

Micha

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Ich danke Euch für den Input. Durch die Vorgespräche und Verhandlungen habe ich im Prinzip schon ein gutes Gefühl beim Verlag. Es ist ein großer Fachbuchverlag, der Bücher macht, die in großem Stil verkauft werden inkl. Übersetzungen und Lizenzen für alle europäischen Länder. Die Bücher werden dann wohl bei großen Ketten wie Weltbild etc. verkauft.

Wegen der großen Stückzahlen werden prinzipiell nur Pauschalhonorare abgeschlossen, was auch wohl in diesem Bereich nicht unüblich ist, wie mir Kollegen berichteten. Ähnelt also ein wenig einer Auftragsarbeit. (@ Micha. Bei Zeitschriften habe ich bisher immer Zeilen- oder Seitenhonorar bekommen.)

Da der Verlag immer wieder betont hat, wie wichtig es ihm sei, mich als Expertin zu haben, und er auch schon bereit war, zu verhandeln, könnte ich mir vorstellen, dass ich auch bei den genannten Punkten einen Spielraum habe.

Ich werde nach meiner Rückkehr den Vertrag mit meinen anderen Buchverträgen vergleichen und mich nochmal bei der VS-Verdi rückversichern.

Eure Tipps zu den einzelnen Punkten haben mir auf jeden Fall geholfen.

 

Howling thanks

Elli

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Hallo Elli,

 

wenn du ein Pauschalhonorar bekommst, dann achte aber darauf, dass damit nicht auch die Lizenzen und Nebenrechte bereits abgedeckt sind, sondern dass bei z.B. einer Auslandslizenz oder einer Nebenrechteausübung neues Honorar fließt.

 

LG Luise

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Pauschalhonorare widersprechen mittlerweile dem Urheberrecht, und das weiß dieser Verlag auch ganz genau. Du sollst nur billig abgespeist werden. Auch bei Sachbüchern sind prozentuale Beteiligungen verbunden mit einem Garantiehonorar üblich. Und natürlich auch eine ordentliche Beteiligung an den Nebenrechten. Das sollten die Dir beim VS auch sagen.

Das neue Jugendbuch: "Der Reiter des Königs"&&Homepage Burkhard P. Bierschenck

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Puh ... Danke Burkhard. Da merkt man mal wieder, wie wichtig Agenten sind. Irgend jemand da draußen, der das übernehmen will?? ;)

Langsam verlier ich die Lust am Buch. Soo dringend brauch ich das Geld nicht, dass ich alle Rechte dafür aufgebe. Da konzentrier ich mich lieber auf die anderen Buchprojekte. Ich werde Euch auf dem Laufenden halten.

 

LG

Elli

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So, nachdem ich jetzt noch mit einem Berater von mediafon gesprochen habe, hab ich den Vertrag abgelehnt.

Sollte der Verlag sich noch zu einem Normvertrag entschließen, denk ich nochmal drüber nach. Aber das glaube ich nicht.

Mein Bauchgefühl hat mich also doch nicht getäuscht.

 

Danke für Eure Hilfe.

 

Elli

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So, nachdem ich jetzt noch mit einem Berater von mediafon gesprochen habe, hab ich den Vertrag abgelehnt.

Sollte der Verlag sich noch zu einem Normvertrag entschließen, denk ich nochmal drüber nach.

 

Sehr vernünftig. Wer sich heute noch mt einem Pauschalhonorar abspeisen lässt, ist selber schuld - oder besonders gerissen. Denn diese (alten) Pauschalverträge halten keiner Klage mehr stand und dann muss der Verlag nachzahlen. Man kann auch noch nach zehn Jahren klagen! Nur unseriöse oder dummdreiste Verlage gehen heute noch so ein Honorar-Risiko ein.  :s22 Man kann sich den ganzen Klage-Ärger auch sparen und solche Verträge einfach nicht (mehr) unterschreiben.

Das neue Jugendbuch: "Der Reiter des Königs"&&Homepage Burkhard P. Bierschenck

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Es ist alle eine Frage des Standpunktes, lieber Burkhard.

 

Treffen sich zwei Anwälte. Sagt der eine zum anderen: "Hallo, wie geht's?"

Sagt der andere: "Danke, ich kann klagen!"

 

Blöder Witz aus Anwaltszeiten zum Abschluss  ;):-X

 

LG

Elli

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