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(Senta)

noch eine Lizenzvertragsfrage

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Hallo,

 

ich schreibe unter anderem Sachbücher die bei einem deutschen Verlag erscheinen.

Jetzt bekam ich ein Angebot aus den USA, sie seien interessiert, meine Bücher dort in einer viel höheren Auflage zu vertreiben.

Ich musste also den amerikanischen Interessenten an "meinen" Verlag verweisen, dieser war zwar nicht ganz ablehnend aber auch nicht sonderlich begeistert :-/

Ich wüsste gern mehr darüber, was ein Lizenzvertrag für mich als Autorin, für "meinen" Verlag und für den amerikanischen Verlag bedeutet um die Reaktion einschätzen zu können.

Kennt sich damit jemand ein wenig aus? Den Begriff "Lizenz" kenne ich hauptsächlich aus dem Zusammenhang dass es billiger sei, in Lizenz zu drucken als selbst einen Autor zu bezahlen. Das würde die gemäßigte Reaktion "meines" Verlages erklären.

Weiss jemand hier mehr darüber?

Danke für Infos, viele Grüße von

Senta

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Hallo Senta,

 

nun, üblicherweise bezahlt der Lizenznehmer (in diesem Fall der amerikanische Verlag) eine feste Summe X und erwirbt damit das Recht, das Buch zu übersetzen und in seinem Rahmen weiterzuverteiben.

Üblicherweise wird diese einmalige Summe X zwischen dir und deinem Verlag geteilt, 50:50, oder, wenn du einen guten Vertrag hast, auch mehr zu deinen Gunsten.

Danach aber, ist die Lizenz weg (Z.B. die "Taschenbuchlizenz", die "Hörbuchlizenz", die "Lizenz für eine amerikanische Hardcover-Ausgabe") und danach sehen dein Verlag und du nie wieder etwas davon, sprich, auch wenn die Lizenz ein Welthit wird, fallen keine weiteren Tantiemen ab.

 

Daher ist dein Verlag vermutlich bestrebt, bessere Konditionen herauszuholen, als die, die ihm angeboten wurden.

 

Sollte dein Verlag (aus welchen Gründen auch immer) überhaupt nichts mit einer amerikanischen Ausgabe zu tun haben wollen, kannst du anfragen, ob du einzelne Nebenreche (eine amerikanische Lizenz wäre so ein Nebenrecht) aus dem Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen zurückbekommen kannst. Wenn der Verlag mitspielt, und ihr einen entsprechenen Vertragszusatz abschließt, fällt das Nebenrecht an dich zurück, und du könntest den Deal mit dem amerikanischen Verlag selbst machen - theoretisch zumindest. In der Praxis kann es sein, dass der amerikanische Verlag nur von Verlagen oder Agenten kauft, nicht von Autoren.

 

In deinem Fall würde ich mich mit der Lektorin kurzschließen und fragen, was es für Befindlichkeiten gibt.

 

Gruß,

 

Andreas

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Üblicherweise wird diese einmalige Summe X zwischen dir und deinem Verlag geteilt

 

Ahja, das "einmalig" erklärt so manches!

 

Dochdoch, der US-Verlag wollte eigentlich direkt mit mir verhandeln nur konnte ich das eben leider nicht. So wie ich das jetzt lese sind die Bedingungen für den US-Verlag dadurch mit einer einmaligen Zahlung günstiger - ok, je nach Höhe der Summe - wäre also unwahrscheinlich dass die deswegen abspringen. Die Frage ist nur, ob sich mein jetziger Verlag darauf einlässt.

 

> In deinem Fall würde ich mich mit der Lektorin kurzschließen

 

Hab ich getan, sie wollen erst in Ruhe damit befassen und sich dann melden! *SEUFZ*

Ist eine blöde Situation, irgendwie scheine ich als Autorin da völlig aussen vor zu sein und keinerlei Einfluss zu haben, oder!

 

Danke für deine Antwort

Senta

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[... und danach sehen dein Verlag und du nie wieder etwas davon, sprich, auch wenn die Lizenz ein Welthit wird, fallen keine weiteren Tantiemen ab.]

 

Hallo Senta, hallo Andreas,

 

das mit der "einmaligen Zahlung und danach nichts mehr" kann man so nicht stehen lassen.

 

Ich habe inzwischen mehrere Lizenzverträge gesehen, in denen - neben der Lizenzhonorar-Vorauszahlung - selbstverständlich auch ein prozentuales Lizenzhonorar vom ausländischen Ladenpreis vereinbart wurde.

Auch das wird zwischen Verlag und Autor vertragsgemäß aufgeteilt. Für alle Beteiligten also nur von Vorteil.

 

Warum Dein Verlag zaudert, Senta, kann ich mir nicht erklären. Vielleicht liegt es daran, dass es ein Sachbuch ist. Da müssen z.B. auch noch Bildrechte u.ä. berücksichtigt werden.

 

Vielleicht gehört der interessierte US-Verlag aber auch einfach nicht zum Kundenstamm Deines deutschen Verlages??

 

Schönen Wochenendgruß

vom verregneten Joergen  8)

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Danke euch!

Ich habe heute (hintenrum) erfahren dass die beiden Verlage nächste Woche miteinander in Kontakt kommen werden.

Jetzt muss ich wohl abwarten!

*hibbel*

viele Grüße

Senta

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[das mit der "einmaligen Zahlung und danach nichts mehr" kann man so nicht stehen lassen.

Ich habe inzwischen mehrere Lizenzverträge gesehen, in denen - neben der Lizenzhonorar-Vorauszahlung - selbstverständlich auch ein prozentuales Lizenzhonorar vom ausländischen Ladenpreis vereinbart wurde.

Auch das wird zwischen Verlag und Autor vertragsgemäß aufgeteilt. Für alle Beteiligten also nur von Vorteil.

Nun, ich kann da aus meinen Erfahrungen Schlüsse gezogen, und habe daher "in der Regel" geschrieben. In meinem Fall war es bisher so:

 

Buch 1: "CopyC@ts" (Roman, Kerle Verlag)

3 Lizenzen: Niederländisch, Finnisch, Taschenbuch bei Ravensburger

Geld: 3 x je einmalig

 

Buch 2: "Welcome@Internet" (Sachbuch, Kerle Verlag)

3 Lizenzen: Niederländisch, Slowenisch, Italienisch

Geld: 3 x je einmalig

 

Buch 3: "Mein Computer" (Wieso-Weshalb-Warum Reihe Ravensburger)

3 Lizenzen: Portugiesisch, Spanisch, Bertelsmann Clubausgabe

Geld: 3 x je einmalig

 

Alle Bücher kamen ohne Agent zustande. Es ist möglich, dass es durchaus besser Konditionen gäbe, aber bei mir war es nicht der Fall.

 

Andreas

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Lieber Andreas,

 

was lernen wir daraus? Dass das Lizenzgeschäft - wie vieles andere in der Buchbranche - eine reine Glückssache ist!

 

Meine Frau arbeitet auch ohne Agentur; die genannten Konditionen (Lizenzhonorar-Vorauszahlung für fünf Bücher und dazu 6% Lizenzhonorar vom ausländischen Ladenpreis) hat einer ihrer deutschen Verlage ohne ihr eigenes Zutun mit den jeweiligen Lizenznehmern ausgehandelt. Nach Deinen Schilderungen muss sie also verdammt viel Glück gehabt haben! (By the way: Dein Buch CopyC@ts steht im Bücherregel meines Sohnes! Ich hab extra nachgeguckt, weil mir der Titel so bekannt vorkam!)

 

 

Fazit: Ich bin - fälschlicherweise - davon ausgegangen, dass das, was meiner Frau vorliegt,  die übliche Regelung im Auslandslizenzgeschäft ist. (Zumal ich der festen Überzeugung bin, dass sich z.B. der Reichtum einer J.K.Rowling nicht allein auf EINMALIGE Lizenzzahlungen gründen kann, sondern dass die Dame an JEDEM EINZELNEN BUCH WELTWEIT verdient, oder?)

 

Dir, Senta, drücke ich natürlich die Daumen! Hoffentlich kann Dein Verlag das Bestmögliche herausholen!

 

Einen lieben Sonntagsgruß

von

Joergen  8)

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