Zum Inhalt springen
(Andre)

Honorare für E-Books

Empfohlene Beiträge

Ihr Lieben,

 

 

mir wurde vor ein paar Tagen mitgeteilt, dass einige Titel von mir als E-Books erscheinen sollen. Vor einem Jahr gab es ja für viele von uns diese Vertragszusätze, in denen es um noch unbekannte Nutzungsarten ging. Bei näherer Betrachtung stelle ich nun aber fest, dass dieser Vertragszusatz bei E-Books wahrscheinlich nicht greift.

 

Das heißt nun konkret: Nirgendwo in meinen Verträgen ist das Honorar für E-Books festgehalten. Es wird also ganz von vorne verhandelt. Mir fehlt allerdings jeglicher Vergleichswert.

 

Hat irgendjemand von euch Erfahrung mit der Vergütung von E-Books? Gibt es da eine Faustregel, vielleicht auch im Verhältnis zu meiner normalen Vergütung? Ab welchem Prozentsatz soll ich mich freuen, bis zu welchem Angebot sollten mir die Haare zu Berge stehen? Ich bin so ratlos ...

 

Viele Grüße!

 

 

André

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mir kommt gerade noch ein weiterer Gedanke:

 

Wenn mein Verlag das E-Book nicht selbst anbietet (und dazu müsste er ja erst mal eine komplett neue Abteilung gründen, oder?), sondern einen Zweitanbieter mit ins Boot holt, ist das dann nicht schlicht und ergreifend eine Lizenzvergabe, für die die Finanzen in den allermeisten Fällen ausführlich geregelt sind? Oder verstehe ich da etwas miss? Ich merke gerade, dass ich absolut NULL Ahnung von E-Books habe.

 

André

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich weiß nicht, was in euren Verträgen steht, aber bei mir ist eine Klausel, Stillschweigen über die Abmachungen mit dem Verlag zu bewahren.

 

Daher halte ich es für nicht geschickt hier im öffentlichen Teil darüber zu sprechen

 

euer hef

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Lieber Hef,

 

ich verstehe Deine Sorge, aber ich frage ja nicht, was in euren Verträgen steht. Ich frage, ob es Richtwerte gibt oder Faustregeln oder irgendwelche Dinge, die ein E-Book-Neuling vielleicht beachten sollte.

 

Und auch Andreas' genannte Hausnummer (danke übrigens!) lässt in meinen Augen keinerlei Rückschlüsse darauf zu, was in seinen Verträgen steht.

 

Viele Grüße!

 

 

André

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Stimmt schon André.

Nur woher haben Autoren ihre "Richtwerte"? Aus Verträgen.

 

Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass das auch nach hinten losgehen kann. Also vorsicht...wie was formuliert wird.

 

euer hef

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo zusammen!

'Das Hexenmal' ist ebenfalls als EBook erschienen. Deshalb Andreas wäre es nett, wenn Du mir ebenfalls Infomaterial mailen würdest.

Herzlichst

Deana

"Deana Zinßmeister ist in der obersten Riege deutscher Historienroman-Autorinnen angekommen (Alex Dengler, führender Buchkritiker)&&Homepage: www.deanazinssmeister.de

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bitte melde Dich an, um einen Kommentar abzugeben

Du kannst nach der Anmeldung einen Kommentar hinterlassen



Jetzt anmelden


×
×
  • Neu erstellen...