Luise Geschrieben 26. November 2009 Teilen Geschrieben 26. November 2009 Hallo, eins meiner Bücher ist vergriffen. Auf meine Nachfragen versichert mir der Verlag immer wieder, er wolle unbedingt eine Neuauflage machen. Doch mittlerweile ist ein Jahr verstrichen, ohne dass etwas passiert ist, und ich möchte nun ganz hochoffiziell die Rechte zurückrufen. Bei Mediafon habe ich einen entsprechenden Vordruck gefunden, der wohl rechtlich wasserdicht ist. Demnach setzt man dem Verlag eine Frist, innerhalb der der Verlag erklären soll, ob er eine Neuauflage plant, und weiterhin eine Nachfrist, die ein halbes Jahr betragen sollte. Wörtlich heißt es dort: "Damit verbinde ich schon jetzt die Setzung einer Nachfrist bis zum [Datum] für die Veranstaltung einer Neuauflage und kündige an, dass ich nach Verstreichen dieser Frist gemäß § 17 VerlG vom Vertrag zurücktreten werde." Heißt das, der Verlag muss innerhalb eines halben Jahres auch tatsächlich die Neuauflage herausbringen, andernfalls gehen die Rechte an mich zurück? Denn die Erklärung des Verlags, dass er eine Neuauflage plant, habe ich ja bereits. Von dieser Absichtserklärung allein habe ich aber nichts, wenn der nie Taten folgen. LG Luise http://luiseholthausen.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Rudi) Geschrieben 26. November 2009 Teilen Geschrieben 26. November 2009 "... vom Vertrag zurücktreten werde." ist eine Formulierung, die noch eine Aktion deinerseits erfordert. LG Rudi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AnjaA Geschrieben 26. November 2009 Teilen Geschrieben 26. November 2009 Hallo Luise, "Damit verbinde ich schon jetzt die Setzung einer Nachfrist bis zum [Datum] für die Veranstaltung einer Neuauflage und kündige an, dass ich nach Verstreichen dieser Frist gemäß § 17 VerlG vom Vertrag zurücktreten werde." Heißt das, der Verlag muss innerhalb eines halben Jahres auch tatsächlich die Neuauflage herausbringen, andernfalls gehen die Rechte an mich zurück? Wenn die Frist abgelaufen ist und der Verlag die Neuauflage bis dahin nicht veröffentlicht hat, müsstest du den Rückruf der Rechte (sicherheitshalber als Einschreiben mit Rückschein) senden. Mit Eingang des Einschreibens beim Verlag gehen meines Wissens die Rechte an dich zurück. Liebe Grüße Anja www.anjaackermann.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Luise Geschrieben 26. November 2009 Autor Teilen Geschrieben 26. November 2009 Ah, okay. Ich muss nach einem halben Jahr also noch mal tätig werden und einen zweiten Brief hinterher schicken, damit die Rechte wirklich an mich zurückgehen. Und der Verlag muss wirklich innerhalb eines halben Jahres die Neuauflage veröffentlichen, eine reine Ankündigung dieser Neuauflage reicht nicht aus. Danke schön! LG Luise http://luiseholthausen.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Hef) Geschrieben 26. November 2009 Teilen Geschrieben 26. November 2009 ...ich würde mal HPR ne PN schicken. Der hatte meines Wissens ein ähnliches Problem euer hef Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...