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(Sylvia)

Rechte zurück!

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Hallo zusammen!

Ich habe mal wieder eine Rechtefrage:

Wenn man die Rechte von seinem Verlag zurückbekommt, sind sie ja normalerweise zusammen, also als ganzes Paket verschnürt.

Was aber, wenn ein Verlag zwar die Rechte am Titel zurück gibt, nicht aber die an einer anderen Version?

Hier konkret: Urheberrechte gehen zurück, ausgeschlossen bleiben die (Neben)Rechte an der e-book-Version.

Hat man denn dann die Rechte zurück oder nicht? Und was kann man damit noch anfangen?

 

Nachdenkliche Grüße

 

Sylvia

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Meines Wissens geht das nicht, dass ein Verlag nur ein Nebenrecht behält. Wenn das Hauptrecht zurückfällt, fallen auch die Nebenrechte zurück.

 

Was anderes ist, wenn der Verlag z.B. eine Übersetzung initiiert hat, sagen wir, ins Spanische: Da kann es sein, dass man die Rechte zurückhat, aber der entsprechende Vertrag noch gültig bleibt, alle resultierenden Zahlungen noch über den bisherigen Verlag gehen usw. - damit muss ein eventueller neuer Verlag eben leben. Er könnte in dem Fall erst dann eine neue spanische Ausgabe lizensieren, wenn der bestehende Vertrag (in dem ja für gewöhnlich Exklusivität für einen Sprachraum zugesichert wird) endet.

 

Das sind dann so Feinheiten, mit denen sich Juristen verlustieren können :s02

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Hallo,

 

es ist so, wie Andreas sagt. Nebenrechte können nicht separat vom Hauptrecht beim Verlag bleiben, es sei denn, das wäre so im Vertrag geregelt. Sie fallen also zusammen mit dem Hauptrecht an den Autor zurück.

 

Das gilt aber nicht automatisch auch für die davor geschlossenen Lizenzverträge zwischen dem Verlag und Dritten; die damit vergebenen Rechte verbleiben für die Dauer des Lizenzvertrages beim Lizenznehmer. Bereits abgeschlossene Lizenzverträge bleiben von der Beendigung des Hauptrechts in aller Regel unberührt, so steht es in den Standard-Verlagsverträgen.

 

Ob und wann der Autor ggf. dennoch über die per Lizenz vergebenen Rechte wieder verfügen kann, hängt jeweils vom Inhalt der Lizenzverträge ab (z. B. davon, ob es sich um Exklusivverträge handelt, ob sie zeitlich oder auflagenmäßig begrenzt sind etc.).

 

LG,

eva v.

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