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AngelikaD

Freistellung und Abrechnung -  das leidige Finanzamt

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Was rechtliche Dinge anbelangt, auch finanzrechtliche bin ich häufig ziemlich hilflos und langsam. So auch Dezember 2008 als ein Verlag, bei dem ich Bilderbücher veröffentlichte, mir durch eine Dame der Rechnungsabteilung telefonisch mitteilen ließ, dass sie meinen Freistellungsbescheid für 2008 vom Finanzamt noch brauchen.

Unbedarft wie ich bin, habe ich mein österreichisches Finanzamt kontaktiert, doch aufgrund der Feiertage kam die Antwort erst 2009, nämlich dass sie so etwas nicht ausstellen.

Daraufhin habe ich nochmals mit dem Verlag Kontakt aufgenommen und dort hat mir eine andere junge Dame der Rechnungsabteilung das Zauberwort "deutsches Finanzamt" fallen lassen. Ich rief dort an und bekam folgende zwei Informationen: 1. ich war zu spät dran für 2008 und rückwirkend machen die das nicht mehr, 2. ich bräuchte keine Freistellung für 2009, es hätte sich etwas Gesetzliches im Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich geändert (so habe ich das verstanden).

Das habe ich auch dem Verlag so mitgeteilt mit der Bitte, doch den Steuerberater zu fragen, ob das so stimme oder ob ich etwas falsch verstanden habe.

 

Als Resultat meines Versäumnisses, mich selbst schon drei Monate vor Ende 2008  um eine neue Freistellung zu kümmern, verweigert mir der Verlag die Abrechnung für dieses Jahr.

Ich habe ihn gebeten, doch die Steuern für 2008 und 2009 von meinem Honorar an das deutsche Finanzamt abzuführen, damit ich das Geld zurückfordern kann. Keine Reaktion.

In den Jahren zuvor bekam ich meine halbjährliche Abrechnung immer März und Oktober zugesandt, doch dieses Jahr kam bis jetzt im November gar nichts.

 

Eine erneute Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt hat ergeben, dass ich nun doch einen Antrag auf Freistellung ausfüllen kann (bin mir immer noch nicht klar, ob ich das auch wirklich muss), der wird aber (wegen der dreimonatigen Bearbeitung) erst für 2010 gelten. Auf dem Formular steht aber auch, dass ich anführen muss, was ich eingenommen habe und das weiß ich ja nicht, wenn der Verlag mir keine Abrechnung mehr schickt.

 

Ich bin mit meinem Latein so ziemlich am Ende.

Derzeit in Schreibpause... mit immer wieder Versuchen, dieses Sumpfloch zu verlassen

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Also der Verlag MUSS von dir entweder das Freistellungsformular zur Vermeidung der Doppelbesteuerung haben, oder, weil das rückwirkend tatsächlich nicht geht, dir dein Honorar abzügl. der Lohnsteuer überweisen. GAR NICHT überweisen dürfen die auch nicht, denn das Geld wurde erwirtschaftet, steht bei denen auf dem Konto und ist somit Eigentum des Finanzamtes (also der Lohnsteueranteil).

Den Lst.-Betrag MÜSSEN die ans deutsche Fi-Amt überweisen, oder sie können wegen Steuerhinterziehung verknackt werden. Aber das wird denen spätestens dann ihr eigenes Steuerbüro auch sagen. Das Nichtauszahlen deines Honorars hat nichts mit deren Zahlungspflicht zu tun! So kommen die da auch nicht drum herum.

 

Du selbst musst also die Lohnsteuer auf das 2008'er Honorar jetzt auf keinen Fall mehr zahlen, denn der Verlag muss diese in D. abführen, weil dein Formular nicht beikam.

 

Ich habe das alles grade von meinem Steuerbüro erklärt bekommen, weil wir auch solche Fälle haben. Aber Frage an dich: Gibt es da nun eine gesetzliche Änderung, oder nicht? Meine Steuerberaterin wusste nämlich nichts davon, als ich sie fragte ob das immernoch so sei. Das Ganze ist nämlich nicht sehr bekannt, und bei heimischen Finanzämtern schon mal gar nicht. Gäbe es da eine Vereinfachung, würden viele Verlage und Autoren jubeln.

 

LG

Martina

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Nochmal deswegen hier:

 

wegen der dreimonatigen Bearbeitung) erst für 2010 gelten.

 

Das ist das Erste was ich höre. Meine österreichischen Autoren sind alle einfach persönlich zum Sachbearbeiter gegangen und haben sich das Formular sofort abstempeln lassen. Da hat keiner 3 Monate drauf warten müssen.

Schreib doch mal Roland eine PN, falls er das hier nicht mitliest. Er arbeitet beim Amt und hat mir sein Formular auch recht schnell geschickt gehabt.

 

LG

Martina

 

Nachtrag: Noch nützlich zu wissen ist, dass man das Formular nicht jedes Jahr neu braucht, sondern es 1 Mal reicht, für die Zusammenarbeit mit diesem einen Verlag, aber eben nur im Hinblick auf die Zukunft.

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Hallo Angelika!

 

Ich habe dieses Formular von der Agentur zugesandt bekommen - ich nehme an, wenn man ohne Agentur arbeitet, müsste das dann wohl vom Verlag zugeschickt werden.

Der Stempel von meinem Finanzamt war denn gar nicht sooo leicht zu bekommen, weil die sich dort nicht ausgekannt haben. Sie haben da wohl nicht so viel Erfahrung mit Autoren.

Und mein Steuerberater hat mir erklärt, das Formular dient lediglich dazu, damit nicht doppelt besteuert wird, also wenn du das nicht unterschrieben hast, dann muss der Verlag in Deutschland eben versteuern.

LG Berta

Berta Berger: Die Prinzessin, die von der Liebe nichts wissen wollte, Kunigund kugelrund&&Valentina Berger: Der Augenschneider, Das Liliengrab, Der Menschennäher&&Tamina Berger: Frostengel, Engelsträne, Elfengift

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Vielen Dank für die Hilfe.

Ich werde mir das englische Formular, das mir das deutsche Finanzamt als Freistellungsantrag zugeschickt hat, so gut ausfüllen wie ich kann. Mal sehen ob dann etwas weiter geht.

 

Die dreimonatige Frist hat man mir vom deutschen Finanzamt so mitgeteilt. Also wenn ich es im November abschicke, ist es nicht vor Februar vom deutschen Finanzamt bewilligt oder wie das heißt, kann also nicht mehr für dieses Jahr 2009 gelten sondern erst ab 2010.

 

Ich habe so eine Freistellung damals 2004 schon mal ausgefüllt für diesen Verlag, das gilt aber nur für drei Jahre oder so, also hätte ich 2008 gleich wieder sowas machen sollen, habs aber total vergessen.

Nun denkt der Verlag offensichtlich, sie könnten mir ohne den Bescheid keine Abrechnung schicken oder sie wollen mich damit bestrafen, weil ich ihnen solche Umstände mache.

 

Ich hätte wirklich gern eine Abrechnung, ich trau mich aber nicht, wirklich harsch zu fordern (höflich gebeten habe ich schon mehrfach), weil Verlage reden ja untereinander und wenn ich denen zu lästig werde, komme ich am Ende auf eine schwarze Liste oder so.

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Ich werde mir das englische Formular, das mir das deutsche Finanzamt als Freistellungsantrag zugeschickt hat, so gut ausfüllen wie ich kann.

 

Seltsam! Meine Autoren kriegen das auf Deutsch von ihrem österreichischen Finanzamt.

 

 

Nun denkt der Verlag offensichtlich, sie könnten mir ohne den Bescheid keine Abrechnung schicken oder sie wollen mich damit bestrafen, weil ich ihnen solche Umstände mache.

 

 

Da denkt der Verlag aber falsch. Das Nichtabrechnen des Autors befreit die nicht gleichzeitig von einer anfallenden Zahlung an ihr Finanzamt.

Aber das kann dir ja wurscht sein. :s22

 

 

Ich hätte wirklich gern eine Abrechnung, ich trau mich aber nicht, wirklich harsch zu fordern (höflich gebeten habe ich schon mehrfach), weil Verlage reden ja untereinander und wenn ich denen zu lästig werde, komme ich am Ende auf eine schwarze Liste oder so.

 

 

Das glaube ich weniger. Denn du bist ja im Recht. Auf die schwarze Liste der unbequemen Autoren kommt man wegen anderer Sachen. ;)

 

Ich finde das aber echt alles ganz merkwürdig, wie das bei dir läuft. Denn das deutsche Finanzamt will zunächst dieses Formular gar nicht sehen. Das kommt nur in die Unterlagen des Verlags, ähnlich wie bei Angestellten die Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber in den Akten bleibt.

Erst wenn der Verlag eine Steuerprüfung hat, oder auf Anfrage aus anderen Gründen, muss er das Formular vorlegen. Ansonsten muss man das gar nicht ans Finanzamt schicken. Die wollen nur den Lohnsteueranteil überwiesen bekommen, falls der Verlag eben nicht im Besitz des Formulars ist. Dann ist er nämlich zahlungspflichtig.

 

Anscheinend wird da aus Unwissenheit auf beiden Seiten viel erzählt, wenn der Tag lang ist. Ich habe mich bei zwei Steuerberatern und einem Finanzamt genau erkundigt und handhabe das jetzt so, auf die vereinfachte Weise. Obs falsch ist, wird eine Steuerprüfung bei mir dann wohl an den Tag bringen. ;)

 

LG

Martina

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Du bist ein erhellendes Licht. Ich habe mir das Mail vom deutschen Finanzamt nochmals angesehen und herausbekommen, dass die pdf Datei das Formular in mehreren Sprachen enthält. Das englische ist nur die erste Seite.

 

Aber das österreichische Finanzamt hat kein Freistellungsformular, sagten mir die. Die geben nur eine Anässigkeitsbescheinigung aus. Die habe ich auch runtergeladen.

 

Ich schicke das Formular ausgefüllt also nicht ans Finanzamt sondern an den Verlag? 2004 habe ich das wirklich an das Finanzamt in Deutschland geschickt und die haben mir dann eine Bescheinigung geschickt.

Hmm... auf dem Formular ist gleichzeitig auch eine Rückforderung enthalten. Vielleicht schickt man sie auch deshalb ans Finanzamt, um gleich die Steuern mit rückzufordern.

 

Kompliziert das ganze.

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