(Guest) Geschrieben 11. März 2005 Teilen Geschrieben 11. März 2005 Ein Verleger hatte eine Vorstellung zu einer Serie und einige Expose-Zeilen des Anfangs skizziert. Kein Vertrag, nur ein Brief und die Frage, ob ich nicht (mit vorgegebenen Namen) dazu was schreiben könnte. Ich habe einen 1. (Heft-) Band geschrieben, aber danach ist die Sache geplatzt. Da mir die Story gefällt, habe ich aus eigenem Antrieb weitergeschrieben. Meine 1.Frage: Darf ich (mit neuen Personen-Namen) einen Roman schreiben, der nur anfangs kurz die "Ausgangsidee" verwendet mit dem Hinweis: ... nach einer Idee von WX" Meine 2.Frage: Wenn der Verlag die Serie (inzwischen angeblich neues Konzept, was das auch immer heißt) mit anderen Autoren macht, darf er die Teile (>95% im ersten Band) von mir verwenden? Immerhin habe ich ihm das Manuskript damals ja freiwillig zugeschickt. Vielen Dank! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Andreas Geschrieben 11. März 2005 Teilen Geschrieben 11. März 2005 Puh... ??? Vermutlich ist das sehr von den genauen Umständen und auch von den Beteiligten Personen abhängig... ich würde wahrscheinlich versuchen, das mithilfe eines Agenten zu klären. Die kennen sich aus und haben vielleicht auch einen direkten Zugang zu dem Verlag... Schätze, das hat dir jetzt nicht viel geholfen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Guest) Geschrieben 11. März 2005 Teilen Geschrieben 11. März 2005 Danke Andreas! Gute Idee! Zusatzfrage: Wenn ich nun auf meine HP (korrekt) schildere, wie es gelaufen ist, könnte ich dann einfach den Text sozusagen "privat" veröffentlichen mit der Bemerkung: Den folgenden Text habe ich (in Grenzen) nach den Erst-Vorgaben geschrieben. Da er nun beim XY-Verlag keine Verwendung mehr findet, können ihn Interessiert hiermit in Form von N-Teilen (Leseproben?) lesen. Wäre so ein Vorgehen rechtlich angemessen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(ManuLoewe) Geschrieben 30. März 2005 Teilen Geschrieben 30. März 2005 Das würde ich an Deiner Stelle einen Rechtsanwalt fragen, der auf Urheberrecht spezialisiert ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
(Guest) Geschrieben 2. April 2005 Teilen Geschrieben 2. April 2005 Hallo ManuLöwe! Danke für deine Antwort.. Ich war inzwischen bei einem Anwalt, und der hat mir folgendes geraten: Abwarten bis der Verlag das (angeblich) veränderte Konzept auf den Markt gebracht hat und dann nachsehen, ob er seinerseits Texteile von mir verwendet hat. Danach entscheiden, ob ich den Verlag wegen Urheberrechtsverletzung verklage. Das ist sicherer (und viel billiger!), als wenn ich im Vorfeld verklagt werde und eventuell wegen Geschäftsschädigung div. Unterlassungsklagen an den Hals bekomme. Also abwarten! Was beim aktuellen Verlag möglicherweise lange dauern kann, da dieser nicht gerade dafür bekannt ist, daß er seine Ankündigungen in dem angegebenen Zeitraum auch einhält. Nochmals danke! Starflower Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...